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Rechtsprechung
   BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8744
BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 (https://dejure.org/2000,8744)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 (https://dejure.org/2000,8744)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 (https://dejure.org/2000,8744)
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
    Bei der Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluß im Unterschied dazu maßgebend, daß der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Pflichtwidrigkeit tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 mwN).

    aa) Zwar kann die konkrete Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs im Revisionsverfahren allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. August 1999 aaO mwN).

    Das gilt auch dann, wenn es nur um geringe Vermögenswerte geht (BAG 12. August 1999 aaO mwN).

    Objektive Kriterien für eine allein an der Schadenshöhe ausgerichtete Abgrenzung in ein für eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich geeignetes und ein nicht geeignetes Verhalten lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAG 12. August 1999 aaO mwN).

    cc) Erschwerend kommt hinzu, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer namentlich eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt nicht nur außerhalb seines konkreten Aufgabenbereichs bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (BAG 12. August 1999 aaO mwN).

    Nur so kann der Wertungswiderspruch verhindert werden, daß sonst der tariflich unkündbare Arbeitnehmer allein wegen seines besonderen Schutzes benachteiligt würde (vgl. im einzelnen BAG 12. August 1999 aaO mwN).

    Die Revision macht jedoch mit Recht geltend, daß es bei dem hier gegebenen dringenden Verdacht eines vorsätzlichen Vermögensdelikts zu Lasten des Arbeitgebers keiner vorherigen Abmahnung bedarf (vgl. im einzelnen BAG 12. August 1999 aaO mwN).

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
    Diese Verpflichtung beinhaltet zugleich das Verbot, den Arbeitgeber rechtswidrig und vorsätzlich durch eine Straftat zu schädigen (Oetker Anm. Senat 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - SAE 1985, 171, 175).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des …

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
    Die Revision rügt allerdings mit Recht, das Landesarbeitsgericht habe verkannt, daß gegenüber dem dringenden Verdacht eines Vermögensdelikts diese aus der privaten Sphäre des Arbeitnehmers herrührenden Umstände nur eine untergeordnete Rolle spielen und allenfalls in Grenzfällen den Ausschlag geben können, soweit nicht eine durch die Unterhaltspflichten bedingte Notlage das Motiv für die Unredlichkeit des Arbeitnehmers war, wofür hier kein Anhaltspunkt besteht (BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118;… KR-Fischermeier aaO Rn. 241).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
    ee) Was schließlich die tarifliche "Unkündbarkeit" des Klägers angeht, so spricht diese zunächst deshalb für die Bejahung eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung, weil mangels der Beklagten zumutbarer Vorkehrungen für eine lückenlose Kontrolle (vgl. vorstehend dd) eine Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen ist (vgl. BAG 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP BGB § 626 Nr. 83 = EzA BGB § 626 nF Nr. 93;… KR-Fischermeier aaO Rn. 301).
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und …

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
    Eine solche Ermahnung ist kündigungsrechtlich keineswegs völlig bedeutungslos (vgl. BAG 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - RzK I 5 i Nr. 45 = EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 60;… KR-Fischermeier aaO Rn. 261).
  • LAG Hamburg, 10.05.1999 - 4 Sa 18/98

    Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorwurf unredlichen Verhaltens; …

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Mai 1999 - 4 Sa 18/98 - aufgehoben.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

    Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (…vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe).
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - …

    Rn. 15 b) Weiter ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass auch der dringende Verdacht einer solchen Kassenmanipulation einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB bilden kann (vgl. BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - zu II 2 b dd der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2015 - 2 Sa 235/15

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit kann fristlose …

    Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt (BAG vom 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 - juris).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Zwar stellt der Verdacht einer strafbaren Handlung oder eines vertragswidrigen Verhaltens gegenüber dem Tatvorwurf einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (st. Rspr. BAG 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27; zuletzt 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - RzK I 8 c Nr. 54; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 15).
  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    In Betracht kommen dabei grundsätzlich insbesondere Verhaltensweisen, die sich als Straftaten gegen den Arbeitgeber bzw. einen Vorgesetzten darstellen, wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Körperverletzung, Nötigung sowie ähnlich gravierende Verstöße gegen betriebliche Treuepflichten (Eigentums- und Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers vgl. BAG v. 06.07.2000 -2 AZR 454/99 zitiert über Juris).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01

    Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …

    Stellt sich nämlich heraus, dass einem Arbeitgeber wegen der "Unkündbarkeit" des Arbeitnehmers eine Weiterbeschäftigung bis zum Rentenalter unzumutbar ist, bei unterstellter Kündbarkeit jedoch nur eine fristgerechte Kündigung zulässig wäre, so muss zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem Arbeitnehmer eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist eingeräumt werden (grundlegend BAG 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 - AP Nr. 150 zu § 626 BGB = NZA 1999, 818; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99 - NZA 2001, 277, 281 formuliert: "Da Prüfungsmaßstab hier derjenige bei vergleichbaren ordentlich kündbaren Arbeitnehmern ist"; zuletzt auch 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 -nicht amtlich veröffentlicht, JURIS).

