Rechtsprechung
| BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 05.05.1982 - 4 Ca 155/82
- LAG Hessen, 30.09.1982 - 12 Sa 743/82
- BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 37, 283 = AP Nr. 64 und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu ? 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von ArbeitsVerträgen dann unwi rksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.Daß Befristungen im Hinblick auf derartige Vertretungsfälle zulässig sind, ist allgemein anerkannt (BAG GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu 5 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag und zuletzt BAG Urteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt ) .
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 37, 283 = AP Nr. 64 und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu ? 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von ArbeitsVerträgen dann unwi rksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.b) Dieser zu allgemein gehaltene Vortrag, verbunden mit der Behauptung, das beklagte Land halte keine ausreichende Personal reserve vor, kann zusätzlich aus folgenden Erwägungen den sachlichen Grund für die konkrete Vertretung nicht entfallen lassen: Der erkennende Senat hat in seinen Grundsatzurteilen vom 14. Januar 1982 (BAG 37, 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgeführt, allgemeine Umstände und Gesichtspunkte, die sich nicht auf das jeweilige befristete Arbeitsverhältnis konkret auswirkten, wie z.B. die Altersstruktur der Belegschaft und Lehrerschaft oder die Berücksichtigung künftiger Bewerber, seien nicht geeignet, die Befristung sachlich zu rechtfertigen.
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81
Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer - …
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 37, 283 = AP Nr. 64 und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu ? 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von ArbeitsVerträgen dann unwi rksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt.b) Dieser zu allgemein gehaltene Vortrag, verbunden mit der Behauptung, das beklagte Land halte keine ausreichende Personal reserve vor, kann zusätzlich aus folgenden Erwägungen den sachlichen Grund für die konkrete Vertretung nicht entfallen lassen: Der erkennende Senat hat in seinen Grundsatzurteilen vom 14. Januar 1982 (BAG 37, 283 und BAG 37, 305 = AP Nr. 64 und 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgeführt, allgemeine Umstände und Gesichtspunkte, die sich nicht auf das jeweilige befristete Arbeitsverhältnis konkret auswirkten, wie z.B. die Altersstruktur der Belegschaft und Lehrerschaft oder die Berücksichtigung künftiger Bewerber, seien nicht geeignet, die Befristung sachlich zu rechtfertigen.
- BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 438/82
Befristeter Arbeitsvertrag und fehlende Vertretungsreserve
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Daß Befristungen im Hinblick auf derartige Vertretungsfälle zulässig sind, ist allgemein anerkannt (BAG GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu 5 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag und zuletzt BAG Urteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt ) .4. Dem Landesarbeitsgericht ist auch darin beizutreten, daß vorliegend nicht die Forderung nach einer auf unbestimmte Zeit eingestellten und ausreichenden "Personalreserve" zur Unwirksamkeit der Befristung führen kann, wie bereits im Senatsurteil vom 8. September 1983 (aaO) ausführlich begründet worden ist.
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77
Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 37, 283 = AP Nr. 64 und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu ? 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von ArbeitsVerträgen dann unwi rksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt. - BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Daß Befristungen im Hinblick auf derartige Vertretungsfälle zulässig sind, ist allgemein anerkannt (BAG GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu 5 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag und zuletzt BAG Urteil vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt ) . - BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fortgeführten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG 31, 40 = AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 37, 283 = AP Nr. 64 und BAG 37, 305 = AP Nr. 65, alle zu ? 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag) ist die an sich zulässige Befristung von ArbeitsVerträgen dann unwi rksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfer tigender Grund vorliegt. - BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 529/82
Auszug aus BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
Es begegnet daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht darauf abstellt, daß die Einstellungs- und Entlassqngsbefugnis bei den Regierungspräsidenten liegt, es also die Regierungspräsidien für die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebende Verwaltung hält und nicht die einzelne Schule (vgl. im übrigen wegen der Anwendbarkeit von f 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 529/82 -).
- BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut
Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36). - LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96
Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes; Beschäftigtenzahl; Unselbstständiger …
Mit Sinn und Zweck dieser Regelung ist es nicht vereinbar, Arbeitnehmern auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlich bestimmten Dienststellenbegriff den Kündigungsschutz zu entziehen (BAG, Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 593/82 -, nicht amtlich veröffentlicht, Gründe C. I.). - BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98 Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1 9 96- 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung Nr. 36).
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