Rechtsprechung
| OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach § 15a Abs. 5 AufenthG ; Aufhebung der Androhung der Vollstreckung der Erstverteilungsentscheidung mittels unmittelbaren Zwangs aufgrund eines dauerhaften Vollstreckungshindernisses
- rechtsportal.de
Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach § 15a Abs. 5 AufenthG ; Aufhebung der Androhung der Vollstreckung der Erstverteilungsentscheidung mittels unmittelbaren Zwangs aufgrund eines dauerhaften Vollstreckungshindernisses
Verfahrensgang
- VG Bremen, 19.04.2022 - 2 V 490/22
- OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (21)
- OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Mangels ausdrücklicher Kompetenzregelung steht die Abänderungsbefugnis daher nach allgemeiner Ansicht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 16;… OVG SLH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24;… BayVGH, Beschl. v. 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15, juris Rn. 8;… OVG Bln.-BBg., Beschl v. 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20, juris Rn. 7).(2.) Mangels anderslautender Kompetenzregelungen in § 15a Abs. 5 AufenthG folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer daher aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11).
Bei der Bestimmung des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts sind auch ausländerrechtliche Regelungen zu berücksichtigen, die den Verbleib des Betroffenen an einem bestimmten Ort beeinflussen (OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 12).
- BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt; …
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Erforderlich ist vielmehr eine in die Zukunft gerichtete Prognose, die alle in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 24).Für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts genügt es, dass der Betroffene sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22;… Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20
Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Vielmehr wird damit auf die entsprechenden Regelungen der Länder zur - hier - örtlichen Zuständigkeit in den gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder verwiesen (…BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, BVerwGE 142, 195 -205, Rn. 17; vgl. zur Zuständigkeit zur Änderung einer Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG zudem OVG S-H, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24).Mangels ausdrücklicher Kompetenzregelung steht die Abänderungsbefugnis daher nach allgemeiner Ansicht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (…OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 16; OVG SLH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24;… BayVGH, Beschl. v. 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15, juris Rn. 8;… OVG Bln.-BBg., Beschl v. 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20, juris Rn. 7).
- OVG Hamburg, 10.03.2016 - 4 Bs 3/16
Zur Verteilung von Ausländern - Verteilungsregelungen nach § 15a AufenthG 2004
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
(1.) Allerdings ist für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach § 15a Abs. 5 AufenthG grundsätzlich eine Behörde des Landes zuständig, in das der Betroffene zuvor nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG verteilt wurde (…so wohl auch Dienelt, in: Bergmann/ Dienelt, AuslR, § 15a AufenthG Rn. 39 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - 4 Bs 3/16, Rn. 23).Ausreichend sind jedwede Gründe, die gegen den Verbleib in der durch die Verteilungsentscheidung bestimmten Aufnahmeeinrichtung sprechen (Hamb.OVG, Beschl. 10.03.2016 - 4 Bs 3/16, juris Rn. 28;… Dollinger, in: BeckOK AuslR, Stand: 01.07.2020, § 15a Rn. 35;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 15a Rn. 43).
- OVG Bremen, 01.06.2022 - 2 B 440/21
Zur Umverteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a Abs. 5 AufenthG - …
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Dann kann in Bezug auf Umverteilungsentscheidungen aus § 15a Abs. 5 AufenthG nichts Anderes gelten, zumal es allein vom Zeitpunkt der Antragsstellung abhängt (vor bzw. nach Duldungserteilung; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.06.2022 - 2 B 440/21, zur Veröffentlichung vorgesehen), ob der Ausländer seinen länderübergreifenden Wohnsitzwechsel nach dieser Vorschrift oder nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG erreichen kann.Für einen Umverteilungsantrag nach § 15a Abs. 5 AufenthG , der nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ohnehin nur bis zur erstmaligen Aussetzung der Abschiebung gestellt werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.06.2022 - 2 B 440/21, zur Veröffentlichung vorgesehen), liegt die Verbandskompetenz daher im Regelfall bei dem Bundesland, in dem die durch die Erstverteilung festgelegte Aufnahmeeinrichtung liegt.
- OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
Anordnung der aufschiebenden Wrirkung gegen Verteilung eines Asylsuchenden wegen …
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Auf die Beschwerde des Antragstellers stellte der erkennende Senat im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO durch Beschluss vom 27.10.2021 ( 2 B 322/21) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Androhung unmittelbaren Zwangs wieder her und wies die Beschwerde im Übrigen - bezogen auf den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verteilungsentscheidung - zurück.Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27.10.2021 - 2 B 322/21 - im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ausführlich begründet, dass ein Wegzug aus Bremen des schwerwiegend an einer PTBS erkrankten Antragstellers mit ganz erheblichen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit verbunden wäre, weil nach fachärztlicher Einschätzung und Bewertung ein Verbleib in den vor Ort entstandenen Bezügen bis auf weiteres dringend angezeigt ist, um einer weiteren Dekompensation entgegenzuwirken und die Bedrohung eines Transfers nach Oerbke zu einer Zunahme der begleitenden depressiven Symptomatik führen werde, die mit großer Wahrscheinlichkeit in eine schwere Episode mit psychotischen Symptomen bis hin zu suizidalen Handlungen übergehen könne.
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; …
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Vielmehr wird damit auf die entsprechenden Regelungen der Länder zur - hier - örtlichen Zuständigkeit in den gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder verwiesen (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, BVerwGE 142, 195 -205, Rn. 17;… vgl. zur Zuständigkeit zur Änderung einer Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG zudem OVG S-H, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24).(2.) Mangels anderslautender Kompetenzregelungen in § 15a Abs. 5 AufenthG folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer daher aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.;… OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 2 O 1/15
Änderung einer Wohnsitzauflage
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Mangels ausdrücklicher Kompetenzregelung steht die Abänderungsbefugnis daher nach allgemeiner Ansicht der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnorts zu (…OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 16;… OVG SLH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 24;… BayVGH, Beschl. v. 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 22.01.2015 - 2 O 1/15, juris Rn. 8;… OVG Bln.-BBg., Beschl v. 27.01.2021 - OVG 3 S 106/20, juris Rn. 7). - BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04
Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche …
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts genügt es, dass der Betroffene sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (…BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22; Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14). - OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise- …
Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Welche Ausländerbehörde für die Umverteilungsentscheidung sachlich zuständig ist, regelt daher das Landesrecht auf der Grundlage des § 71 AufenthG (…vgl. Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 30. Ed. Stand: 01.07.2021, § 71 AufenthG Rn. 4;… Hofmann, in: ders., AuslR, 2. Aufl. 2016, § 71 AufenthG Rn. 9;… BVerwG, Urt. v. 28.06.2011 - 1 C 18/10, juris Rn. 8; OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 34). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - 3 S 106.20
Recht der Ausländerbehörde auf Änderungen bzw. Streichung einer Wohnsitzauflage
- VGH Bayern, 15.09.2020 - 10 ZB 20.1593
Zuständigkeit für Abänderung einer Wohnsitzauflage in Duldung
- BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10
Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; …
- VG Schwerin, 25.05.2020 - 15 A 4528/17
Länderübergreifende Umverteilung von Asylbewerbern bei schwerer Erkrankung
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 3 B 33.11
Familieneinheit; Eltern; minderjährige Kinder; Verteilung; Umverteilung; …
- BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21
Begriff der "Ausländerbehörde"; erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18
Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13
Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem …
- OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16
- OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 13 ME 150/22
Zuständigkeit der Behörde des Landes für eine länderübergreifende Umverteilung …
Rn. 8 Für eine länderübergreifende Umverteilung (Weiter- oder Rückverteilung) nach § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist grundsätzlich eine Behörde des Landes zuständig, in das der betroffene Ausländer zuvor nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG verteilt wurde (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 7.7.2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 20;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 15a Rn. 39 f.;… a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 7.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris Rn. 8 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9.4.2014 - OVG 3 B 33.11 -, juris Rn. 21 ff.;… Broschen, in: GK-AufenthG, § 15a Rn. 47 (Stand: Januar 2022)).Zur Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen des OVG Bremen (Beschl. v. 7.7.2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 21 ff.), denen er sich nach eigener Prüfung und aus eigener Überzeugung anschließt:.