    Zugunsten des Klägers war seine lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen (vgl. BAG 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 - nicht veröffentlicht JURIS).

    Zwar ist eine Abmahnung auch bei Vorwürfen, die den Vertrauensbereich berühren, nicht stets entbehrlich; bei dem - hier gegebenen - dringenden Verdacht eines vorsätzlichen Vermögensdelikts ist sie jedoch nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer dessen Rechtswidrigkeit ohne weiteres erkennen kann und ausgeschlossen ist, dass der Arbeitgeber den Verstoß hinnimmt; in diesem Fall ist eine Abmahnung nicht geeignet, das für ein Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauen wieder herzustellen (…BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, a. a. O.; 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 - a. a. O.).

  • LAG Köln, 27.11.2007 - 9 Sa 866/07

    Kündigung - Diebstahl - fehlerhafte Ware

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigten, dass der Kläger durch den Diebstahl unabhängig von dem Schadensumfang in erheblicher Weise ihr Vertrauen zerstört hat (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 ).

    Dabei kommt es nicht einmal auf die strafrechtliche Einordnung seines Verhaltens entscheidend an (vgl. BAG, Urteil vom 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 -).

    Die Kündigung ist auch nicht etwa deshalb unverhältnismäßig, weil der Kläger zuvor nicht einschlägig abgemahnt worden war (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 Sa 59/00

    GPS-Datenauszeichnung und Beweisverwertungsverbot

    Bei dieser Sachlage war es der Beklagten aber trotz des Alters des Klägers von damals 50 Jahren, seiner Betriebszugehörigkeit von fast 9 Jahren und seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau, der im Rahmen der Interessenabwägung im Falle eines Vermögensdelikts ohnehin nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt (vgl. BAG AP Nr. 101 zu § 626 BGB; Urt. v. 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 - n.v.), nicht zuzumuten, das Fehlverhalten des Klägers lediglich abzumahnen oder das Arbeitsverhältnis mit diesem wenigstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also für die Dauer von immerhin über einem Jahr fortzusetzen.
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2003 - 12 Sa 693/01

    Verhaltensbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten wegen Entgegennahme von …

    Strafbare Handlungen, insbesondere vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Eigentums- und Vermögensdelikte wie etwa Diebstahl und Unterschlagung von Firmeneigentum, Betrug und Untreue, rechtfertigen in der Regel eine außerordentliche Kündigung (BAG, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 2 a, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B II 2 a, Urteil vom 06.07.2000, 2 AZR 454/99, n.v., zu II 2 b bb).

    Das gilt auch dann, wenn es nur um geringe Vermögenswerte oder -einbüßen des Arbeitgebers geht (BAG vom 06.07.2000, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, Leistungsbereich, …

    Eigentums- und Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers sind schwerwiegend und rechtfertigen bei Vorliegen dringender Verdachtsmomente grundsätzlich eine Verdachtskündigung (BAG, Urt. v. 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 -, zit. N. Juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2024 - 5 Sa 89/23

    Außerordentliche Kündigung - vertragliches Wettbewerbsverbot - Kundendaten - …

  • VG Aachen, 30.10.2008 - 16 K 1695/08

    Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zu einer außerordentlichen Kündigung; …

  • LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05

    Anhörung des Arbeitnehmers und Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist …

  • LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 1507/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Verschenkens von Gegenständen aus den …

  • LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 2206/05

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verschenkens von Ware durch …

  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 5 TaBV 3/05

    Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes - Anforderungen …

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2005 - 18 Ca 1687/05
  • LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 Sa 232/05

    Anhörung des Arbeitnehmers und Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist …

  • VG Köln, 13.03.2009 - 33 K 6920/08

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur …

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 1 Sa 295 e/10

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Kündigung, …

  • ArbG Halle, 27.01.2005 - 7 Ca 4366/03
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