Rechtsprechung
| BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit
- openjur.de
Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit
- Judicialis
ThürPersVG § 78 Abs. 4; ; BPersVG § 108 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung wegen einer Tätigkeit als Mitarbeiter (IMS) für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS); Wirksamkeit einer Kündigung in Hinblick auf eine richtige Beteiligung des Personalrats; Anforderungen an eine richtige Beteiligung des Personalrats vor einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offenlegung des Kündigungstermins bei Personalratsanhörung
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung - Stasi-Mitarbeit eines Lehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Jena, 24.01.2003 - 3 Ca 156/00
- LAG Thüringen, 17.02.2005 - 1 Sa 115/03
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Papierfundstellen
- NZA 2007, 288 (Ls.)
- DVBl 2006, 1394
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (21)
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer für das MfS im Sinne des Abs. 5 Ziff. 2 EV tätig gewesen ist und darüber hinaus bei einer zukunftsbezogenen Betrachtung die fehlende Eignung des Arbeitnehmers festzustellen ist (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81;… 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - aaO; 11. Mai 1995 - 2 AZR 683/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 50 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 45).Je nach Umfang und Intensität der festgestellten MfS-Tätigkeit kann aber auch der lange Zeitraum unbeanstandeter Tätigkeit entwertet sein, wenn er nämlich nicht auf einem glaubwürdigen und nachhaltigen Neubeginn, sondern eher auf erfolgreicher Verheimlichung beruht (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 654/02
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Die Beteiligung des Personalrats erfolgt dann nicht in dem maßgeblichen Stadium, sondern im Vorfeld der Willensbildung des Arbeitgebers, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch alle Kündigungsüberlegungen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung stehen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 106 Nr. 6).Jedenfalls reicht es beispielsweise nicht aus, wenn der Betriebsrat bzw. Personalrat nur vorsorglich zu einer beabsichtigten Kündigung für den Fall beteiligt wird, dass es später vor dem Kündigungsausspruch noch zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans kommt (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 136).
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung - …
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Regelmäßig ist der Personalrat ausreichend informiert, wenn die für den zu kündigenden Arbeitnehmer geltende Kündigungsfrist feststeht und außerdem der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - NZA 1988, 37; 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - BAGE 26, 102).Es reicht damit für eine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats aus, dass dieser das ungefähre Vertragsende und die zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Entlassungstermin liegende Zeitdauer in etwa abschätzen kann (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - NZA 1988, 37).
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96
Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
b) Eine ordentliche Kündigung kann nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner früheren Tätigkeit für das MfS für die vereinbarte Arbeitsleistung nicht geeignet ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. September 1998 - 8 AZR 129/97 - 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK 15i Nr. 127; 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - RzK 15h Nr. 39).Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer für das MfS im Sinne des Abs. 5 Ziff. 2 EV tätig gewesen ist und darüber hinaus bei einer zukunftsbezogenen Betrachtung die fehlende Eignung des Arbeitnehmers festzustellen ist (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - aaO; 11. Mai 1995 - 2 AZR 683/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 50 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 45).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Ob das Vertrauen in die Verwaltung durch die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers erschüttert wird, hängt auch davon ab, welche Wirkungsmöglichkeiten und Befugnisse der Arbeitnehmer in seinem jetzigen Arbeitsverhältnis hat (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189, 199 ff., zu C 12 b der Gründe). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Längere beanstandungsfreie Zeiträume können auf Bewährung, innere Distanz, Abkehr von früheren Einstellungen und Taten hinweisen (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171, 187 f., zu C II 2 c bb der Gründe). - BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04
Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Ein glaubwürdiger rechtsstaatlicher Schulunterricht kann nicht auf der Annahme aufgebaut werden, die Belastung eines Mitarbeiters werde schon nicht bekannt werden (BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5 mwN zur Anfechtung nach einer Unterrichtstätigkeit von gut einem Jahr). - BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 49/99
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Hochschulforstingenieur
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles (BAG 27. Januar 2000 - 8 AZR 49/99 -). - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
aa) Diese Auslegung unterliegt zwar nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung, da es sich bei den Erklärungen um Willenserklärungen nichttypischer Art handelt (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75). - BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß, …
Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zB 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209; 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP LPVG NW § 72 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 47) und der einhelligen Auffassung in der Literatur (…KR-Etzel 7. Aufl., §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 53 ff.;… Dietz/Richardi BPersVG § 79 Rn. 137 ff.), dass eine Kündigung nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat. - BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß
- BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91
Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89
Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge
- BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94
Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz
- BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73
Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - …
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Änderungskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
- LAG Thüringen, 17.02.2005 - 1 Sa 115/03
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 129/97
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Rn. 38 bb) Der Betriebsrat ist regelmäßig ausreichend über den Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert, wenn die geltende Kündigungsfrist feststeht und der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (…vgl. BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 18, BAGE 130, 369; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 21). - BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zB 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209; zuletzt 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 -) und der einhelligen Auffassung in der Literatur (…statt vieler: KR-Etzel 8. Aufl. §§ 72, 79, § 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 53 ff.;… Richardi/Dörner/Weber-Benecke Personalvertretungsrecht 3. Aufl. § 79 Rn. 119 mwN), dass eine Kündigung nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt, dh., wenn er das gesetzliche Beteiligungsverfahren nicht eingehalten hat (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 6; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - aaO).Nach der Rechtsprechung des Senats ist es nicht erforderlich, dass dem Personalrat der konkrete Kündigungstermin genannt oder die Kündigungsfrist detailliert berechnet wird, zumal diese Daten unter Umständen auch von der Dauer des Beteiligungsverfahrens und dem Datum des Zugangs der Kündigung abhängen (vgl. bspw. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 -).
