Rechtsprechung
| BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Kündigung - Frauenbeauftragte
- openjur.de
Kündigung; Frauenbeauftragte
- Judicialis
KSchG § 1; ; NGO § 5a
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung einer Frauenbeauftragten bzw. Gleichstellungsbeauftragten nach Umstellung auf ehrenamtliche Erledigung der entsprechenden Aufgaben; Rechtlicher Fortbestand der arbeitgeberseitigen Weisungsbefugnis für den Fall einer Übertragung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
- bag-urteil.com
Kündigung - Frauenbeauftragte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesarbeitsgericht: Ehrenamt macht festangestellte Gleichstellungsbeauftragte entbehrlich
- 123recht.net (Pressebericht, 18.9.2008)
Ehrenamt macht hauptamtliche Frauenbeauftragte entbehrlich // BAG bestätigt Kündigung im niedersächsischen Zetel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
BGB § 620
Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
Verfahrensgang
- ArbG Wilhelmshaven, 04.10.2006 - 1 Ca 139/06
- LAG Niedersachsen, 14.05.2007 - 8 Sa 1941/06
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Papierfundstellen
- NZA 2009, 142
- NZA 2009, 72
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (13)
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 "Rheumaklinik") und vom 26. September 1996 (- 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing").Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 "Rheumaklinik") und vom 26. September 1996 (- 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing").Eine solche ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber, um die Belastungen durch den gesetzlichen Bestands- und Inhaltsschutz abzustreifen, durch zweckvolle Veränderungen der rechtlichen Zuordnung "pro forma" die Arbeitgeberstellung aufgibt, der Sache nach aber die tatsächliche betriebliche Organisation nicht ändert und sich insbesondere den durch das Direktionsrecht vermittelten Zugriff auf die Erledigung der Arbeit erhält (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing").
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Ein allgemeiner Beschluss, Personalkosten zu senken, genügt diesen Anforderungen nicht (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
So wie der private Arbeitgeber als Marktteilnehmer nicht gezwungen ist, den Bedarf an Leistungen allein durch Arbeitsverträge zu decken, sondern auf jeden rechtlich zulässigen Vertragstyp zurückgreifen darf (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 -), so kann auch der öffentliche Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Aufgaben unter allen zulässigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten diejenige wählen, die ihm am zweckmäßigsten erscheint, muss dann allerdings die jeweiligen - auch nachteiligen - Folgen gegen sich gelten lassen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 -). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61). - BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Für eine entsprechende Organisationsentscheidung im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt prinzipiell nichts anderes (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294). - BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92
Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Im öffentlichen Dienst kann eine solche Entscheidung ua. darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen wird (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18). - BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76
Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07
Im öffentlichen Dienst kann eine solche Entscheidung ua. darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen wird (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18). - BAG, 28.11.1956 - GS 3/56
Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
Kündigung - Frauenbeauftragte
- LAG Niedersachsen, 14.05.2007 - 8 Sa 1941/06
Betriebsbedingte Kündigung, Fremdvergabe von Aufgaben
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08
Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied
Im Hinblick auf die "Fremdvergabe" bisher durch die Außendienstpartner verrichteter Aufgaben bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung, ob von einer Stilllegung oder nur von einer Verkleinerung dieses Bereichs auszugehen ist(…zur Abgrenzung vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64). Ersteres wiederum setzt - um die Gefahr einer Austauschkündigung auszuschließen - voraus, dass die "Fremdvergabe" tatsächlich zur Aufgabe der Arbeitgeberstellung der Beklagten bei der Erledigung der betreffenden Arbeiten geführt hat (vgl. Senat 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 89 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 162;… KR/Etzel 9. Aufl. § 15 KSchG Rn. 81). - LAG Köln, 18.02.2011 - 4 Sa 1122/10
Alter vor Kinderzahl
Rn. 24 1. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers zu stellen sind, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung stützt, welche wie die "Streichung einer Hierarchieebene" (vgl. dazu z. B. BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06) oder die "Stellenstreichung zum Zwecke der Ersparnis von Personal und Kosten" (vgl. dazu BAG 18.09.2008 - 2 AZR 560/07) nahe an den Kündigungsschlussentschluss als solchen heranrückt.Rn. 29 Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als belastend angesehen werden (BAG 18.09.2008 a. a. O. mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 582/09
Betriebsbedingte Kündigung - Einschränkung der ordentlichen Kündigung nach AVR
Rn. 36 bb) Ob die Auflösung dieser Einrichtung zweckmäßig war, ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr., Senat 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 89 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 162). Anhaltspunkte dafür, dass die Unternehmerentscheidung der Beklagten der Missbrauchskontrolle nicht standhalten würde, sind nicht gegeben.