Anhaltspunkte dafür, dass eine Vollstreckung dieser Verteilungsentscheidung von den zuständigen Behörden nicht mehr beabsichtigt oder nicht mehr möglich ist (vgl. zur Auswirkung solcher Umstände auf die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts: OVG Bremen, Beschl. v. 7.7.2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 25 f.), sind vom Antragsteller nicht aufgezeigt worden und für den Senat auch nicht offensichtlich.
In Betracht kommt vielmehr jeder sachliche Grund, der gegen den weiteren Verbleib an dem durch die vorausgegangene (Erst-)Verteilungsentscheidung bestimmten Aufenthaltsort spricht, gleich wann dieser Grund entstanden ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 7.7.2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 34;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 10.3.2016 - 4 Bs 3/16 -, juris Rn. 28;… Dollinger, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 1.7.2020, § 15a AufenthG Rn. 35;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 15a AufenthG Rn. 43).
- VG Bremen, 15.05.2026 - 4 V 5/26
Ausweisung - Ausweisung; generalpräventive Ausweisung; generalpräventives …
Nach § 1 Abs. 1 BremVwVfG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG und den gleichlautenden niedersächsischen Regelungen (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG) richtet sich die örtliche Zuständigkeit - und entsprechend dazu die Verbandskompetenz - in Angelegenheiten, die eine natürliche Person betreffen, nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt (OVG Bremen, Beschluss vom 07.07.2022 - 2 B 104/22, BeckRS 2022, 16108).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgt die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht auf der Grundlage einer rein rechtlichen Betrachtungsweise (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 07.07.2022 - 2 B 104/22, BeckRS 2022, 16108).
- OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
Aufenthaltsbescheinigung; Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt …
Daraus folgt, dass ein unerlaubt eingereister Ausländer auch dann, wenn er einer sofort vollziehbaren oder bestandskräftigen Zuweisungsentscheidung nicht nachkommt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt bis zu einer etwaigen landesinternen Weiterverteilung am Ort der durch die Verteilung festgelegten Aufnahmeeinrichtung hat, § 15a Abs. 4 Sätze 1 und 4 AufenthG (OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 24).In diesem Fall hat der Ausländer abweichend von Vorstehendem an dem Ort, an dem das Vollstreckungshindernis besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 25).
Um das Verteilungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen, muss er dorthin gemäß § 15a Abs. 5 AufenthG seine Umverteilung beantragen (OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 26).
- OVG Bremen, 29.09.2026 - 2 B 168/26
Deutsches Kind; Einstweilige Anordnung; Länderverteilung; Landesinterne …
Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung zu tragen (…BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 9.12, juris Rn. 22;… Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13, juris Rn. 5, beide m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn 15 f.). - OVG Bremen, 09.03.2022 - 2 B 253/22
Zum rechtzeitigen Nachweis "zwingender Gründe" gegen eine Verteilung nach § 15a …
In den Fällen, in denen ein Vollstreckungshindernis, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirkt, gerichtlich festgestellt ist, ist überdies die Behörde, in deren Bezirk der tatsächliche Wohnort der Ausländer*in liegt, für die "Rückverteilung" zuständig (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 25), was zur Vereinfachung und Beschleunigung dieses Verfahrens beiträgt.In den Fällen, in denen ein Vollstreckungshindernis, das sich auf die Rechtmäßigkeit der Zwangsandrohung auswirkt, gerichtlich festgestellt ist, ist überdies die Behörde, in deren Bezirk der tatsächliche Wohnort der Ausländer*in liegt, für die "Rückverteilung" zuständig (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 25), was zur Vereinfachung und Beschleunigung dieses Verfahrens beiträgt.
- OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …
Denn in den Fällen, in denen der erkennende Senat bislang trotz des Vorliegens einer vollziehbaren Verteilungsentscheidung von einem gewöhnlichen Aufenthalt des Ausländers in Bremen ausgegangen ist, war die Zwangsandrohung wegen eines materiellen Vollstreckungshindernisses gerichtlich aufgehoben worden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 25;… Beschl. v. 09.03.2023 - 2 B 253/22, juris Rn. 15). - OVG Sachsen, 27.07.2022 - 3 B 179/22
Wohnsitzauflage; Änderung; Zustimmung; Vorwegnahme der Hauptsache
Die begehrte Änderung der Wohnsitzauflage steht gemäß § 61 Abs. 1d Satz 3 AufenthG dem Antragsgegner als derzeit zuständiger Ausländerbehörde zu; eine Zustimmung des aufnehmenden Landes ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht erforderlich (OVG Bremen, Beschl. v. 7. Juli 2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.;… BayVGH, Beschl. v. 15. September 2020 - 10 ZB 20.1593 -, juris Rn. 4 m. w. N.). - OVG Bremen, 22.11.2022 - 2 S 63/22
Streitwert; Streitwertkatalog - Fassung 2013 -; Verteilung; Verteilungsanordnung
Der Senat hält auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.11.2020 - 18 B 1364/20 - an der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Streitwertfestsetzung in Verfahren gegen eine Verteilungsanordnung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG fest (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.06.2016 - 1 S 110/16 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 21.10.2016 - 1 S 249/16 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21 -, juris Rn. 24; vgl. ferner OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22 -, juris Rn. 37 zur Streitwertfestsetzung in einem Verfahren auf Rück- oder Weiterverteilung nach § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG ). - OVG Bremen, 27.06.2023 - 2 B 136/23
Asylgesuch; Kostenentscheidung; Streitwert; unerlaubt eingereiste Ausländer; …
Er muss noch ein Rückverteilungsverfahren nach § 15a Abs. 5 AufenthG durchführen, damit ihm die Wohnsitznahme an seinem derzeitigen tatsächlichen Wohnort endgültig gestattet ist und die dortige Ausländerbehörde über die Erteilung einer Duldung oder Aufenthaltserlaubnis entscheiden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22 juris Rn. 26). - OVG Bremen, 27.03.2025 - 2 LA 418/24
Gesundheitsgefährdung; Kindeswohl; Verteilung; Vollstreckungshindernis; …
Es ist naheliegend, dass der Aufenthalt der Kläger dort durch die niedersächsischen Behörden geduldet wurde, so dass die aus der Zuweisungsentscheidung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG folgenden Beschränkungen der freien Wohnsitzwahl entfallen sind (…OVG Bremen, Beschl. v. 01.06.2022 - 2 B 440/21, juris Rn. 15; Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 22). - OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 253/22
Nachweis von "zwingenden Gründen" gegen eine Verteilung eines …
- VG Berlin, 06.05.2024 - 29 L 260.23
- VG Bremen, 11.05.2023 - 2 V 816/23
Kein Anspruch auf "aufenthaltsrechtliche Bescheinigung" im Verteilungsverfahren …
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 17.08.2022 - 2 B 104/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 5 Abs 2 S 1 PolG SL, § 18 VwVG SL, § 19 VwVG SL, § 20 VwVG SL
Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus Wohnungseigentümerbeschluss - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBO § 34 Abs. 1; SPolG §§ 4, 5 Abs. 2 Satz 1.
- rechtsportal.de
SPolG § 5 Abs. 2 S. 1
Inanspruchnahme eines Veräußerers als Zustandsstörer i.R.e. bauaufsichtsbehördlichen Anordnung zur Gefahrenabwehr (hier: Brandschutz) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Noch-Eigentümer ist für Brandschutzmängel verantwortlich!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einordnung einer brandschutzrechtlichen Ertüchtigung von Wohnräumen als behördliche Anordnung der Gefahrenabwehr
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Inanspruchnahme des Verkäufers von Wohneigentum als Zustandsstörer bei noch nicht erfolgter Eigentumsübertragung auf Erwerber - Behebung brandschutzrechtlicher Mängel steht nicht zur Disposition der Wohnungseigentümergemeinschaft
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.05.2022 - 5 L 6/22
- OVG Saarland, 17.08.2022 - 2 B 104/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1572
- NVwZ-RR 2022, 939
- NZM 2022, 918
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14
Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …
Auszug aus OVG Saarland, 17.08.2022 - 2 B 104/22
Der Senat hat bereits in einem vergleichbaren Fall[Vgl. Beschluss vom 3.9 2014 - 2 B 318/14 - (Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaft; hier: Herstellung eines vorläufigen 2. Rettungsweges), juris][Vgl. Beschluss vom 3.9 2014 - 2 B 318/14 - (Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaft; hier: Herstellung eines vorläufigen 2. Rettungsweges), juris] entschieden, dass eine alleinige ordnungsrechtliche Inanspruchnahme des Verwalters einer WEG ohne eine verbindliche Inanspruchnahme der aufgrund ihrer dinglichen Berechtigung hinsichtlich des in ihrem Miteigentum stehenden gemeinschaftlichen Eigentums unterhaltungspflichtigen und als Gemeinschaft auch potentiell ordnungspflichtigen Wohnungseigentümer rechtlich nicht zulässig ist, weil damit der Rahmen der eigenständigen Befugnisse des Verwalters einer Eigentumswohnanlage überschritten ist.
- OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22
Bauaufsichtliche Verfügung; Duldungsverfügung; Gemeinschaft der …
Die Handlungspflicht folgt unmittelbar aus der Anordnung selbst und überwindet etwaige Hindernisse aufgrund einer fehlenden oder entgegenstehenden internen Willensbildung (vgl. zutreffend OVG Saarl., Beschl. v. 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, NVwZ 2022, 1572 = juris Rn. 39). - OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage
Rn. 42 Die Antragstellerin ist als Eigentümerin der streitbefangenen Immobilie Zustandsstörerin im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 SPolG und damit taugliche Adressatin der Maßnahme.[vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39][vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39] Zwar wird es in der Regel ermessengerecht sein, von einem grundsätzlichen Vorrang der Inanspruchnahme des Handlungsstörers beim Zusammentreffen von Handlungs- und Zustandshaftung auszugehen,[vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28][vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28] wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5] Dieser Grundsatz verhilft der Beschwerde der Antragstellerin allerdings nicht zum Erfolg.Hiervon ausgehend ist eine etwaige - zwischen den Beteiligten im Übrigen streitige - mietvertragliche Übertragung der Verpflichtung zum Ersatz der defekten Brandmeldeanlage auf den Mieter vorliegend irrelevant.[vgl. hierzu: Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 40][vgl. hierzu: Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 40] Der Umstand, dass sich der Beigeladene in seiner Eigenschaft als Mieter des Gebäudes bereits am 23.3.2023 um die Feststellung geeigneter Kompensationsmaßnahmen - bis zur ordnungsgemäßen Herstellung der Brandmeldeanlage - bemüht hat, wirkt sich nicht nachträglich auf die Rechtmäßigkeit der Störerauswahl aus, sondern belegt allenfalls die mietvertraglichen Streitigkeiten und das Bemühen des Beigeladenen, den aufgrund des unzureichenden Brandschutzes bestehenden erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen aufgrund der Untätigkeit der Antragstellerin übergangsweise angemessen zu begegnen.
- VG Karlsruhe, 16.07.2026 - 2 K 4210/26
Wohnungseigentümergemeinschaft; Feuerwehrzufahrt; Tiefgarageneinfahrt; …
Ihre Inanspruchnahme begegnet auch im Hinblick auf die Effektivität der Gefahrenabwehr keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. in anderem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschl. v. 17.08.2022 - 2 B 104/22 -, NVwZ 2022, 1572 = juris Rn. 39). - VG Köln, 11.06.2025 - 23 K 4137/23 Dies folge auch aus einem Beschluss des OVG Saarland vom 17. August 2022 - 2 B 104/22 -.
Rn. 83 Dass von der Klägerin vorliegend etwas rechtlich Unmögliches verlangt wurde, folgt auch nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Saarland, Beschluss vom 17. August 2022 - 2 B 104/22 -.
- VG Karlsruhe, 16.07.2026 - 2 K 4106/26
Wohnungseigentümergemeinschaft; Feuerwehrzufahrt; Tiefgarageneinfahrt; …
Ihre Inanspruchnahme begegnet auch im Hinblick auf die Effektivität der Gefahrenabwehr keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. in anderem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschl. v. 17.08.2022 - 2 B 104/22 -, NVwZ 2022, 1572 = juris Rn. 39).
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