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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71769
VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714 (https://dejure.org/2010,71769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2010 - 2 B 09.714 (https://dejure.org/2010,71769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 2 B 09.714 (https://dejure.org/2010,71769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; Veränderungssperre; Bebauungsplan; genehmigtes Vorhaben; Ausnahme; Entgegenstehen überwiegender öffentlicher Belange (bejaht); Ziele der Planung; Schutz der vorhandenen städtebaulichen Struktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714
    Rn. 25 a) Ein öffentlicher Belang, der der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entgegenstehen kann, kann darin liegen, dass das Vorhaben den Zielen der Planung zuwiderläuft (BVerwG v. 17.5.1989 Az. 4 CB 6/89 - juris).

    Denn eine solche Ermessensbindung kann nur dann angenommen werden, wenn auf der Tatbestandsebene keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (BVerwG v. 17.5.1989 Az. 4 CB 6/89 - juris).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714
    Baurechtliche Genehmigung im Sinne des § 14 Abs. 3 BauGB kann grundsätzlich auch ein Vorbescheid sein, wenn er ein abgespaltener Teil der Baugenehmigung ist (BVerwG v. 3.2.1984 Az. 4 C 39.82 - juris) und mit dem Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abschließend entschieden wird (…Lemmel in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch BauGB, 3. Aufl. Stand: November 2009, § 14 RdNr. 24).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714
    Ein Vorhaben, das - wie hier - der beabsichtigten Planung widerspricht, darf auch im Wege der Ausnahme nicht zugelassen werden (BVerwG v. 9.2.1989 Az. 4 B 236/88, juris).
  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2010 - 2 B 09.714
    Die nach der gerichtlichen Entscheidung in Kraft getretene Veränderungssperre setzt sich gegen den Genehmigungsanspruch grundsätzlich durch (vgl. BVerwG v. 26.10.1984 Az. 4 C 53.80 - juris - zur Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage für die Beklagte).
  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 14 N 14.1649

    Teilunwirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Rn. 24 Anhaltspunkte dafür, dass diese Landschaftsschutzverordnung für den Bereich der ... vor Erlass des Bebauungsplans Nr. ... von Anfang an nicht gegolten hätte bzw. funktionslos geworden wäre (so VG München, U.v. 22.7.2002 - M 8 K 02.2199 - juris), bestehen nicht (so wohl auch BayVGH, U.v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris Rn. 27).

    Bei der aus der Plankarte des Bebauungsplans Nr. ... ersichtlichen damaligen Bebauung, die in großen Teilen auch heute noch vorhanden ist (vgl. die Augenscheinsfeststellungen des Senats), handelte es sich um eine ganz überwiegend gärtnerisch genutzte Siedlung (vgl. auch BayVGH, U.v. 26.2.2010 a. a. O.) mit - in der Regel relativ kleinen - ein- bis zweigeschossigen Betriebs- und Wohngebäuden (mit Nebengebäuden) auf sehr großen Grundstücken mit großen Freiflächen, auf denen teilweise viele und auch große Gewächshäuser standen.

    Hierfür bestehen keine Anhaltspunkte, zumal es der Antragsgegnerin bei Erlass des Bebauungsplans gerade um die Erhaltung und Stabilisierung des vorhandenen Erwerbsgartenbaus und die Verhinderung andersartiger Nutzung bzw. weiterer baulicher Verdichtung in diesem landschaftlich sensiblen Bereich gegangen ist (vgl. unten bb sowie BayVGH, U.v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris Rn. 30).

    Zum einen widerspräche eine derartige Auslegung dem erklärten Ziel des Bebauungsplans Nr. ..., die Etablierung nicht betriebsbezogener Wohnnutzung zu verhindern (Begründung des Bebauungsplans Nr. ... S. 41), und der Zweckbestimmung (bzw. der Art der baulichen Nutzung) des Sondergebiets "Gartenbauliche Erzeugung", das ausschließlich der Unterbringung von Betrieben der gartenbaulichen Erzeugung i. S. d. § 201 BauGB dient und diese Prägung verlieren würde, wenn neben betrieblichen Zwecken dienender Wohnnutzung in nicht unerheblichem Maß Wohngebäude für nichtbetriebliche Zwecke zulässig wären (…vgl. BVerwG, U.v. 11.7.2013 - 4 CN 7.12 - BVerwGE 147, 138 Rn. 18 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris Rn. 28).

    Diese ist schon deshalb gegeben, weil gerade auf innerörtlich gelegenen Flächen gewöhnlich ein starker Siedlungsdruck lastet (…vgl. BayVGH, U.v. 14.1.2002 - 9 N 98.3184 - juris Rn. 28); hinzu kommt, dass für Ballungsräume wie München die Erhaltung einer gärtnerischen Versorgung und damit der Schutz des prägenden Charakters einer solchen Siedlung strukturell sehr wünschenswert ist (vgl. BayVGH, U.v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris Rn. 28) .

  • VG Augsburg, 30.01.2013 - Au 4 K 12.951

    Baugenehmigung; Veränderungssperre; Bebauungsplan; genehmigtes Vorhaben; …

    § 14 Abs. 3 BauGB setzt tatbestandlich eine erteilte Genehmigung voraus (BVerwG v. 14.5.1968 - 4 C 56/65 - NJW 1968, 2350; BayVGH v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris -.

    Die erstinstanzliche Verurteilung des Beklagten über den Bauantrag der Klägerin vom Oktober 2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur entscheiden, ist einer "baurechtlichen Genehmigung" im Sinne des § 14 Abs. 3 BauGB nicht gleichzustellen (so auch BayVGH v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris -).

    Denn eine solche Ermessensbindung kann nur dann angenommen werden, wenn auf der Tatbestandsebene keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (vgl. BayVGH v. 26.2.2010 - 2 B 09.714 - juris - BVerwG v. 17.5.1989 - 4 CB 6/89 - juris -).

  • VG Ansbach, 09.09.2010 - AN 18 K 09.00798

    Erneute Veränderungssperre; individuelle Geltungsdauer; konkludente …

    Ein Vorhaben, das mit dem Sicherungszweck nicht vereinbar ist, darf nicht im Wege der Ausnahme zugelassen werden, andernfalls könnte die Veränderungssperre ihre Aufgabe nicht erfüllen (BVerwG, B. v. 9.2.1989, 4 B 236.88; BayVGH, U. v. 26.2.2010, 2 B 09.714).
  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 196/13

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von …

    Bis dahin steht der Anspruch auf Erteilung, auch wenn er rechtskräftig tituliert ist, unter dem Vorbehalt, dass sich die Sach- und Rechtslage nicht in rechtlich relevanter Weise ändert (vgl. BVerwG, U. v. 19.09.2002 - 4 C 10/01 - juris; U. v. 26.10.1984 - 4 C 53/80 -, juris; BGH, B. v. 19.03.2008 - III ZR 49/07 -, juris; BayVGH, U. v. 26.02.2010 - 2 B 09.714 - juris; VG Augsburg, U. v. 30.01.2013 - Au 4 K 12.951 -, juris).
  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 10.00492

    Veränderungssperre; Mindestmaß an konkreten Planungszielen; Abgrenzung AB-IB

    Ein Vorhaben, das mit dem Sicherungszweck nicht vereinbar ist, darf nicht im Wege der Ausnahme zugelassen werden, andernfalls könnte die Veränderungssperre ihre Aufgabe nicht erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989, 4 B 236.88; BayVGH, Urteil vom 26.2.2010, 2 B 09.714).
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