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Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12954
BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77 (https://dejure.org/1979,12954)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1979 - 2 AZR 425/77 (https://dejure.org/1979,12954)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 (https://dejure.org/1979,12954)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die richtige Sozialauswahl darauf an, welcher Arbeitnehmer auf den Arbeitsplatz am wenigsten angewiesen ist (BAG 10, 323 [327] AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]).

    Kündigung des Klägers erst knapp zwei Monate bei der Beklagten beschäftigt war und deshalb gemäß § 1 Abs. 1 KSchG noch keinen Kündigungsschutz genoß, steht seiner Berücksichtigung bei der Sozialauswahl nicht entgegen (BAG 10, 323 C3273 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]).

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Dies ist aber keine Frage des dringenden betrieblichen Erfordernisses unter dem Gesichtspunkt der möglichen oder zumutbaren Weiterbeschäftigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, sondern allein eine Frage der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG (vgl. BAG 25, 278 [289 f.3 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 [zu III 2 a der Gründe];… Hueck, KSchG,9. Aufl., § 1 Anm. 115 i. V. m. Anm. 142 m. w. N. Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdmr. 304).

    Bereits die Verpflichtung des Arbeitgebers, im Rahmen der Betriebsbedingtkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu ungünstigeren Bedingungen weiterzubeschäftigen, setzt jedoch voraus, daß der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar danach, etwa innerhalb der Wochenfrist des § 3 KSchG, zu erkennen gibt, er sei zur Übernahme eines solchen Arbeitsplatzes auch zu schlechteren Bedingungen bereit (BAG 25, 278 [289, 290] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 [zu III 2 a der Gründe] m. w. N . ; BAG AP Nr. A zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 [demnächst] AP Nr. 70 zu § 626 BGB [zu III 3 a der Gründe];… Stahlhacke, aaO, Rdnr. 304).

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Bei einer ähnlichen Vertragsgestaltung - Festlegung der Vertragsbedingungen durch die zentrale Personalabteilung eiri.es Unternehmens, Versetzungsrecht für den Unternehmensbereich - hat auch der erkennende Senat die Einstellung eines Angestellten für das gesamte Unternehmen angenommen (BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 3 a der Gründe]).

    Wird ein Arbeitnehmer für das Unternehmen im ganzen ein gestellt, dann ist die Prüfung, ob eine auf betriebliche Gründe gestützte Kündigung durch eine Versetzung abzuwenden gewesen wäre, auf den gesamten Untemehmensbereich zu er strecken (BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    1. Der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Berufungsgericht nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung unterworfen ist (BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 a der Gründe]).

    Soziale Gesichtspunkte im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG sind viel mehr auch dann noch ausreichend berücksichtigt, wenn der gekündigte Arbeitnehmer sozial ganz geringfügig schlechter gestellt ist als ein anderer vergleichbarer Arbeitnehmer; in diesem Palle ist es nicht Sache der Gerichte, die Entscheidung des Arbeitnehmers durch eine eigene zu ersetzen (BAG 16, 149 [152] = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 a der Gründe]; Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 242;… Hueck, aaO, § 1 Anm. 127;… Stahlhacke, aaO, Bdnr. 315).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Bereits die Verpflichtung des Arbeitgebers, im Rahmen der Betriebsbedingtkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu ungünstigeren Bedingungen weiterzubeschäftigen, setzt jedoch voraus, daß der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar danach, etwa innerhalb der Wochenfrist des § 3 KSchG, zu erkennen gibt, er sei zur Übernahme eines solchen Arbeitsplatzes auch zu schlechteren Bedingungen bereit (BAG 25, 278 [289, 290] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 [zu III 2 a der Gründe] m. w. N . ; BAG AP Nr. A zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 [demnächst] AP Nr. 70 zu § 626 BGB [zu III 3 a der Gründe];… Stahlhacke, aaO, Rdnr. 304).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    I. Ein dringendes betriebliches Erfordernis ist u.a. gegeben, wenn ein außerbetrieblicher Grund unmittelbar zu einer erheblichen Verringerung des Bedarfs an Arbeitskräften geführt hat und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien oder demnächst frei werdenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist (vgl. dazu [zusammenfassend] das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Ur teil des erkennenden Senats vom 7" Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 der Grün de]).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    I. Ein dringendes betriebliches Erfordernis ist u.a. gegeben, wenn ein außerbetrieblicher Grund unmittelbar zu einer erheblichen Verringerung des Bedarfs an Arbeitskräften geführt hat und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien oder demnächst frei werdenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist (vgl. dazu [zusammenfassend] das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Ur teil des erkennenden Senats vom 7" Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebs bedingte Kündigung [zu II 1 a der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 der Grün de]).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Diese Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Rechts begriff selbst verkannt ist, oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der Interessenabwägung alle weaentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 7/> zu § 1 KSchG).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Diese Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Rechts begriff selbst verkannt ist, oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der Interessenabwägung alle weaentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 7/> zu § 1 KSchG).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung …

