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| BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 21.04.1982 - A Ca 520/81
- LAG Hessen, 23.09.1982 - 12 Sa 711/82
- BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
1. Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortentwickelten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40; 32, 85; 37, 283, 305) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen nur dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür keine sachlich rechtfertigenden Gründe vorliegen.b) Die sachliche Berechtigung der Befristung ist auch hin sichtlich der gewählten Zeitdauer gegeben (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Wie der Senat bereits mit Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) entschieden hat und auf das wegen der näheren Einzelheiten verwiesen wird, gilt diese Höchstgrenze von fünf Jahren nicht nur für den einzelnen Zeitvertrag, sondern im Falle der Umgehung auch für die Gesamtdauer mehrerer aneinandergereihter Zeitverträge.Die Überschreitung der Höchstgrenze von fünf Jahren ist demnach dann unschädlich, wenn die einzelnen Befristungen auf unterschiedlichen, voneinander deutlich abgrenzbaren sachlichen Gründen beruhen (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 439/81 Jobs/Bader, aaO, S. 5; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Anhang 1, § 620 BGB Anm. III 8 c; Empfehlungen des Wissenschaftsrates, RdA 1983, 44 ff., 49).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
1. Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortentwickelten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40; 32, 85; 37, 283, 305) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen nur dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür keine sachlich rechtfertigenden Gründe vorliegen.
- BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69
Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Ein Viertel der Arbeitszeit ist aber bereits ein nicht unerheblicher Umfang der Arbeitszeit (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 - AP Nr. 1 zu § 21 MTB II) und damit ausreichend, um die ohnehin durch die Art der Dienstleistungen selbst gewährleistete spezielle wissenschaftliche Fortbildung als bestimmend für die Befristung des Arbeitsvertrages anzusehen. - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Die Revision des Klägers war daher aus den dargelegten Gründen, ohne daß es eines Eingehens auf die vom Landesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13- Januar 1982 (BVerfGE 59, 231 = AP Nr. 1 zu Art. 5 GG Rundfunkfreiheit) aufgeworfenen Fragen ankommt, mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen . - BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung - …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
b) Die sachliche Berechtigung der Befristung ist auch hin sichtlich der gewählten Zeitdauer gegeben (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Dies ist arbeitsrechtlich ohne Bedeutung (BAG 36, 171;… Jobs/Bader, DB 1981, Beilage Nr. 21, S. 6; Dallinger, JZ 1980, 337, 341), jedenfalls so lange, wie die mit einer Promotion oder Habilitation verbundene spezielle Weiterbildung nach der vorgesehenen Vertragsgestaltung nicht in den Hintergrund gedrängt und nicht nur eine unwesentliche Bedeutung hat. - BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73
Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand - …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Im Gegensatz zur allgemeinen Fort- und Weiterbildung, die mit der Tätigkeit eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule verbunden ist, stellt die Beschäftigung mit dem Ziel der Promotion anerkanntermaßen eine spezielle Fort- und Weiterbildung dar, die in aller Regel die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich' rechtfertigt (BAG 31, MO; 36, 171; BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74
Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit - …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
b) Die sachliche Berechtigung der Befristung ist auch hin sichtlich der gewählten Zeitdauer gegeben (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 01.12.1960 - 3 AZR 588/58
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Tatbestand des schlüssigen Verhaltens - …
Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
Das Wissen des Institutsleiters Prof. Dr. I von der Weiterbeschäftigung des Klägers reicht hierzu nicht aus, da im Rahmen des § 625 BGB zwar das Recht der Stellvertretung (?§ 164 ff. BGB) Anwendung findet (BAG Urteil vom 1. Dezember I960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 625 BGB; KR-Hillebrecht, § 625 BGB Rz 9, 27 und 29), dieser aber nicht bevollmächtigter Vertreter des beklagten Landes in Personalangelegenheiten ist. - LAG Hessen, 23.09.1982 - 12 Sa 711/82
- LAG Hessen, 11.07.1985 - 12 Sa 721/83
Zurechenbarkeit sogenannter Ketten-Privatdienstverträge mit Hochschullehrern …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 19.06.1986 - 12 Sa 112/86
Befristung von Arbeitsverträgen imöffentlichen Dienst; Passivlegitimation des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84
Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche …
An dieser im Urteil vom 21. Juni 1983 (- 7 AZR 295/81 - BAG 44, 7 0 , zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) geäußerten Rechtsauffassung hält der nunmehr allein zuständige Senat auch im Hinblick auf die abweichenden Urteile des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (2 AZR 439/81 - BAG 44, 49, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 28. Juli 1983 (2 AZR 563/82, unveröffentlicht) fest.
- BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 142/84
Zur Bedeutung der BAT SR 2 y für die Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge
Nur wenn der Arbeitnehmer in unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig werde oder wenn die einzelnen Befristungen auf unterschiedlichen, voneinander deutlich abgrenzbaren sachlichen Gründen beruhten, sei das Überschreiten der Höchstgrenze von fünf Jahren unschädlich (so auch BAG Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 563/82 -, nicht veröffentlicht, zu III 1 der Gründe). - BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82 Der Kläger hat unstreitig nur während seiner Freizeit an seiner Dissertation gearbeitet; im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen ist ihm keine, jedenfalls keine angemessene Gelegenheit geboten worden, seiner speziellen Weiterbildung nachkommen zu können (vgl. dazu das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 563/82 -).
- BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 288/83 II. Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts halten zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung der revisionsrechtlichen Überprüfung stand; die Ausführungen zu Ziff. 2 der Protokollnotiz zur SR 2y BAT widersprechen der vom Senat im Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 139/81 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts und der Fachpresse vorgesehen) vertretenen Auffassung (vgl. auch das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 28. Juli 1 9 8 3 - 2 AZR 563/82 -).
- BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 352/83 Sie schließt den Abschluß mehrerer aneinander gereihter Arbeitsverträge, dip jeweils die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigen, grundsätzlich nicht aus, auch wenn die Gesamtdauer aller Verträge zusammen die Fünf-Jahres-Frist überschreitet (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - 2 AZR 439/81 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.; ferner das unveröffentlichte Senatsurteil vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 563/82 -).
- BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 353/83 Sie schließt den Abschluß mehrerer aneinander gereihter Arbeitsverträge, die jeweils die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigen, grundsätzlich nicht aus, auch wenn die Gesamtdauer aller Verträge zusammen die Fünf-Jahres-Frist überschreitet (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - 2 AZK 439/81 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.; ferner das unveröffentlichte Senatsurteil vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 563/82 -).
- LAG Hessen, 23.09.1982 - 12 Sa 711/82 Daß dadurch unterschiedliches Befristungskontrollrecht für die Angestellten an Hochschulen entsteht, ist verfassungsrechtlich bedingt und arbeitsrechtlich unvermeidbar, (so im Anschluß an BVerfG Urteil von 1982-01-13 - 1 BvR 848/77 ua = NJW 1982, 1477 ff und BVerfG von 1973-05-29 - 1 BvR 424/71 ua = BVerfGE 35, 79 ff).(Mit Revision angefochten 2 AZR 563/82).
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