Rechtsprechung
| BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konkurs - Antrag auf Konkurseröffnung - Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Verschuldung - Kündigung - Kündigungsgrund - Darlegungslast - Beweislast - Betriebsstillegung - Betriebsaufgabe - Betriebsnachfolge - Betriebsveräußerung - Betriebsmittel
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.02.1984 - 11 Ca 152/83
- LAG Berlin, 21.08.1984 - 8 Sa 51/84
- BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (21)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Konzern; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 40; Hersehel/Löwisch, KSehG, 6. Aufl. § 1, Rz 204; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 109; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 327).Der Arbeitgeber muß endgültig entschlossen sein, den Betrieb stillzulegen (BAG 30, 86, 113 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 27. September 1984, aaO).
Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebs eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsieht (Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).
So kann eine Betriebsveräußerung auch vorliegen, wenn das Betriebsgrundstück zurüekbehalten wird, aber alle Produktionsmittel und Einrichtungsgegenstände verkauft wer den, so daß der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen vom Erwerber an einem anderen Ort fortgeführt werden kann (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. September 1984, aaO, zu B II 1 der Gründe).
Bei Produktionsbetrieben ist dieser Umstand nur einer von vielen Gesichtspunkten für die Annahme eines Betriebsübergangs (BAG Urteil vom 27. September 1984, aaO; BAG Urteil vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 276/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84
Betriebsübergang - Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Entgegen der Auffassung der Revision ist auch nicht notwendig, daß unmittelbare reehtsgeschäftliehe Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber bestehen müssen (BAG 35, 104, 106 f. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe;… Posth, Arbeitsreehtliche Probleme beim Betriebsinhaberweehsel, 1978, S. 80 f.; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133;… Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 46; Schreiber, RdA 1982, 137, 143).Entscheidend ist, ob der neue Betriebsinhaber die Befugnis zur Betriebsführung aus einem Rechtsgeschäft herleiten kann (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zu B II 2 der Gründe).
Für die Anwendbarkeit von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB reicht auch aus, wenn der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils durch eine Vielzahl von Rechtsgeschäften vermittelt wird (BAG Urteil vom 22. Mai 1985, aaO, zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Reehtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf über prüft werden kann, ob das angefoehtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983, BAG 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Zu B II der Gründe).Das Bundesarbeitsgericht spricht insoweit auch von einer abgestuften Darlegungslast (BAG Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu I 3 b der Gründe; BAG 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; BAG 32, 150, 153 f. = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu 3 b der Gründe; BAG 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
So kann eine Betriebsveräußerung auch vorliegen, wenn das Betriebsgrundstück zurüekbehalten wird, aber alle Produktionsmittel und Einrichtungsgegenstände verkauft wer den, so daß der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen vom Erwerber an einem anderen Ort fortgeführt werden kann (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe;… BAG Urteil vom 27. September 1984, aaO, zu B II 1 der Gründe).Entgegen der Auffassung der Revision ist auch nicht notwendig, daß unmittelbare reehtsgeschäftliehe Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber bestehen müssen (BAG 35, 104, 106 f. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe;… Posth, Arbeitsreehtliche Probleme beim Betriebsinhaberweehsel, 1978, S. 80 f.; Backhaus, DB 1985, 1131, 1133;… Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 46; Schreiber, RdA 1982, 137, 143).
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
2. Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S. des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG gehören aber die Stillegung des Betriebes und auch schon unter bestimmten Voraussetzungen die Stille gungsabsicht (BAG 41, 72, 80 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 - 13.Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinsehaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstliehen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszweeks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAG 41, 72, 78 f.;… Hersehel/Löwisch, aaO, § 15 Rz 44).
- BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80
Kündigung - Konkursverfahren
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung können auf unterschiedlichen Ursachen beruhen; sie begründen daher ohne Umsetzung in eine konkrete unternehmerische Entscheidung, die sich auf die Arbeitsplätze der jeweiligen betroffenen Arbeitnehmer auswirkt, keine soziale Rechtfertigung einer Kündigung (BAG vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B II 2 der Gründe).Entscheidend ist somit zunächst die auf einem ernstlichen Willensentschluß des Arbeitgebers beruhende Aufgabe des Betriebszwecks, die nach außen in der Auflösung der Betriebsorganisation zum Ausdruck kommt (BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B I 1 a der Gründe).
- BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84
Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Bei Produktionsbetrieben ist dieser Umstand nur einer von vielen Gesichtspunkten für die Annahme eines Betriebsübergangs (…BAG Urteil vom 27. September 1984, aaO; BAG Urteil vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 276/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).Nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist nur Voraussetzung, daß der Betrieb durch Rechtsgeschäft übergeht, nieht aber vorausgesetzt ist eine bestimmte Art eines Rechtsgeschäftes (vgl. BAG Urteil vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 276/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Das Bundesarbeitsgericht spricht insoweit auch von einer abgestuften Darlegungslast (BAG Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu I 3 b der Gründe; BAG 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; BAG 32, 150, 153 f. = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu 3 b der Gründe; BAG 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Das Bundesarbeitsgericht spricht insoweit auch von einer abgestuften Darlegungslast (BAG Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu I 3 b der Gründe; BAG 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; BAG 32, 150, 153 f. = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu 3 b der Gründe; BAG 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 570/84
Das Bundesarbeitsgericht spricht insoweit auch von einer abgestuften Darlegungslast (BAG Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu I 3 b der Gründe; BAG 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; BAG 32, 150, 153 f. = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu 3 b der Gründe; BAG 42, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …
- BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78
Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale …
- BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung
- BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79
Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme
- BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77
Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter - …
- BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74
Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen
- BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76
Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse - …
- BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75
Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen - …
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …
- BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80
Betriebsübergang
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
Danach hat der Konkursverwalter im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses auch darzulegen und ggf. zu beweisen, daß der Betrieb nicht durch Rechtsgeschäft übergegangen ist, wenn der Arbeitnehmer das Vorliegen einer Betriebsstillegung mit dem Vortrag eines Sachverhalts bestreitet, aus dem sich schlüssig ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang entnehmen läßt (so ausdrücklich BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, RzK I 5f Nr. 3).Werden während eines Räumungsverkaufes die Übernahmeverhandlungen fortgeführt, spricht dies gegen die Absicht des bisherigen Betriebsinhabers, den Betrieb endgültig stillzulegen (…BAG v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94, aaO.; BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, RzK I 5f Nr. 3).
Es bleibt daher nur noch die Frage, ob nach der Schließung der Geschäftsräume am 23.12.1998 die Wiedereröffnung des Baumarktes am 01.06.1999 als "alsbald" anzusehen ist, also eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht und damit für das Vorliegen eines Betriebsübergangs spricht (…BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, aaO.; BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, aaO.;… BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.; BAG v. 07.03.1996 - 2 AZR 312/95, RzK I 5f Nr. 22), oder ob auch eine vorübergehende Betriebsstillung eine Kündigung als betriebsbedingt nach § 1 Abs. 2 KSchG erscheinen lassen kann.
- BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes …
Die Stillegung muß ferner für eine unbestimmte, nicht unerhebliche Zeitspanne erfolgen, anderenfalls liegt nur eine unerhebliche Betriebspause oder Betriebsunterbrechung vor (…KR-Etzel, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 88; Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - 2 AZR 570/84 - nicht veröffentlicht, zu B I der Gründe). - LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
Das Rechtsprechung spricht insoweit auch von einer abgestuften Darlegungslast (BAG v. 22.11.1973 - 2 AZR 543/72, AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 17.10.1980 - 7 AZR 675/78, AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, RzK I 5f Nr. 3).
- LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 406/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Abgrenzung von …
(BAG 03.10.1985 - 2 AZR 570/84 - NV). - LAG Hamm, 30.01.2003 - 4 Sa 1319/02
Abgrenzung von Kündigung "wegen" Betriebsstillegung zur Kündigung "wegen" …
Werden während eines Räumungsverkaufes die Übernahmeverhandlungen fortgeführt, spricht dies gegen die Absicht des bisherigen Betriebsinhabers, den Betrieb endgültig stillzulegen (BAG v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94, EzA § 613a BGB Nr. 139 = WiPra 1996, 328 [Berscheid]; BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, RzK I 5f Nr. 3). - ArbG Düsseldorf, 22.11.2011 - 7 Ca 4465/11
Küdigung betriebsbedingt, Betriebsratsmitglied, Betriebsstilllegung, …
Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer das Vorliegen einer Betriebsstilllegung mit dem Vortrag eines Sachverhalts bestreitet, aus dem sich schlüssig ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang entnehmen lässt (BAG, Urteil vom 03.10.1985 - 2 AZR 570/84 - zitiert nach juris, Rn. 27; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 17.08.2010 - 17 Sa 406/10 - zitiert nach juris, Rn. 54). - ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der …
Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses auch darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Betrieb nicht durch Rechtsgeschäft übergegangen ist, wenn der Arbeitnehmer das Vorliegen einer Betriebsstilllegung mit dem Vortrag eines Sachverhalts bestreitet, aus dem sich schlüssig ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang entnehmen lässt (BAG 03.10.1985 - Az: 2 AZR 570/84 -, RzK I 5f Nr. 3).
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