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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 10.05.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56833
BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21 (https://dejure.org/2021,56833)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2021 - 2 B 1.21 (https://dejure.org/2021,56833)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 2 B 1.21 (https://dejure.org/2021,56833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis i.R.d. Gesamtwürdigung der Begehung eines einheitlichen Dienstvergehens; Berücksichtigung nachträglicher Therapiemaßnahmen als Milderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis i.R.d. Gesamtwürdigung der Begehung eines einheitlichen Dienstvergehens; Berücksichtigung nachträglicher Therapiemaßnahmen als Milderungsgrund

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis i.R.d. Gesamtwürdigung der Begehung eines einheitlichen Dienstvergehens; Berücksichtigung nachträglicher Therapiemaßnahmen als Milderungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 B 8.20

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in einem …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli 2020 (Beschluss vom 16. Juli 2020 - 2 B 8.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 78) die Sache erneut an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Rn. 12 (2) Soweit die Beschwerde der Sache nach anführt, das Berufungsgericht versäume es, eine tragfähige Entscheidung des Sachverständigen über die Vorwerfbarkeit des Unterlassens einer Suche nach Hilfsmaßnahmen herbeizuführen und "divergiere" von dem zuvor in diesem Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 16. Juli 2020 - 2 B 8.20 - (…Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 78 Rn. 34) ausgesprochenen Gebot der Sachverhaltsaufklärung, ist eine Divergenz ebenso wenig erkennbar wie bei der Rüge, das Berufungsgericht weiche mit dem Abstellen darauf, dass der Beklagte sich um Hilfe aus seiner Suchtkrankheit hätte bemühen müssen, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang zu unter Alkoholeinfluss begangenen Dienstvergehen und alkoholkrankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ab.

    Im Übrigen ist das Berufungsgericht den mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 2020 - 2 B 8.20 - (…Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 78 Rn. 34) angesprochenen Sachaufklärungspflichten nachgekommen.

    Rn. 18 (1) Soweit die Beschwerde es für eine Abweichung gegenüber den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 16. Juli 2020 - 2 B 8.20 - (…Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 78 Rn. 34) und deshalb für verfahrensfehlerhaft hält, dass das Berufungsgericht "Teile des Gutachtens des Prof. Dr. F. in das Urteil hat einfließen lassen, ohne diesen zu hören", greift dies schon deshalb nicht durch, weil das Bundesverwaltungsgericht in der von der Beschwerde angeführten Randnummer 34 seines Beschlusses vom 16. Juli 2020 nicht die Befragung des Prof. Dr. F., sondern die Befragung des Dr. B. angemahnt hatte und das Berufungsgericht auch dementsprechend verfahren ist.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. …und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. …und vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 Rn. 7 f.).

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 …und Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. und vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 …und Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. …und vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16

    Verstoß gegen disziplinargerichtliche Aufklärungspflicht; ärztliches Attest über …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. …und vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - NVwZ-RR 2021, 469 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Rn. 15 (3) Des Weiteren besteht auch keine Divergenz zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - (BVerwGE 163, 356 Rn. 20 ff.) zur aus § 17 Abs. 1 Satz 1 LDG NRW (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BDG) folgenden Pflicht zur rechtzeitigen Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens.
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Außerdienstlicher Diebstahl und exhibitionistische Handlung eines Lehrers

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Rn. 16 (4) Schließlich ist die geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 - (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 34) und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - (Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 43) zur Berücksichtigung nachträglicher Therapiemaßnahmen als Milderungsgrund nicht gegeben.
  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit im Disziplinarrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Auf die Beschwerde des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 (Beschluss vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56) den Rechtsstreit wegen eines Verfahrensfehlers zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21
    Das Revisionszulassungsrecht kennt - anders als die Vorschriften zur Zulassung der Berufung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) - den Zulassungsgrund ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung; …

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom …

  • BVerwG, 20.08.2013 - 2 B 8.13

    Disziplinarklageverfahren; Beschränkung; Ausscheiden von Tathandlungen; …

  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618

    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt - Berufungszulassung

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21;… B.v. 3.11.2021 a.a.O.;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).
  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75).
  • VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen …

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21;… B.v. 3.11.2021 a.a.O.;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2024 - 17 LB 1/24

    Entfernung einer Steueroberskretärin aus dem Beamtenverhältnis durch die …

    Die Handlungen können dann nicht unberücksichtigt bleiben, weil ihnen für Art und Höhe der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme entgegen der ursprünglichen Annahme voraussichtlich doch Relevanz zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2023 - 1 B 62.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Umfang der …

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, vor allem wenn er es - wie hier - unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschlüsse vom 13. Dezember 2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21 …und vom 15. November 2022 - 1 B 71.22 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 11 ZB 22.256

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" für ein …

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21;… B.v. 3.11.2021 a.a.O.;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13286
VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21 (https://dejure.org/2021,13286)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2021 - 2 B 1/21 (https://dejure.org/2021,13286)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 2 B 1/21 (https://dejure.org/2021,13286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Dieser Bescheid war Gegenstand eines in der 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts unter dem Az. 1 B 2/21 anhängig gemachten Antrags auf Eilrechtsschutz, der mit Beschluss vom 23.04.2021 abgelehnt wurde.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen der 1. Kammer - Fachkammer für Naturschutzrecht - in dem Beschluss vom 23.04.2021, Az. 1 B 2/21 verwiesen.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht; …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    In solchen Fällen sind an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, Rn. 7- 8, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96

    Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Auf den sog. passiven Bestandsschutz können sich die Antragsteller schon deshalb nicht berufen, weil ein solcher spätestens mit der Beseitigung der "alten" Weidezaunanlage im Jahr 2020 erloschen wäre, zumal es sich bei der vollständigen Neuerrichtung des Zauns auch nicht um eine bloße Instandhaltungsmaßnahme handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, Rn. 2, juris).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist deshalb gerade nicht anwendbar, wenn ein Vorhaben - wie hier - vorwiegend aus Liebhaberei bzw. "hobbymäßig" errichtet und betrieben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.2004 - 4 B 58/04 -, Rn. 6 ff., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Anders als bei einer Beseitigungsanordnung verlangt eine Baustilllegungsverfügung nach § 59 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (lit. a) LBO tatbestandlich lediglich die formelle, nicht hingegen die materielle Illegalität der Anlage, es sei denn, das Vorhaben ist ausnahmsweise offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig (vgl. hierzu zuletzt OVG Schleswig, Urteil vom 04.03.2021 - 1 LB 28/20 -, Rn. 76, juris, m.w.N.).Dies ist hier der Fall.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Denn die sofortige Vollziehung einer (rechtmäßigen) Baueinstellungsverfügung liegt regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen eines gemäß § 73 Abs. 6 LBO formell illegalen Baubeginns bekämpft, dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Baugenehmigung Bauausführenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (st. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - Rn. 9, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 121/94

    Nachhaltigkeit; Galloway-Rinderzucht; Eigenland; Pachtland; Rinder

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21
    Maßgeblich ist, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereiches - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 07.02.1995 - 1 L 121/94 -, Rn. 37, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 5 MB 11/21

    Naturschutzrechtliche Untersagung der Errichtung einer Zaunanlage; …

    Die Äußerungen zu möglicherweise sonst noch beabsichtigten Nutzungen - Gänsehaltung, Imkerei, Streuobstwiese, offenbar auch Schafhaltung (vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 2 B 29/21 -, juris Rn. 12) - auf dem 1, 4 ha großen Grundstück ändern daran nichts und tragen überdies kaum zu einer Klarstellung bei (vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 B 1/21 -, juris Rn. 44 f.).
  • VG Schleswig, 07.07.2021 - 2 B 29/21

    Beseitigungsanordnung und Zwangsgeldandrohung - Antrag auf Wiederherstellung der …

    Die Antragsteller haben zudem im vorausgegangenen Verfahren unter dem Az. 2 B 1/21 selbst ausgeführt, dass die Pfosten aus Eichenholz nur eingeschlagen und ohne größeren Aufwand entfernbar sind.
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