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| BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69 |
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Forderung nach mehreren Unterschriften in der Gemeindeordnung beschränkt Vertretungsmacht
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gemeindeordnung eines Landes - Privatrechtliche Erklärungen - Gemeindedirektor - Ratsvorsitzender - Gemeinsame Unterschrift - Einschränkung der Vertretungsmacht
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 09.07.1969 - 4 Sa 584/68
- BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus
Auszug aus BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69
Verlangt die GemeindeOrdnung eines Landes für bestimmte privatrecht liehe Erklärungen die gemeinsame Unterschrift des Gemeindedirektors und des Ratsvorsitzenden, so liegt m einer solchen Bestimmung keine Formvor schrift, sondern eine Einschränkung der Vertretungsmacht (in Anlehnung an BGHZ 32, 375) .Vielmehr u n d in solchen landet rech blichen Bestimmungen die Ver bietungsmacht dex - Kommunalorgane geregelt, und zwar dahin, daß für die naher 1 bestimmten Angelegenheiten der Gemeinde es einer DoppelVer tretung der Gemeinde bedarf (vgl so BGHZ 32, 375 unter Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGZ 64, 408 ff., 82, ? ff., 115, 311 ff. und 139, 58 ff., vgl. auch Gonnenvem, Gemeinderecht 1963, 350, 356 ff.) ° Die Beklagte war somit, als ihr Stadtdirektor allein dem Klager kündigte, nicht ordnungsmäßig vertreten.
- RG, 04.12.1906 - II 223/06
Preuß. Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 § 88
Auszug aus BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69
Vielmehr u n d in solchen landet rech blichen Bestimmungen die Ver bietungsmacht dex - Kommunalorgane geregelt, und zwar dahin, daß für die naher 1 bestimmten Angelegenheiten der Gemeinde es einer DoppelVer tretung der Gemeinde bedarf (vgl so BGHZ 32, 375 unter Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGZ 64, 408 ff., 82, ? ff., 115, 311 ff. und 139, 58 ff., vgl. auch Gonnenvem, Gemeinderecht 1963, 350, 356 ff.) ° Die Beklagte war somit, als ihr Stadtdirektor allein dem Klager kündigte, nicht ordnungsmäßig vertreten.
- BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77
Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …
Daher geht es nicht um einen Verstoß gegen Formvorschriften, sondern um die Frage, ob die zur Vertretung berufenen Organe innerhalb ihrer - durch derartige Vorschriften näher ausgestalteten - Vertretungsmacht gehandelt haben und die Verpflichtungserklärung damit für die Gemeinde bzw. den Gemeindeverband rechtsverbindlich ist (BGHZ 32, 375, 380; BGH NJW 1966, 2402/3; RGZ 64, 408, 414; 82, 7, 8; 139, 58, 61, 62;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 125 Rdn. 24;… MünchKomm-Förschler § 125 Rdn. 18;… Palandt/Heinrichs BGB 37. Aufl. § 125 Anm. 1 b;… Hofmann/Beth/Dreibus a.a.O. § 49 GemO Anm. 1, 5;… Häsemeyer, Die gesetzliche Form der Rechtsgeschäfte, 1971, S. 180 f; vgl. ferner BAG AP BGB § 125 Nr. 7; Gönnenwein, Gemeinderecht 1963 S. 349 ff, 356 ff; a.A. - reiner Formverstoß - BGHZ 21, 59, 66; BGH NJW 1958, 866;… Reinicke, Die Rechtsfolgen formwidrig abgeschlossener Verträge, 1969, S. 141 ff; kritisch auch H.P. Westermann Anm. zu BAG AP BGB § 125 Nr. 7). - BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
Kündigung - Formvorschriften
Bei der außerordentlichen Kündigung, die die Beklagte gegenüber dem Kläger ausgesprochen hat, handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. insoweit zu gleichgelagerten Fällen auf derselben gesetzlichen Grundlage: BAG Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB; BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 -, nicht veröffentlicht).Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne jener Bestimmung in Verb, mit § 80 Abs. 5 Satz 3 Nds.GemO sind solche, die weder auf die Eingehung noch auf die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Gemeinde abzielen, sondern nur solche, die unter Fort bestand des bereits bestehenden und weiterhin bestehen bleibenden Arbeitsverhältnisses zu treffen sind, wie etwa Entscheidungen über Urlaubsgesuche, Dienstbefreiungen, Zubilligungen von Prämien und ähnlichem (vgl. dazu auch die insoweit zustimmende Anra. von H. P. Westermann zu AP Nr. 7 zu § 125 BGB).
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB mit auch insoweit zust. Anm. von H. P. Westermann; BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 -, nicht veröffentlicht).
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Kündigungsstreitigkeiten entschieden, daß die angeführten Regelungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung sich insgesamt als Vertretungsregelungen erweisen (Urteile.vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB und vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 -, n. v.).
- BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84
Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist - …
I; Rauball/Pappermann/Roters, Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 1981, § 54 Rz 1), die, weil sie sich allein auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beziehe, öffentlich-rechtlicher und nicht privatrechtlicher Natur sei und deshalb nicht von der in Art. 55 EGBGB enthaltenen Regelungssperre für privatrechtliches Landesrecht erfaßt werde (vgl. auch Westermann, Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 125 BGB).Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs faßt dagegen derartige kommunalrechtliche Bestimmungen des Landesrechts wegen fehlender landesrechtlicher Kompetenz zum Erlaß von Formvorschriften für privatrechtliche Rechtsgeschäfte nicht als Formvorschriften auf, sondern sieht in ihnen allein Regelungen der Vertretungsmacht, deren Außerachtlassung daher nicht zur Anwendung des § 125 Satz 1 BGB, sondern der §§ 177 ff. BGB führt (BAG Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB; BGHZ 32, 375, 380; BGH NJW 1966, 2402, 2403; 1980, 117, 118; 1982, 1036).
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Vertretungsbefugnis des Oberkreisdirektors
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß eine Vorschrift wie § 58 Abs. 2 NLO keine Formvorschrift im Sinne des § 125 BGB darstellt, sondern daß eine Gesamtvertretungsbefugnis von Oberkreisdirektor und Landrat geregelt wird (…BAG Urteil vom 29. Juni 1988, aaO; ferner Urteile vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB mit zust. Anm. von Westermann und BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 4. Dezember 1981 - V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036 und vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606).Die nach § 58 Abs. 2 NLO alsdann notwendige Gesamtvertretung durch zwei Vertretungsberechtigte entsprechend § 177 BGB ist auch dann gewahrt, wenn die Erklärung zunächst von einem Vertreter abgegeben wird, der andere Vertreter dann aber diese Erklärung genehmigt (Senatsurteil vom 6. August 1970, aaO; BGH Urteile vom 4. Dezember 1981 - V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036, 1037; vom 2. März 1972 - VII ZR 143/70 - NJW 1972, 940, 941;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 167 Rz 13;… Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 9;… Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 167 Rz 54).
- BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines …
Auch der Senat (Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB) ist bereits im Fall einer Kündigung, die mangels der in der niedersächsischen Gemeindeordnung vorgeschriebenen Doppelvertretung unwirksam war, von der Anwendung der §§ 164 ff., insbesondere §§ 177, 180 BGB ausgegangen, und zwar mit dem Hinweis, der dortige Kläger habe die Kündigung nicht wegen des Mangels in der Vertretung sofort zurückgewiesen. - BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91
Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben
Da wegen der Besonderheiten des vorliegenden Falles bereits nach der gängigen Definition kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung vorgelegen hätte, kann es offenbleiben, ob im Hinblick auf § 54 Abs. 3 Satz 2 GO NW, ähnlich wie bei der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und die Verpflichtung hierzu generell nicht als einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne des § 56 Abs. 2 GO NW angesehen werden können (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB und BAG Urteil vom 29. Juni 1988, BAGE 59, 93, 98 = AP Nr. 6 zu § 174 BGB, zu III 1 der Gründe, jeweils zu § 63 Abs. 4 i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 3 NGO).Er liegt noch mehr in der Bedeutung, die der Abschluß von Arbeitsverträgen für die Gemeinde hat (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB; BGHZ 6, 330, 333) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51].
- ArbG Hanau, 31.07.1997 - 3 Ca 237/97
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Bauamtsleiters; Beweislast …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 20.10.1988 - 9 Sa 1638/87
Anspruch auf Feststellung der Wirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung …
Geschäfte des laufenden Betriebes im Sinne jener Bestimmung in Verbindung mit § 15 Abs. 4 BerlBG sind jedenfalls solche, die weder auf die Eingehung noch auf die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte abzielen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - BAGE 59, 93 = AP Nr. 6 zu § 174 BGB = NVwZ 1988, 1165; BAG, Urteil vom 06. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB). - BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90 Für § 63 Abs. 4 der Gemeindeordnung von Niedersachsen hat der Senat (Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB), soweit es Arbeitsverhältnisse betrifft Entscheidungen verstanden, die unter Fortbestand des laufenden Arbeitsverhältnisses verwaltungstechnisch zu treffen sind, wie etwa die Entscheidungen über Gesuche auf Urlaub und Dienstbefreiung, über Zubilligung von Prämien u.ä.
- LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94
Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag …
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