Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl. 15/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 6 Abs. 2 ; IRG § 32 ; IRG § 73 ; MRK Art. 6
Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen drohender politischen Verfolgung - rechtsportal.de
IRG § 6 Abs. 2 ; IRG § 32 ; IRG § 73 ; MRK Art. 6
Unzulässige Auslieferung in die Türkei bei terroristischen Straftaten mangels Aussicht auf ein faires Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 10.09.2019 - 2 Ausl 15/19
- BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 1832/19
- BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19
- OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl. 15/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG Freiburg, 15.04.2019 - A 6 K 4510/18
Türkei: § 3 Abs. 1 AsylG, kurdischer Volkszugehöriger, innenpolitische Lage
Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl 15/19
So macht sich nach der Auffassung des türkischen Staatspräsidenten ein Journalist bereits dann mit Terroristen gemein, wenn er sie interviewt (vgl. dazu VerwG Freiburg, Urteil vom 15.04.2019, A 6 K 4510/18). - VG Sigmaringen, 10.04.2019 - A 6 K 5161/17
Türkei: § 3 Abs. 1 AsylG, kurdische Volkszugehörige, zum Dorfschützeramt
Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2020 - 2 Ausl 15/19
Betroffen sein können nicht nur Angehörige bestimmter Organisationen, sondern auch Akademiker, Journalisten, Rechtsanwälte, Richter und Menschrechtsaktivisten (vgl. insoweit auch VerwG Sigmaringen, Urteil vom 10.04.2019, A 6 K 5161/17; Zeit ONLINE, 28.02.2017: "Jeder kann zum Terrorverdächtigen werden").
- OLG Jena, 28.02.2025 - 1 OAus 27/24
Auslieferung: Politische Verfolgung bei türkischer "Präsidentenbeleidigung"
Nur bei Vorliegen hierauf gerichteter Anhaltspunkte ist der Senat zur Prüfung gehalten, ob dem Verfolgten im Falle seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III-2 Ausl 15/19).Zwar kann die Besorgnis politischer Verfolgung auch aus anderen Umständen oder anderen gegen den Verfolgten in dem ersuchenden Staat geführten Ermittlungen hergeleitet werden, wenn zu besorgen ist, dass das vorliegende Auslieferungsersuchen nur deswegen gestellt ist, um des Verfolgten habhaft zu werden und ihn sodann aus politischen Erwägungen zu verfolgen (OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III-2 Ausl 15/19), jedoch ergeben sich hierfür vorliegend keinerlei Anhaltspunkte.
Denn anders als etwa im Bereich der Terrorismusverfolgung (so bei OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III-2 Ausl 15/19), zu welcher vorliegend jedoch keinerlei Bezug erkennbar ist, betrifft der gegen den Verfolgten gerichtete Vorwurf der Präsidentenbeleidigung ausweislich der beigefügten Übersetzungen ersichtlich Verhaltensweisen beleidigenden Charakters, die in ihrer konkreten Ausgestaltung auch im Inland strafbar wären.
In diesem Zusammenhang kann dem ersuchenden Staat im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Völkerrechtes grundsätzlich Vertrauen entgegengebracht werden (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016, 2 BvR 1468/16), solange dieses nicht - was vorliegend nicht ersichtlich ist - durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird, etwa bei tatsächlichen und stichhaltige Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung (OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III-2 Ausl 15/19).
Dabei darf auch insofern grundsätzlich auf völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen, wie sie hier im Rahmen des Auslieferungsersuchens abgegeben worden waren, vertraut werden (OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III-2 Ausl 15/19).
- OLG Bremen, 03.01.2022 - 1 AuslA 28/20
Zulässige Auslieferung in die Türkei bei Einhaltung der Standards nach EMRK ; …
Zwar ist in der Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte vielfach angenommen worden, dass die Entwicklungen in der Republik Türkei nach dortigen krisenhaften Ereignissen des Jahres 2016 die Besorgnis begründen, dass für Verfolgte in der Türkei nicht länger die Garantie eines fairen Strafverfahrens besteht (siehe u.a. OLG Hamm…, Beschluss vom 11.12.2017 - III-2 Ausl 147/17, juris Rn. 29, NJW 2018, 2580; Beschluss vom 26.03.2020 - III-2 Ausl 15/19, juris Rn. 39 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 19.10.2018 - Ausl 301 AR 134/18, juris Rn. 15;… Beschluss vom 29.12.2020 - 301 AR 198/20, juris Rn. 12, NStZ-RR 2021, 157; OLG Schleswig…, Beschluss vom 22.09.2016 - 1 Ausl (A) 45/15 (41/15), juris Rn. 11, NStZ 2017, 50; siehe hierzu auch BVerfG…, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 50, NVwZ 2020, 144). - OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20
Beginn der Haftrichterzuständigkeit und Gesamtabwägung in Auslieferungssachen
Rn. 12 Auch bestehen erhebliche Zweifel, dass die gegen den Verfolgten ergangenen beiden Urteile rechtsstaatlichen Maßstäben entsprochen haben oder - sollte es sich insoweit um Abwesenheitsurteile handeln - der Verfolgte im Falle der Gewährung eines neuen Verfahrens in Anbetracht der aktuellen politischen Verhältnisse in der Türkei ein rechtsstaatliches und faires Verfahren erwarten könnte (vgl. hierzu BVerfG NVwZ 2020, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 26.03.2020, III 2 Ausl 15/19, abgedruckt bei juris; Senat Beschluss vom 19.10.2018 , Ausl 301 AR 134718, abgedruckt bei juris).
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- BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 1832/19
- BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19
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