Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3534
BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02 (https://dejure.org/2004,3534)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 AZR 656/02 (https://dejure.org/2004,3534)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 (https://dejure.org/2004,3534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen Schließung eines Kulturinstituts

  • Judicialis

    TV Goethe-Institut § 2 Abs. 1; ; TV Goethe-Institut § 3 Ziff. 1 lit. b; ; TV Ang. Ausland § 3; ; TV Ang. Ausland § 11; ; BGB § 626

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ausserordentlichen Kündigung wegen Schließung eines Kulturinstituts; Ausserordentliche Kündigung eines im Ausland bestehenden Arbeitsverhältnisses; Vorrang der Versetzung der Arbeitskraft auf einen freien Arbeitsplatz vor der Kündigung; Notwendigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen Schließung eines Kulturinstituts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Das kann vor allem der Fall sein, wenn der Arbeitgeber ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gezwungen wäre, ein sinnloses Arbeitverhältnis über viele Jahre hinweg alleine durch Gehaltszahlungen, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht, aufrechtzuerhalten (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2).

    Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist regelmäßig nach § 626 Abs. 1 BGB in diesen Fällen unzulässig (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 1113/84 - BAGE 48, 220; zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2;… KDZ-Däubler KSchR 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 160;… Staudinger/Preis BGB (2002) § 626 Rn. 230).

    Eine Ausnahme ist allenfalls dann anzunehmen, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber zu einer sinnlosen Weiterbeschäftigung unter Umständen bis zur Pensionierung verpflichtet würde (vgl. beispielsweise BAG 5. Februar 1998- 2 AZR 227/98 - BAGE 88, 10; 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40; 8. April 2003 aaO).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Das kann vor allem der Fall sein, wenn der Arbeitgeber ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gezwungen wäre, ein sinnloses Arbeitverhältnis über viele Jahre hinweg alleine durch Gehaltszahlungen, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht, aufrechtzuerhalten (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2).

    Eine Ausnahme ist allenfalls dann anzunehmen, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber zu einer sinnlosen Weiterbeschäftigung unter Umständen bis zur Pensionierung verpflichtet würde (vgl. beispielsweise BAG 5. Februar 1998- 2 AZR 227/98 - BAGE 88, 10; 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40;… 8. April 2003 aaO).

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Voraussetzung ist allerdings, dass in dem Tarifvertrag eindeutig eine entfristete ordentliche Kündigung geregelt werden soll und kein wichtiger Grund iSd. § 626 BGB festgelegt wird (BAG 4. Juni 1987 - 2 AZR 416/86 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 16 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 25;… KR-Spilger 6. Aufl. § 622 BGB Rn. 212).

    Es ist deshalb nicht möglich, bestimmte Sachverhalte zum wichtigen Grund zu erklären (BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417; 4. Juni 1987 - 2 AZR 416/86 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 16 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 25).

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 580/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Auch die Tarifvertragsparteien können das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB durch die Normierung bestimmter Tatbestände über das gesetzliche Maß hinaus nicht erweitern (BAG 22. November 1973 - 2 AZR 580/72 - AP BGB § 626 Nr. 67 = EzA BGB § 626 aF Nr. 33;… ErfK/Müller-Glöge 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 234;… KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 70;… Staudinger/Preis BGB (2002) § 626 Rn. 47).

    Die Tarifvertragsparteien können Tatbestände, die an sich als wichtige Gründe geeignet sind, näher bestimmen und damit verdeutlichen, welche Umstände ihnen unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweiligen Arbeitsverhältnisses als Gründe für eine vorzeitige Beendigung besonders wichtig erscheinen (BAG 22. November 1973 - 2 AZR 580/72 - aaO;… ErfK/Müller-Glöge aaO Rn. 239;… KR-Fischermeier aaO Rn. 69;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz am Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 833).

  • LAG Köln, 31.01.2001 - 8 (11) Sa 1060/00

    Tarifvertrag; Auslegung; Kündigungsfrist; Verkürzung durch Tarifvertrag; Recht …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Ausland regele einen Fall der außerordentlichen Kündigung (so auch LAG Köln 31. Januar 2001 - 8 (11) Sa 1060/00 - NZA- RR 2002, 146; Herschel in Anm. zu BAG AP TV Ang.Ausland § 11 Nr. 1; noch offen gelassen von BAG 19. Januar 1978 - 2 AZR 92/77 - AP TV Ang.Ausland § 11 Nr. 1).

    Vergleicht man die Tarifnormen des § 11 TVAng.Ausland und § 54 BAT mit § 626 BGB, so wird deutlich, dass alle drei Normen eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist regeln wollten (so auch LAG Köln 31. Januar 2001 - 8 (11) Sa 1060/00 - NZA-RR 2002, 146).

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Gegen den eindeutig erklärten Parteiwillen ist eine Umdeutung nicht zulässig (…Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 140 Rn. 8; BGH 15. Dezember 1955 - II ZR 204/54 - BGHZ 19, 274).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Eine Ausnahme ist allenfalls dann anzunehmen, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber zu einer sinnlosen Weiterbeschäftigung unter Umständen bis zur Pensionierung verpflichtet würde (vgl. beispielsweise BAG 5. Februar 1998- 2 AZR 227/98 - BAGE 88, 10; 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40;… 8. April 2003 aaO).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist regelmäßig nach § 626 Abs. 1 BGB in diesen Fällen unzulässig (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 1113/84 - BAGE 48, 220; zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2;… KDZ-Däubler KSchR 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 160;… Staudinger/Preis BGB (2002) § 626 Rn. 230).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02

    Kündigung - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Dem Arbeitgeber ist nämlich, wenn aus betrieblichen Gründen die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für alle bzw. einzelner Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenzfall zumutbar, wenigstens die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 255/02 - aaO).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und brauchbaren Regelung führt (BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35).
  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des …

  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV …

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

  • LAG München, 19.09.2002 - 4 Sa 682/01

    Kündigung einer bei einem Goethe-Institut im Ausland mit dem Status einer …

  • BAG, 19.01.1978 - 2 AZR 92/77

    Regelung der Arbeitsbedingungen - Auslandsvertretungen der BRD - Einhaltung einer …

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP BGB § 626 Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7;… BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 33, BAGE 118, 141; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2).

    Möglicherweise wurde die Formulierung in der Annahme gewählt, die Tarifvertragsparteien könnten das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 626 Abs. 1 BGB fingieren, was aber angesichts des zwingenden Charakters von § 626 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP § 626 BGB Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als …

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP BGB § 626 Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35).
  • LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11

    Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug …

    Unabhängig davon, dass über eine arbeitsvertragliche Regelung die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nicht erweitert werden können (vgl. BAG 24.06.2004 - 2 AZR 652/02, NZA-RR 2005, 440; 04.06.1987 - 2 AZR 416/86 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 25), worauf das Arbeitsgericht bereits zutreffend hingewiesen hat, ist ein solcher Verstoß aber auch nicht erkennbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht