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Rechtsprechung
   BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4329
BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85 (https://dejure.org/1986,4329)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1986 - 2 AZR 570/85 (https://dejure.org/1986,4329)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 570/85 (https://dejure.org/1986,4329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung eines Sporttrainervertrages auf Vereinsebene oder Verbandsebene - Ersetzung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Nichtvorliegen eines sachlichen Rechtfertigungsgrundes für die Befristung - Vergleich mit üblichen Trainerverträgen in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 1996, 21
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
    Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. u.a. BAG 32, 85; 37, 283; 37, 305; 38, 31; 38, 372; 41, 381 und 44, 107) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
    In einem solchen Falle trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (BAG 37, 283 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
    Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. u.a. BAG 32, 85; 37, 283; 37, 305; 38, 31; 38, 372; 41, 381 und 44, 107) ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
    Nach dem vom Kläger gestellten Antrag ist Streitgegenstand der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über die letzte Befristung hinaus im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG vom 7. Oktober 1976 - 2 AZR 410/75 - nicht veröffentlicht und BAG Urteil vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 16).
  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer …

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen Bedeutung, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1986 (- 2 AZR 570/85 -, n.v.) einen sachlichen Grund für die Befristung im Vorliegen eines sog. Verschleißtatbestands gesehen.
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97

    Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Sporttrainers

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1986 (- 2 AZR 570/85 -, n.v.) gemeint, die Befristung eines Arbeitsvertrages sei gerechtfertigt, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit eines Trainers in der Betreuung von Spitzensportlern liege.
  • ArbG Aachen, 19.11.2024 - 8 Ca 3230/23

    Zulässige Modalitäten des Arbeitsvertrages eines Trainers im Profifußball

    Rn. 235 Das Bundesarbeitsgericht hat vor Inkrafttreten des TzBfG mit Urteil vom 19. Juni 1986 (- 2 AZR 570/85 -, Rn. 14, 20 f., 29, juris) zu dem Arbeitsvertrag eines Landestrainers im Fechtsport entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen sachlich gerechtfertigt sei, wenn bei Abschluss ersichtlich gewesen sei, dass sowohl die Befristung als auch die Zeitdauer des Vertrages entweder im Arbeitsleben üblich sei, sofern dies der Auffassung verständiger und verantwortungsbewusster Vertragspartner entspreche, oder nach den konkreten, sich auf das jeweilige Arbeitsverhältnis auswirkenden Umständen des Einzelfalls sachlich gerechtfertigt sei.
  • LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das …

    Sie wirkt zwar nicht konstitutiv als Sachgrund (so aber noch BAG Urteil vom 16.06.1986, SpuRt 96, 21), ist aber ein Indiz für anzuerkennende Bedürfnisse der Praxis (BAG Urteil vom 26.10.1998, NZA 99, 646;… KR/Lipke 7. Aufl. Rnrn. 155 f zu § 14 TzBfG; Dieterich NZA 00, 859).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung

    In einem solchen Falle trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (vgl. zu allem: BAG, Urteil vom 19.06.1986 - 2 AZR 570/85 - n. v.).
  • ArbG Gelsenkirchen, 27.07.2022 - 2 Ca 563/22

    Entfristungsklage - Cheftrainer A-Fußballmannschaft - Sachgrund: Ei-genart der …

    Rn. 58 Das BAG hat vor Inkrafttreten des TzBfG mit Urteil vom 19.06.1986, Az. 2 AZR 570/85 zu dem Arbeitsvertrag eines Landestrainers im Fechtsport entschieden, dass die Be fristung von Arbeitsverträgen sachlich gerechtfertigt sei, wenn bei Abschluss ersicht lich gewesen sei, dass sowohl die Befristung als auch die Zeitdauer des Vertrages entweder im Arbeitsleben üblich sei, sofern dies der Auffassung verständiger und ver antwortungs bewusster Vertragspartner entspreche, oder nach den konkreten, sich auf das jeweilige Arbeitsverhältnis auswirkenden Umständen des Einzelfalls sachlich ge rechtfertigt sei.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 12 Sa 5/96
    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.1986 - AZ: 2 AZR 570/85 - hat er behauptet, es sei branchenüblich, Tennis-Verbandstrainer befristet einzustellen.
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