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Rechtsprechung
   BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9010
BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96 (https://dejure.org/1997,9010)
BAG, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2 AZR 586/96 (https://dejure.org/1997,9010)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 (https://dejure.org/1997,9010)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Sollte es auf die Wirksam keit der Kündigung vom 27. Februar 1995 ankommen, wird das Landesarbeitsgericht im Hinblick auf den von dem Kläger behaupteten Betriebsübergang gegebenenfalls auch zu prüfen haben, ob der Beklagte für die beantragte Feststellung passiv legitimiert ist, denn passiv legitimiert ist insoweit grundsätzlich nur der Arbeitgeber (vgl. BAGE 73, 30 â- AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969;… KR- Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG Rz 153;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 4 Rz 37, 38;… Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 4 Rz 31).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Soweit das Bundesarbeitsgericht (BAGE 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB; vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB und vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP Nr. 101 zu § 613 a BGB) die Passivlegitimation des Betriebsveräußerers bejaht hat, betraf dies Kündigungen, die vor dem Betriebsübergang erklärt wurden.
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Soweit das Bundesarbeitsgericht (BAGE 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB; vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB und vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP Nr. 101 zu § 613 a BGB) die Passivlegitimation des Betriebsveräußerers bejaht hat, betraf dies Kündigungen, die vor dem Betriebsübergang erklärt wurden.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Soweit das Bundesarbeitsgericht (BAGE 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB; vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB und vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP Nr. 101 zu § 613 a BGB) die Passivlegitimation des Betriebsveräußerers bejaht hat, betraf dies Kündigungen, die vor dem Betriebsübergang erklärt wurden.
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Daß hier im Fall eines Betriebsübergangs während der Kündigungsfrist die Rechtskraft des Urteils für und gegen den Betriebserwerber wirkt, folgt aus § 325 ZPO (BAGE 67, 168 = AP Nr. 89 zu § 613 a BGB; Hillebrecht, NZA, Beilage 4/89 12.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Soweit das Bundesarbeitsgericht (BAGE 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteile vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB; vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB und vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP Nr. 101 zu § 613 a BGB) die Passivlegitimation des Betriebsveräußerers bejaht hat, betraf dies Kündigungen, die vor dem Betriebsübergang erklärt wurden.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    2. Da die hinsichtlich der Kündigung vom 27. Februar 1995 beantragte Feststellung gegebenenfalls nur getroffenen werden könnt n wenn die Kündigung vom 28. November 1994 unwirksam wäre (vgl. ö/r Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - AP Nr. 48 zu § 519 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.), kann der Senat auch über diese zweite Kündigung nicht abschließend entscheiden.
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 232/90

    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln als "unendlich lange" …

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln sind wie "unendlich lange" Kündigungsfristen zu behandeln und verkürzen sich deshalb im Konkurs auf die gesetzlichen Fristen (BAG Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - n.v.;… KR-Weigand, aaO, Rz 19; Ber scheid, Konkurs, Rz 31;… Hess, KO, 5. Aufl., § 22 Rz 364;… Kuhn/ Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 22 Rz 14).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 2 Sa 138/95

    Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor einer ordentlichen Kündigung bei …

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs. 2 ZPO in der Sitzung am 9. Oktober 1997 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Etzel, die Richter Bitter und Dr. Fischermeier sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Roeckl und die ehrenamtliche Richterin Kuemmel-Pleißner für Recht erkannts 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 1996 - 2 Sa 138/95 - aufgehoben.
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Bei Kündigungen des Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang ist dieser nicht mehr passivlegitimiert, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hat ( BAG vom 09.10.1997 - 2 AZR 586/96 , ZInsO 1998, 142 ).

    Diese Streitfragen brauchen vorliegend nicht entschieden werden, denn es ist höchstrichterlich anerkannt, daß bei Kündigungen des Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang dieser nicht mehr passivlegitimiert ist, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hat ( BAG vom 09.10.1997 - 2 AZR 586/96 , ZInsO 1998, 142 ).

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …

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  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse - …

    Bei Kündigungen des Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang ist dieser nicht mehr passivlegitimiert, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hat (BAG vom 09.10.1997 - 2 AZR 586/96 -, ZInsO 1998, 142;… zust. LAG Hamm vom 11.03.1999 - 4 Sa 966/98 -, aaO.), denn passivlegitimiert ist insoweit grundsätzlich nur der Arbeitgeber (BAG vom 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 -, AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 46 [Bakker] = NZA 1994, 237 = SAE 1996, 127 [Schreiber]).

    Bei Kündigungen des Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang ist dieser nämlich nicht mehr passivlegitimiert, soweit der Arbeitnehmer nicht dargelegt, er habe dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen, weshalb es noch bei Ablauf der Kündigungs- bzw. Auslauffrist zu dem Betriebsveräußerer bestanden habe (BAG vom 09.10.1997 - 2 AZR 586/96 -, aaO.).

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    In Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ), die § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO sogar ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer (so bereits LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450), auf einen einzelvertraglichen (so bereits LAG Köln v. 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86, EWiR 1988, 85 [Hanau] = KTS 1988, 113 = NZA 1987, 668 = ZIP 1987, 1467; BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ) oder tarifvertraglichen (LAG Düsseldorf v. 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97, LAGE § 113 InsO Nr. 2 = ZAP ERW 1998, 55 = ZInsO 1998, 140 ) Ausschluß der ordentlichen Kündigung oder auf eine tarifliche Kündigungserschwerung (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98, EWiR 1999, 467 [Moll] = ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98, ZInsO 1999, 544 ) gilt.
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …

    Der Insolvenzverwalter kann das Kündigungsrecht jedoch wieder verlieren, denn nach Betriebsübergang ist der Betriebsveräußerer als Nichtberechtigter in Bezug auf die Arbeitgeberstellung und -funktion anzusehen (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424 ; LAG Hamm v. 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99, BuW 2000, 940 = EWiR 2000, 277 (Griebeling) = NZA-RR 2000, 265 = ZInsO 2000, 55 = ZIP 2000, 325 ), wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hat (BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ).
  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    Der Betriebsveräußerer ist nach dem Betriebsübergang im Prozeß jedenfalls dann nicht mehr passivlegitimiert, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprochen hat (BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142), denn passivlegitimiert ist insoweit grundsätzlich nur der Arbeitgeber (BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 467/92, NJW 1994, 1084 = NZA 1994, 237).
  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …

    Der Insolvenzverwalter kann das Kündigungsrecht jedoch wieder verlieren, denn nach Betriebsübergang ist der Betriebsveräußerer als Nichtberechtigter in Bezug auf die Arbeitgeberstellung und -funktion anzusehen (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99, BuW 2000, 940 = EWiR 2000, 277 [Griebeling] = NZA-RR 2000, 265 = ZInsO 2000, 55 = ZIP 2000, 325), wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hat (BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142).
  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …

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  • LAG München, 06.05.2004 - 3 Sa 716/03

    Parteibezeichnung

    Denn ein Erfolg im Kündigungsschutzprozess setzt nach der punktuellen Streitgegenstandstheorie, dem auch das Berufungsgericht folgt, voraus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung noch oder überhaupt ein Arbeitsverhältnis besteht (BAG in ständiger Rechtssprechung, z.B. vom 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 und 8 AZR 347/01, vom 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, vom 05.10.1995 - 2 AZR 909/94, vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75).
  • LAG München, 06.05.2004 - 10 Sa 716/03

    Parteibezeichnung; Richtige Partei; Berichtigung, Beklagtenbezeichnung; …

  • LAG Thüringen, 14.06.1999 - 8 Sa 560/98

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne …

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