Rechtsprechung
| BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen Verlängerungszeitraums - Übergang in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit - Formzwang für die Angabe des Befristungsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 19.03.1987 - 1 Ca 1806/86
- LAG Schleswig-Holstein, 27.10.1987 - 1 Sa 314/87
- BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Papierfundstellen
- NZA 1989, 891
- BB 1989, 1622
- DB 1989, 1976
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 49, 73; 51, 319 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen; ob die vorausgegangenen Verträge wirksam waren, ist grundsätzlich unerheblich.Die Vertretung als Befristungsgrund setzt in jedem Falle voraus, daß durch zeitweiligen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf entstanden ist und der Arbeitnehmer wegen dieses Bedarfs befristet eingestellt wird (vgl. BAGE 49, 73 = AP, aaO; BAGE 55, 104, 111 f. = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Von der Vereinbarung der Befristung zu unterscheiden ist der sachliche Grund als materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung nach den von der Rechtsprechung (grundlegend BAGE -GS- 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) entwickelten Grundsätzen.Schon deshalb ist kein Raum für die Anwendung der im Rahmen der allgemeinen Befristungskontrolle aufgestellten Grundsätze (BAGE 10, 65, 73 = AP, aaO, zu C 4 der Gründe; BAGE 37, 283, 293 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 4 der Gründe), der Arbeitnehmer trage die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes und könne sich nur je nach Lage des Falles, etwa bei mehrfachen Befristungen, auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen eines sachlichen Grundes berufen.
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88
Neueinstellung nach BeschFG 1985
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Die Formulierung, daß eine bestimmte Willenserklärung oder Vereinbarung der Schriftform bedarf, ist allgemein üblich, wenn ein Formzwang begründet werden soll (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 7/88 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 5, zu I 3 b aa der Gründe).Sie ist somit nur eine Soll-Vorschrift und begründet deshalb keinen Formzwang (Senatsurteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu I 3 b, aa der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87
Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Verbleiben nach Auswertung von Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Auslegungskriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - EzA § 622 BGB n.F. Nr. 25, zu II 2 b der Gründe).Diese Grundsätze gelten auch für die Auslegung einzelvertraglich in Bezug genommener Tarifnormen (BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; Senatsurteil vom 28. April 1988, aaO, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Schon deshalb ist kein Raum für die Anwendung der im Rahmen der allgemeinen Befristungskontrolle aufgestellten Grundsätze (…BAGE 10, 65, 73 = AP, aaO, zu C 4 der Gründe; BAGE 37, 283, 293 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 4 der Gründe), der Arbeitnehmer trage die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes und könne sich nur je nach Lage des Falles, etwa bei mehrfachen Befristungen, auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen eines sachlichen Grundes berufen. - BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84
Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 49, 73; 51, 319 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen; ob die vorausgegangenen Verträge wirksam waren, ist grundsätzlich unerheblich. - BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Die Vertretung als Befristungsgrund setzt in jedem Falle voraus, daß durch zeitweiligen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf entstanden ist und der Arbeitnehmer wegen dieses Bedarfs befristet eingestellt wird (…vgl. BAGE 49, 73 = AP, aaO; BAGE 55, 104, 111 f. = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Verbleiben nach Auswertung von Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Auslegungskriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - EzA § 622 BGB n.F. Nr. 25, zu II 2 b der Gründe). - BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86
Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Solche tariflichen Befristungsregelungen gehen der gesetzlichen Befristungsregelung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 vor (BAG Urteil vom 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - AP Nr. 1 zu § 1 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84
Altersgrenze in einem Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Nach allgemeinem Sprachgebrauch liegt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Eintritt des zukünftigen Ereignisses, das sein Ende herbeiführen soll, gewiß ist, mag auch, wie etwa für den Todesfall, der Zeitpunkt des Eintritts ungewiß sein (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung, zu B I 3 b der Gründe). - BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 481/81
Umgehung des § 15 KSchG durch Befristung-Zweckbefristung
- BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 454/87
Arbeitsverhältnis: Befristung, Abdingbarkeit, Rechtfertigung der Befristung
- BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77
Erfüllung der Wartezeit - Anspruch auf Teilurlaub - Einzelvertragliche …
- BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59
Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung …
- BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
Dabei ist der Begriff "Betriebsänderungen" in der Tarifnorm so zu verstehen wie in § 111 BetrVG, denn wenn Tarifvertragsparteien Begriffe gebrauchen, die im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt haben, so ist anzunehmen, dass sie ihn auch mit diesem Inhalt verwenden wollten (BAG 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 70 = EzA BGB § 620 Nr. 105;… Ziepke/Weiss MTV Metall NRW 4. Aufl. § 20 Anm. 12 I). - LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung
Zum einen sind unter Betriebsänderungen i. S. von § 20 Satz 2 2. Halbs. 2. Alt. MTV NW Maßnahmen von i. S. von § 111 BetrVG zu verstehen, da die Tarifvertragsparteien hier einen legal definierten gesetzlichen Begriff benutzen und ihn damit auch mit dem gesetzlichen Inhalt verwenden (vgl. nur BAG 11.08.1988 - 2 AZR 95/88 - EzA § 620 BGB Nr. 105). - LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
Die gewählte Gesetzesformulierung "... bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform", stellt klar, daß es sich bei § 623 BGB um eine konstitutive Formvorschrift handelt (…Backmeister/Trittin, 1. Aufl., Nachtrag § 623 BGB Rn. 16; Berscheid, ZInsO 2000, 208; Preis/Gotthardt, NZA 2000, 348, 349; Trittin/Backmeister, DB 2000, 618, 621), deren Nichteinhaltung zwingend zur Unwirksamkeit führt (so zu Tarifnormen BAG v. 09.02.1972 - 4 AZR 149/71, AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAG v. 27.03.1987 - 7 AZR 527/85, BB 1987, 1885 = DB 1987, 1996; BAG v. 11.08.1988 - 2 AZR 95/88, NZA 1989, 891).
- BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 221/04
Anrechnung einer betrieblichen Jahresabschlussvergütung auf eine tarifliche …
Gebrauchen die Tarifvertragsparteien einen Begriff, der im Rechtsleben einen bestimmten Inhalt hat, so ist anzunehmen, dass sie ihn auch mit diesem Inhalt verwenden wollten (BAG 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 70 = EzA BGB § 620 Nr. 105). - BAG, 28.11.1990 - 7 AZR 467/89
Voraussetzungen für die Verwirkung der Klagebefugnis bei einer Feststellungsklage …
Zweckbefristeter Arbeitsvertrag eines Arztes bis zur Auflösung eines Krankenhausbereiches, Beweislast (Anschluß an BAG Urteil vom 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).Sollte das Landesarbeitsgericht jedoch den Vortrag des beklagten Landes zum Befristungsgrund nicht als bewiesen ansehen, so wird es zu beachten haben, daß der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn ein Tarifvertrag - wie hier - sachliche Gründe für die Wirksamkeit einer Befristung fordert (vgl. BAG Urteil vom 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = EzA § 620 BGB Nr. 105).
- BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89
Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten
Weitere Beispiele für Abschlußnormen sind tarifvertragliche Befristungsregelungen, die den Abschluß von befristeten Arbeitsverträgen generell oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen verbieten (sog. Abschlußverbote), die für Befristungen des Arbeitsverhältnisses mit konstitutiver Wirkung die Schriftform anordnen (vgl. BAG Urteil vom 11. August 1988 - 2 AZR 95/88 - NZA 1989, 891), für bestimmte Sachgründe eine Höchstdauer anordnen oder den erneuten Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages verbieten oder von bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen (z. B. von einem Unterbrechungszeitraum) abhängig machen. - LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und …
Das BAG vertritt in seinen jüngeren Entscheidungen sogar die Auffassung, der Arbeitgeber trage von vornherein die Darlegungs- und Beweislast und zwar in den Fällen, in denen ein Tarifvertrag sachliche Gründe zur Wirksamkeitsvoraussetzung der Befristung erhebt (BAG Urteil vom 11.08.1988 - 2 AZR 95/88 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie) und in denen der Arbeitgeber die Befristung auf einen sozialen Auslauftatbestand stützen will (BAG Urteil vom 03.10.1984 - 7 AZR 132/83 - AP Nr. 88 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag); darüber hinaus auch in den Fällen, in denen die Dauer der Befristung streitig ist. - LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1542/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsänderung bei Verstoß gegen …
Verwenden nämlich Tarifvertragsparteien einen legal definierten gesetzlichen Begriff, ist anzunehmen, dass sie ihn auch mit diesem Inhalt verwenden (…BAG 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - a.a.O.; vgl. auch BAG 01.08.1988 - 2 AZR 95/88 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 70). - LAG Schleswig-Holstein, 14.09.1988 - 5 Sa 279/88
Zur Frage des Bestehens eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 15.05.1998 - 8 Sa 38/97
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristete …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 14.02.1997 - 6 Sa 125/96
Unbefristetes Fortbestehen eines als befristet geplanten Arbeitsverhältnisses …
- LAG Schleswig-Holstein, 02.12.1988 - 5 Sa 507/88
Befristeter Arbeitsvertrag; Sachlicher Grund; Projektbedingter Arbeitsüberhang; …
- BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
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