Rechtsprechung
| BGH, 07.06.2016 - 2 ARs 66/16, 2 AR 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 26a Abs. 1 StPO
Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 33a StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig; Rechtliche Gleichstellung einer völlig ungeeigneten Begründung mit einer fehlenden Begründung bzgl. des Befangenheitsantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig; Rechtliche Gleichstellung einer völlig ungeeigneten Begründung mit einer fehlenden Begründung bzgl. des Befangenheitsantrags
- rechtsportal.de
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig; Rechtliche Gleichstellung einer völlig ungeeigneten Begründung mit einer fehlenden Begründung bzgl. des Befangenheitsantrags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 08.12.2015 - 3 Ws 522/15
- BGH, 07.06.2016 - 2 ARs 66/16, 2 AR 22/16
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23
Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!
Ein solches Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und daher offensichtlich unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - 2 Ars 66/16, 2 AR 22/16; BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - 1 StR 7/15;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 4).
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