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Rechtsprechung
   BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,232
BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 (https://dejure.org/1995,232)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 (https://dejure.org/1995,232)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 (https://dejure.org/1995,232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Minderung der Leistungsfähigkeit und Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmerin möchte leichtere Tätigkeit - Altersbedingte, leichte Einschränkungen rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Krankheit des AN

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2446
  • NZA 1995, 1100
  • BB 1995, 1544
  • BB 1995, 2063
  • DB 1995, 1469
  • DB 1995, 2617
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist in der Regel nicht geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (im Anschluß an BAG Urteil vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 9. September 1992 (- 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit) ausgeführt hat, kann bei einem Ausschluß der ordentlichen Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften im Ausnahmefall auch eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.

    Eine außerordentliche Kündigung kommt bei tariflich unkündbaren Arbeitnehmern z.B. dann in Betracht, wenn die weitere betriebliche Beeinträchtigung für die Dauer der tatsächlichen künftigen Vertragsbindung für den Arbeitgeber unzumutbar ist (Senatsurteil vom 9. September 1992, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze zur krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung zugrundegelegt, die unter Berücksichtigung des besonderen Maßstabs des § 626 BGB auch bei der krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung gelten (Senatsurteil vom 9. September 1992, aaO, zu II 2 d der Gründe; Bitter/Kiel, 40 Jahre Rechtsprechung zur Sozialwidrigkeit von Kündigungen, RdA 1995, 26, 30 f., jeweils m.w.N.).

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Ein krankheitsbedingter wichtiger Kündigungsgrund wird von der Rechtsprechung angenommen bei der dauernden Unfähigkeit, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (z.B. Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Wenn der Senat im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung auf die dem Arbeitgeber obliegende Fürsorgepflicht hingewiesen hat (Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), geschah dies lediglich im Rahmen der einzelfallbezogenen Würdigung, ob im konkreten Fall eine dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers anzunehmen war, die vertragsgemäß geschuldete Arbeit zu verrichten.

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Ein krankheitsbedingter wichtiger Kündigungsgrund wird von der Rechtsprechung angenommen bei der dauernden Unfähigkeit, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (z.B. Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Wenn der Senat im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung auf die dem Arbeitgeber obliegende Fürsorgepflicht hingewiesen hat (Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), geschah dies lediglich im Rahmen der einzelfallbezogenen Würdigung, ob im konkreten Fall eine dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers anzunehmen war, die vertragsgemäß geschuldete Arbeit zu verrichten.

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit, also die Unfähigkeit des Arbeitnehmers, einen Teil der geschuldeten Leistung zu erbringen, kann - je nach den Umständen - an sich geeignet sein, eine krankheitsbedingte ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG Urteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP, aaO, Nr. 28).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (Senatsurteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (Senatsurteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …

    Auszug aus BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
    Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit, also die Unfähigkeit des Arbeitnehmers, einen Teil der geschuldeten Leistung zu erbringen, kann - je nach den Umständen - an sich geeignet sein, eine krankheitsbedingte ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit;… BAG Urteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP, aaO, Nr. 28).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine Kündigung ist aber entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51;… v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 338;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1229).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …

    Dies steht im Einklang mit der ganz herrschenden Meinung in der Literatur, die nur eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freien Arbeitsplätzen als beachtlich und gegenüber einer krankheitsbedingten Kündigung vorrangig ansieht (vgl. Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 428; Bezani, Die krankheitsbedingte Kündigung, S. 110; ders., Anm. zu AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit; Bram in Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 1 Rz 110; HZA-Isenhardt, 5. Kündigung, Rz 438;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 178;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 230, 273, 368;… Kittner/Trittin, KSchR, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 368;… Knorr/ Bichelmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., 3. Kapitel Nr. 10, Rz 59; KPK-Schiefer, Teil H, Rz 96 ff.;… Lepke, Kündigung bei Krankheit, 9. Aufl., S. 77 f., 101 f.;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 616, 729).

    Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift (…ebenso Kania, aaO.; ferner Münch ArbR/Berkowsky, § 132 Rz 72; für den Fall einer außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung vgl. auch Senatsurteil vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 156).

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