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 7 Sa 903/10
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung bei Kurzarbeit - …
Rn. 24 2.1.1 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG v. 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - NZA 2009, 142; vom 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - EzA-SD 2008, Nr. 15, 3-4) können sich betriebliche Erfordernisse iSv § 1 Abs. 2 KSchG insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen), wie Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion oder von Arbeitsabläufen ergeben.Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also missbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG v. 18. September 2008 -. 2 AZR 560/07 - NZA 2009, 142;… vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - a.a.O.).
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10 Vermieden werden soll, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, obwohl bei unverändertem Beschäftigungsbedarf und unveränderter Beschäftigungsmöglichkeit lediglich die Vertragsinhalte als zu belastend angesehen werden (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128; BAG 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 89).
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 10 Sa 918/20
Anschein des gemeinsamen Betriebs aufgrund von zwei Betriebsräten Voraussetzungen …
Auch sonst verlangt die Rspr., dass bei einem echten Outsourcing die Tätigkeiten zur "selbständigen Erledigung" bei dem beauftragten Unternehmen übertragen werden, d.h. dass sich der alte Arbeitgeber nicht die Steuerung der Abläufe und die Erteilung von Weisungen vorbehalten darf (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - Rn. 24. NZA 2009, 142; BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing";… APS/Kiel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 510 ff.) .Eine solche unzulässige Austauschkündigung ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber, um die Belastungen durch den gesetzlichen Bestands- und Inhaltsschutz abzustreifen, durch zweckvolle Veränderungen der rechtlichen Zuordnung "pro forma" die Arbeitgeberstellung aufgibt, der Sache nach aber die tatsächliche betriebliche Organisation nicht ändert und sich insbesondere den durch das Direktionsrecht vermittelten Zugriff auf die Erledigung der Arbeit erhält (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - Rn. 24. NZA 2009, 142; BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing") .
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 12 Sa 403/10
Betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit - Sozialauswahl bei vereinbarter …
Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung jedoch an den Kündigungsentschluss rückt, desto mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG vom 18. September 2008, 2 AZR 560/07, NZA 2009, 142; vom 17. Juni 1999, 2 AZR141/99, NZA 1999, 1098, jew. m.w.Nw.).Erschöpft sich die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers jedoch im Wesentlichen darin, Personal einzusparen, so rückt sie nahe an den Kündigungsentschluss heran, so dass der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen muss (vgl. BAG vom 18. September 2008, 2 AZR 560/07, a.a.O.; vom 22. September 2005, 2 AZR 208/05, BB 2006, 1572; vom 17. Juni 1999, 2 AZR 522/98, NZA 1999, 1095).
- LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe; …
Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (…BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rz. 24 a.a.O.; BAG 18.09.2008 - 2 AZR 560/07 - Rz. 13 NZA 2009, 142, 143). - LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 18 Sa 1108/10
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - NZA 2009, 142; vom 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - EzA-SD 2008, Nr. 15, 3 - 4) können sich betriebliche Erfordernisse iSv § 1 Abs. 2 KSchG insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen), wie Rationali-sierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion oder von Arbeitsabläufen ergeben.Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also missbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - NZA 2009, 142;… vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - a.a.O.).
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59 a) Entschließt sich eine Kirchengemeinde, die Stelle der einzigen Kirchenmusikerin auf Dauer wegfallen zu lassen und stattdessen Kirchenmusik von ehrenamtlich Tätigen spielen zu lassen, notfalls aber durch Musiker einer Musikagentur, so ist eine deshalb ausgesprochene ordentliche Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt; in einem solchen Fall handelt es sich auch nicht um eine sozial nicht gerechtfertigte "Austauschkündigung" (vgl. für den Fall, die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten in einer säkularen Gemeinde künftig durch eine ehrenamtliche Kraft wahrnehmen zu lassen: BAG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 162 = NZA 2009, 142).
Auch der kirchliche Arbeitgeber kann zur Erfüllung seiner Aufgaben unter allen rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten diejenige wählen, die ihm am zweckmäßigsten erscheint; dazu gehört auch der wirtschaftliche Aspekt (vgl. für den öffentlichen Arbeitgeber: BAG, Urteil vom 18. September 2008 - a.a.O.).
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
Kündigung - Frauenbeauftragte
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1025/10
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
- LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Hessen, 10.01.2011 - 17 Sa 1338/10
Betriebsbedingte Kündigung - Rechtsmissbrauch - Austauschkündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2025 - 7 SLa 84/25
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist einer …
- LAG Düsseldorf, 30.11.2010 - 8 Sa 1234/09
Betriebsbedingte Kündigung bei Personalabbau; Unzumutbarkeit einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10
Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 9 Sa 1162/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der …
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