Rechtsprechung
| BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Angestellten-Kündigungsschutzgesetzes - Berechnung der Kündigungsfrist - Ausschluss der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte in Kleinbetrieben bzw. Kleinunternehmen - Verfassungsmäßigkeit der Kleinbetriebsklausel und der ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angestellten- Kündigungsschutzgesetz -Verfassungsmäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutzgesetz; Verfassungsmäßigkeit des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 26.08.1986 - 11 Ca 145/86
- LAG Niedersachsen, 04.05.1987 - 12 Sa 1767/86
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
- BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 657/87
Papierfundstellen
- BAGE 69, 242
- ZIP 1992, 791
- MDR 1992, 785
- NZA 1992, 591
- BB 1992, 778
- DB 1992, 1048
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 30. Mai 1990 (BVerfGE 82, 126, 127 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB) wie folgt entschieden:.Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (aaO) ist die gesamte Fristenregelung des § 622 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 erster Halbsatz BGB mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit hiernach die Grundkündigungsfrist und die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter kürzer sind als für Angestellte.
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (aaO) bleibt offen, wie der Gesetzgeber das Gleichheitsgebot verwirklicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a.Beschluß vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 u. 36/79 - BVerfGE 62, 256 sowie Beschluß vom 30. Mai 1990, aaO) ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
Die Chance wächst mit der Dauer der Kündigungsfrist (BVerfG Beschluß vom 30. Mai 1990, aaO).
Wegen dieser Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmer ist die bisherige, allein an der Zugehörigkeit zu den Großgruppen der Arbeiter und Angestellten ausgerichtete Differenzierung der Grundkündigungsfristen und erst recht der verlängerten Fristen für Arbeiter mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfG Beschluß vom 30. Mai 1990, aaO).
- BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a.Beschluß vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 u. 36/79 - BVerfGE 62, 256 …sowie Beschluß vom 30. Mai 1990, aaO) ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.Bei der Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des Arbeitnehmers ist weiter darauf Bedacht zu nehmen, daß sie die berufliche Existenz der vom Arbeitsplatzverlust betroffenen, länger beschäftigten und in der Regel auch älteren Arbeitnehmer sichern sollen: Sie sollen dazu beitragen, daß diesen Arbeitnehmern nicht oder doch nur in zweiter Linie gekündigt wird (BVerfG Beschluß vom 16. November 1982, aaO).
- BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81
Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Damit wurde, ebenso wie nach Art. 3 Nr. 2 Buchstabe b BeschFG 1985 durch eine entsprechende Änderung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG für den allgemeinen Kündigungsschutz der betriebliche Geltungsbereich des AngKSchG weiter eingeschränkt, weil nach dem bisherigen Rechtszustand bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Angestellten nach Satz 1 auch alle regelmäßig beschäftigten Teilzeit-Angestellten ohne Rücksicht auf den Umfang ihrer Tätigkeit mitgezählt und damit in gleichem Umfang berücksichtigt wurden wie die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG a.F. (vgl. BAGE 43, 80 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969).Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ergibt (vgl. BAGE 43, 80, 83 ff. [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP, aaO, zu B IV der Gründe), waren für jene Ausnahmeregelung vornehmlich die engen persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern in einem Kleinbetrieb maßgebend, die allein von der Belegschaftsgröße und nicht von der Wirtschaftskraft des Betriebes abhängen.
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87
Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Der Senat hat im Anschluß an diesen Beschluß inzwischen durchBeschluß vom 21. März 1991 (- 2 AZR 296/87 (B) - EzA § 622 BGB n.F. Nr. 32) entschieden, daß die Gerichte für Arbeitssachen Verfahren, soweit ihre Entscheidung von der Anwendung dieser Vorschriften abhängt, bis zur gesetzlichen Neuregelung des § 622 Abs. 2 BGB, längstens jedoch bis zum 30. Juni 1993 aussetzen müssen. - BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Diese Kleinbetriebsklausel ist verfassungsgemäß (BAGE 64, 315 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn das Gericht im Falle der Gültigkeit zu einer anderen Entscheidung als bei Ungültigkeit kommen müßte (vgl. BVerfGE 65, 265, 277, m.w.N.; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Stand Oktober 1985, § 80 Rz 217). - BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 665/87
Verfassungsmäßigkeit von § 2 AngKSchG (Angestelltenkündigungsschutzgesetz) - …
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Eine längere Kündigungsfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AngKSchG käme nicht in Betracht, weil der Beklagte, wie unstreitig ist, in der Regel nur zwei Angestellte, nämlich die Klägerin und die Klägerin des Parallelverfahrens - 2 AZR 665/87 - beschäftigt hat. - BVerfG - 1 BvL 48/83 (anhängig)
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Der Senat hat durch Beschluß vom 17. März 1988 den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Normenkontrollverfahren - 1 BvL 48/83, 8/84, 10/84, 3/85, 4/85 und 2/83 - ausgesetzt. - BVerfG - 1 BvL 11/88 (anhängig)
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Des weiteren sind zwischenzeitlich beim Bundesverfassungsgericht zwei Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Kleinstbetriebsklausel des § 2 Abs. 1 Satz 1 AngKSchG anhängig gemacht worden (- 1 BvL 11/88 - Vorlagebeschluß des ArbG Frankfurt am Main vom 9. Dezember 1987 - 6 Ca 6/87 - und - 1 BvL 6/91 - Vorlagebeschluß des ArbG Düsseldorf vom 25. Januar 1991 - 3 Ca 5879/90 -). - BVerfG - 1 BvL 6/91 (anhängig)
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Des weiteren sind zwischenzeitlich beim Bundesverfassungsgericht zwei Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Kleinstbetriebsklausel des § 2 Abs. 1 Satz 1 AngKSchG anhängig gemacht worden (- 1 BvL 11/88 - Vorlagebeschluß des ArbG Frankfurt am Main vom 9. Dezember 1987 - 6 Ca 6/87 - und - 1 BvL 6/91 - Vorlagebeschluß des ArbG Düsseldorf vom 25. Januar 1991 - 3 Ca 5879/90 -). - ArbG Düsseldorf, 25.01.1991 - 3 Ca 5879/90
- BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16
Ordentliche Kündigung - Organstellung
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 657/87 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 69, 242). - BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 665/87
Verfassungsmäßigkeit einer Angestelltenkündigungsfrist-Kleinstbetriebsklausel
Vorlagebeschluß vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 665/87 - n.v. - Parallelsache zu Urteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.Die Kleinstbetriebsklausel des § 2 Abs. 1 Satz 1 AngKSchG war, wie der Senat in dem Beschluß vom 16. Januar 1992 (- 2 AZR 657/87 - AP Nr. 12 zu § 2 AngestelltenkündigungsG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) näher dargelegt hat, verfassungswidrig und durch die Neuregelung ist der Gesetzgeber nur den Anforderungen des Grundrechts des Art. 3 Abs. 1 GG gerecht geworden.
