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Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1959 - 2 AZR 650/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,762
BAG, 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 (https://dejure.org/1959,762)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 (https://dejure.org/1959,762)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1959 - 2 AZR 650/57 (https://dejure.org/1959,762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Greifbarer Tatbestand - Bestehen eines Rechtsverhältnisses - Feststellungsklage - Lösung einer einzelnen Rechtsfrage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1960, 210
  • DB 1960, 211
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.11.1959 - 2 AZR 650/57
    Dazu ist aber das Gericht, auch wenn dieses Begehren in die Form einer positiven oder negativen Beststellungsklage gekleidet ist, nicht berufen (vglo RGZ 107, 303" RG Warn, 1926, Nr, 139; HRR 35, 813} JW 36, 2546; BGH LM Nr. 2 zu § 1542 RYO; LM Nr. 47 zu § 256 ZPO; BGHZ 22, 43;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßifechfcs7. Aufl., § 86 II 1a; Wieczorek, ZPO, § 256/ : Anm. B II) .
  • BAG, 06.10.1955 - 2 AZR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei Klärung einer Vorfrage für …

    Auszug aus BAG, 12.11.1959 - 2 AZR 650/57
    Der erkennende Senat wie auch andere Senate des Bundesarbeitsgerichts haben in ähnlichen Fällen mit ähnlicher Begründung die Zulässigkeit der Feststellungsklage verneint (vgl" BAG 2, 142; 5, 115; AP Nr" 12 zu § 256 ZPO)" Von dieser gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, sieht der Senat keine Veranlassung" Gerade in der B e r ü c k s i c h t i gung der besonderen Umstände des Einzelfalles liegt das Wesen der richterlichen Entscheidung" So hätte, wenn hier die Parteien dem Gericht keine vom Tatsächlichen abstrahierte Rechtsfrage, sondern einen konkreten Sachverhalt unterbreitet hätten, um eine Entscheidung darüber her beizuführen, ob an einen bestimmten näherbezeichneten Italiener die Unterstützung zu Recht oder zu Unrecht gezahlt worden ist, und ob der Beklagte diese bereits von ihm der Klägerin wieder erstattete Unterstützung von ihr zurückverlangen kann, für das Gericht die Möglichkeit und die Pflicht bestanden nachzuprüfen, ob bei diesem bestimmten Italiener die Arbeitslosigkeit richtig nachgewiesen ist und ob ein etwaiger Rückforderungsanspruch des Beklagten an den - möglicherweise hier anzuwendenden - Verwirkungsbestimmungen des § 9 TV scheitert.
  • RG, 05.12.1923 - I 842/22

    Zum Begriff Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO.

    Auszug aus BAG, 12.11.1959 - 2 AZR 650/57
    Dazu ist aber das Gericht, auch wenn dieses Begehren in die Form einer positiven oder negativen Beststellungsklage gekleidet ist, nicht berufen (vglo RGZ 107, 303" RG Warn, 1926, Nr, 139; HRR 35, 813} JW 36, 2546; BGH LM Nr. 2 zu § 1542 RYO; LM Nr. 47 zu § 256 ZPO; BGHZ 22, 43;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßifechfcs7. Aufl., § 86 II 1a; Wieczorek, ZPO, § 256/ : Anm. B II) .
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 485/86

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Höhergruppierungsfeststellungsklage

    Wirkt sich eine höhere tarifliche Mindestvergütung auf Grund eines angeblichen Anspruchs auf Höhergruppierung infolge weit übertariflicher Entlohnung nicht auf das Arbeitsverhältnis aus, ist eine Höhergruppierungsfeststellungsklage mangels Feststellungsinteresses unzulässig (Vergleiche BAG vom 20. Februar 1959 1 AZR 472/56 = AP Nr. 19 zu § 256 ZPO, vom 12. November 1959 2 AZR 650/57 = AP Nr. 24 zu § 256 ZPO, vom 8. Februar 1963 1 AZR 511/61 = AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, vom 27. Oktober 1970 4 AZR 485/69 = AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß ein Feststellungsinteresse dann nicht besteht, wenn die verlangte Feststellung den Lohnanspruch nicht verändert und eine Änderung der tariflichen Mindestentlohnung gegenwärtig und in naher Zukunft für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG vom 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 -, AP Nr. 19 zu § 256 ZPO, vom 12. November 1959 - 2 AZR 650/57 -, AP Nr. 24 zu § 256 ZPO, vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 -, AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 -, AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …

    Rn. 95 Damit wird ausgeschlossen, dass einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses und abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO; BAG, Urteil vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT-O).
  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …

    Damit will das Gesetz ausschließen, dass einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (vgl. BAG Urteil vom 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO).
  • LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 Sa 1423/89

    Beteiligung; Personalrat; Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis; Abordnung; …

    Zwar ist anerkannt, daß die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, zu einer abstrakten Rechtsfrage Stellung zu nehmen, die auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinausläuft (BAG, Urteil vom 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO; BAG, Urteil vom 20.12.1963 - 1 AZR 178/63 - AP Nr. 11 zu § 91 a ZPO).
  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …

    Rn. 99 Damit wird ausgeschlossen, dass einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses und abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO; BAG, Urteil vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT-O).
  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1080/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, …

    Damit soll ausgeschlossen werden, dass einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses und abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO; BAG, Urteil vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT-O).
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung …

    Das Erfordernis eines bestimmten Antrages gemäß § 253 Abs. 2 ZPO gilt auch für die Feststellungsklage (Senatsurteil vom 12. November 1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO; BGH NJW 1983, 2247, 2250) und ist eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachtende Prozeßvoraussetzung (BAGE 9, 273 275 f. = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO; BAGE 24, 247, 255 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; BGHZ 11, 181, 184).
  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 270/87
    Insbesondere können die Parteien mit einer Feststellungsklage nicht ohne einen konkreten Streit über die Rechtsfolgen die authentische Auslegung eines bestimmten Tarifmerkmals verlangen, weil das auf die unzulässige Erstattung eines Rechtsgutachtens hinauslaufen würde (BAG Urteil vom 12. November 1959 - 2 AZR 650/57 - AP Nr. 24 zu § 256 ZPO; BAGE 15, 174, 17B = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht; BGH Urteil vom 15. Mai 1972 - II ZR 144/69 - WM 1972, 1399, 1400;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Auf1., § 94 II 1, S. 551 ff.; Zöllen, ZPO, 15. Auf1., § 256 Rz 3 und 5, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 29.06.1961 - 5 AZR 143/60

    Geltendmachung von Massenansprüchen - Konkursverwalter - Aufrechnungsfragen - …

    II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeits= gerichts ist auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, ob im Zeitpunkt der letzten mündlichen Ver= handlung vor dem Landesarbeitsgericht das Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegeben war (vgl. BAG 2, 142 /T44(17= AP Nr. 3 zu $ 256 ZPO; BAG AP Nr. 24 zu § 256 ZPO BAG 8, 279 /28o/ = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO; BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 8, 228 75233/ = AP Nr. 4') zu § 794 ZPO).
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