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Diese Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Rechts begriff selbst verkannt ist, oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der Interessenabwägung alle weaentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 7/> zu § 1 KSchG).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Unter Berufung auf diese frühere Rechtsprechung hat der Senat in dem Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - (EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11, zu B III 3 b der Gründe) ausgesprochen, es könnten dann keine geringeren Anforderungen gestellt werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der sozialen Auswahl verpflichtet sein sollte, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz weggefallen sei, auf einem Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen weiterzubeschäftigen, den er erst durch die Kündigung eines anderen Arbeitnehmers freimachen müßte.

    Der Senat hält an der in dem Urteil vom 19. April 1979 (aaO) in Übereinstimmung mit dem Urteil des Ersten Senats vom 4. Dezember 1959 (…aaO) vertretenen Auffassung fest, daß der Arbeitgeber im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG jedenfalls nicht verpflichtet ist, von sich aus an den für eine Kündigung in Betracht kommenden Arbeitnehmer wegen einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen heranzutreten.

    Wie bereits ausgeführt (vorstehend IV 2 a), hat sich der Senat in dem Urteil vom 19. April 1979 (aaO) für seine Auffassung, der Arbeitgeber müsse im Rahmen der sozialen Auswahl jedenfalls nicht von sich aus an den Arbeitnehmer wegen einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen herantreten, auf seine bisherige Rechtsprechung berufen, nach der eine solche Verpflichtung selbst dann nicht bestand, wenn eine solche Weiterbeschäftigung auf einem anderen f r e i e n Arbeitsplatz möglich war.

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    An diesem Verständnis der Ausgangsentscheidung vom 13. September 1973 (…aaO) haben die Kündigungssenate auch später in ständiger Rechtsprechung festgehalten und die vor oder unmittelbar nach der Kündigung erklärte Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung zu "ungünstigeren Bedingungen" erhoben (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - n.v.; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - n.v.; Urteil vom 6. August 1981 - 2 AZR 381/79 - n.v.).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur sozialen Auswahl dient dem Zweck, bei unvermeidbaren Kündigungen aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer den sozial stärksten Arbeitnehmer ausfindig zu machen; dies ist grundsätzlich derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Sozialdaten am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist (BAG Urteile vom 20. Januar 1961 - 2 AZR 495/59 - BAGE 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …

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  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …

    Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten zu treffen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ), also zu prüfen, welcher Arbeitnehmer durch die Kündigung weniger hart getroffen wird ((BAG v. 20.01.1961 - 2 AZR 495/59, AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1951 Betriebsbedingte Kündigung [A. Hueck]), d.h. welcher Arbeitnehmer auf seinen Arbeitsplatz am wenigsten angewiesen ist (BAG v. 19.04.1979 - 2 AZR 425/77, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11 [Herschel]).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …

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  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …

    Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten zu treffen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG), also zu prüfen, welcher Arbeitnehmer durch die Kündigung weniger hart getroffen wird, d.h. welcher Arbeitnehmer auf seinen Arbeitsplatz am wenigsten angewiesen ist (BAG v. 19.04.1979 - 2 AZR 425/77, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11 [Herschel]).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung …

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  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …

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  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche …

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 418/84

    Betriebsbedingte Kündigung einer Vorstandssekretärin - Grundsätze für das …

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines bei den britischen …

  • LAG Berlin, 04.04.1997 - 6 Sa 140/96

    Umfang der arbeitsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer unternehmerischen …

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 373/78
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