Etwas anderes ist lediglich dann anzunehmen, wenn von dem Kündigungstermin oder der Kündigungsfrist bestimmte Ansprüche des zu kündigenden Arbeitnehmers abhängen (zB Weihnachtsgeld oder seine Unkündbarkeit) oder der Arbeitgeber den Personalrat über den Termin, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, völlig im Unklaren lässt (vgl. BAG 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 - RzK III 1 d Nr. 8; 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 79; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 -).
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt etwa 13. März 2008 - 2 AZR 88/07 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 73; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5) und der einhelligen Auffassung in der Literatur (…statt vieler: KR/Etzel 8. Aufl. §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 53 ff.;… Benecke in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 3. Aufl. § 79 Rn. 119 mwN), dass eine Kündigung nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat (…Senat 13. März 2008 - 2 AZR 88/07 - aaO.; 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 6).
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 195/25
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
Rn. 25 a) Die Auslegung der Anhörung obliegt als sog. nichttypische Erklärung vorrangig den Tatsachengerichten (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 26; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - zu II 1 b der Gründe). - ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
Die Beteiligung des Personalrats erfolgt dann nicht in dem maßgeblichen Stadium, sondern im Vorfeld der Willensbildung des Arbeitgebers, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch alle Kündigungsüberlegungen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung stehen (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 426/05, BeckRS 2006, 43598, Rn. 18 m.w.N.).Es heißt dort, die Beteiligung müsse so zeitnah erfolgen, dass nicht bereits das längere Zuwarten des Arbeitgebers diese als Vorratsanhörung erscheinen lasse (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 426/05, BeckRS 2006, 43598, Rn. 23).
- LAG Hessen, 21.08.2025 - 3 Sa 1152/23 Dabei ist nach allgemeiner Ansicht eine Kündigung über den gesetzlichen Wortlaut hinaus auch dann unwirksam, wenn der Personalrat zwar angehört worden ist, aber keine ordnungsgemäße Anhörung vorliegt (vgl. zB. B BAG 27. April 2006 -2 AZR 426/05- Rn. 18, zitiert nach juris).
Deshalb ist der Personalrat regelmäßig ausreichend informiert, wenn die für den zu kündigenden Arbeitnehmer geltende Kündigungsfrist feststeht und außerdem der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (vgl. z.B. BAG 27. April 2006 -2 AZR 426/05- Rn. 21, zitiert nach juris, mwN.).
Es reicht damit für eine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats aus, dass dieser das ungefähre Vertragsende und die zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Entlassungstermin liegende Zeitdauer in etwa abschätzen kann (vgl. z.B. BAG 27. April 2006 -2 AZR 426/05- Rn. 21, zitiert nach juris, mwN.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17
Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit - …
Es ist zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, dass während des Armeedienstes eine Verknüpfung von Dienstpflicht und MfS-Anwerbung leichter war als außerhalb der Armee (BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 426/05, Rz. 38). - VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17
Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen …
Eine nicht richtige Beteiligung des Personalrats führt ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 78 Abs. 4 ThürPersVG (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 -, juris Rn. 17 ff.). - LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
Prozessbeschäftigung
Dieses Rechtsmittel führte zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2006 (2 AZR 426/05), durch welches das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt wurde. - ArbG Düsseldorf, 17.12.2015 - 7 Ca 2980/15
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte …
Denn die Regelungen sollen dem Personalrat Einfluss auf den Entschluss des Arbeitgebers einräumen, einen Arbeitnehmer abzumahnen (vgl. in diesem Sinne zum Anhörungsverfahren gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG statt vieler: BAG 27.4.2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 18, DVBl 2006, 1394;… BAG 3, 4.2008 - 2 AZR 965/06 - Rn. 26, NZA 2008, 807;… BAG 27.1.2011 - 2 ABR 114/09 - Rn. 28, NZA-RR 2011, 348). - LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 6 Sa 382/09
Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsänderung - Interessenausgleich mit …
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