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 665/87
Verfassungsmäßigkeit von § 2 AngKSchG (Angestelltenkündigungsschutzgesetz) - …
Eine längere Kündigungsfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AngKSchG käme nicht in Betracht, weil der Beklagte, wie unstreitig ist, in der Regel nur zwei Angestellte, nämlich die Klägerin und die Klägerin des Parallelverfahrens - 2 AZR 657/87 - beschäftigt hat.
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Rechtsprechung
| BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 657/87 (C) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten; Feststellung von verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Änderung der Angestelltenkündigungsfristen in Betrieben
- rechtsportal.de
Verfassungswidrigkeit einer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 26.08.1986 - 11 Ca 145/86
- LAG Niedersachsen, 04.05.1987 - 12 Sa 1767/86
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
- BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 657/87 (C)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2566
- NZA 1994, 785
- BB 1994, 1354
- DB 1994, 1476
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- LAG Niedersachsen, 04.05.1987 - 12 Sa 1767/86
Entsprechende Anwendung; Kündigungsschutzfristen; Geltungsbereich
Auszug aus BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 657/87
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Mai 1987 - 12 Sa 1767/86 - aufgehoben.
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94
Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F. ). - BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 323/84
Tarifliche Arbeiterkündigungsfristen
Würde man, wie dies Wollgast vertritt, für die Vergangenheit vor Inkrafttreten des KündFG in allen noch anhängigen Verfahren auf die Arbeiter die früheren Angestelltenkündigungsfristen anwenden, so würde dies zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Besserstellung der Arbeiter führen, denen vor Inkrafttreten des KündFG gekündigt worden ist, ganz abgesehen davon, daß selbst auf die Angestellten in den noch anhängigen Verfahren nur die kürzeren Kündigungsfristen des KündFG anwendbar sind (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 C - AP Nr. 45 zu § 622 BGB). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 201/95
Verlängerte Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.).
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87
Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter
Würde man, wie dies Wollgast vertritt, für die Vergangenheit vor Inkrafttreten des KündFG in allen noch anhängigen Verfahren auf die Arbeiter die früheren Angestelltenkündigungsfristen anwenden, so würde dies zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Besserstellung der Arbeiter führen, denen vor Inkrafttreten des KündFG gekündigt worden ist, ganz abgesehen davon, daß selbst auf die Angestellten in den noch anhängigen Verfahren nur die kürzeren Kündigungsfristen des KündFG anwendbar sind (vgl. die Senatsurteile vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und - 2 AZR 665/87 (C) -). - BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 220/91
Kündigung: Kündigungsfrist für Arbeiter - Rechtsänderung
Würde man, wie dies Wollgast vertritt, für die Vergangenheit vor Inkrafttreten des KündFG in allen noch anhängigen Verfahren auf die Arbeiter die früheren Angestellten-Kündigungsfristen anwenden, so würde dies zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Besserstellung der Arbeiter führen, denen vor Inkrafttreten des KündFG gekündigt worden ist, ganz abgesehen davon, daß selbst auf die Angestellten in den noch anhängigen Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der Kleinstbetriebsklausel (§ 2 des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten vom 9. Juli 1926) nur die kürzeren Kündigungsfristen des KündFG anwendbar sind (vgl. das Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 341/95
Kündigungsfrist: GMTV Metall- und Elektroindustrie Thüringen
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Beklagte nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.). - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 861/94
Auslegung der Tariföffnungsklausel des § 622 Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen …
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.). - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 29/95
Fortgeltung tariflicher Kündigungsfristen nach der Neuregelung der gesetzlichen …
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.). - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 16/95
Konkurrenzverhältnis zwischen den gesetzlichen und den tarifvertraglichen …
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.). - BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 92/92
Grundkündigungsfrist für die gewerblichen Arbeitnehmer nach dem Gesetz zur …
Würde man, wie dies Wollgast vertritt, für die Vergangenheit vor Inkrafttreten des KündFG in allen noch anhängigen Verfahren auf die Arbeiter die früheren Angestelltenkündigungsfristen anwenden, so würde dies zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Besserstellung der Arbeiter führen, denen vor Inkrafttreten des KündFG gekündigt worden ist, ganz abgesehen davon, daß selbst auf die Angestellten in den noch anhängigen Verfahren nur die kürzeren Kündigungsfristen des KündFG anwendbar sind (vgl. die Senatsurteile vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 c - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und - 2 AZR 665/87 C -). - ArbG Bremen, 19.10.1994 - 7 Ca 7607/93
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