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Rechtsprechung
   BAG, 09.10.1957 - 2 AZR 450/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1458
BAG, 09.10.1957 - 2 AZR 450/57 (https://dejure.org/1957,1458)
BAG, Entscheidung vom 09.10.1957 - 2 AZR 450/57 (https://dejure.org/1957,1458)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 1957 - 2 AZR 450/57 (https://dejure.org/1957,1458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliche Verfahren - Geltungsbereich der Rechtsvorschrift

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 170/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der Revision, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 09.10.1957 - 2 AZR 450/57
    Der Senat hält seine Auffassung (BAG 1, 6) aufrecht, dass § 547 Abs. 1 Kr. 1 ZPO für das arbeitsgericht liche Verfahren nicht gilt.

    Die Statthaftigkeit ihrer Revision haben die Beklagten in der Revisionsbegründung nicht berührt" Die Vorschriften des § 72 Abs" 1 ArbGG regeln die Statthaftigkeit der Revision für das arbeitsgerichtliche Verfahren erschöpfend" Rür die Anwendung des § 547 Abs" 1 Nr. 1 ZPO, wonach ohne Zulassung und ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes die Revision stattfindet, insoweit es sich um die Unzulässigkeit der Berufung handelt, ist da her im arbeitsgerichtlichen Verfahren kein Raum (BAG 1, 6).

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZN 466/91

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war die Regelung des § 72 Abs. 1 ArbGG 1953 abschließend (vgl. BAGE 1, 6 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1953; Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1957 - 2 AZR 450/57 - AP Nr. 52 zu § 72 ArbGG 1953; BAG Beschluß vom 26. Mai 1977 - 3 AZR 362/77 - AP Nr. 73 zu § 72 ArbGG 1953), Verfassungsverstöße waren durch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Landesarbeitsgerichtsurteil geltend zu machen (vgl. BVerfGE 19, 323, 330 = AP Nr. 4 zu § 546 ZPO ; 28, 1, 7 = AP Nr. 8 zu § 888 ZPO ; 48, 341 = AP Nr. 39 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 26.05.1977 - 3 AZR 362/77

    Revision - Statthaftigkeit

    § 72 Abs. 1 ArbGG regelt abschließend die Fälle, in denen eine Revision statthaft istr; (vgl. BAG AP Nr. 52 zu § 72 ArbGG 1953)« Das gilt nach § 122 ArbGG auch für Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin.
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