Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 2 B 10439/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG ... Art. 7; ; GG Art. 7 Abs. 1; ; LV Art. 27; ; LV Art. 27 Abs. 1; ; LV Art. 27 Abs. 2; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; SchulG § 2; ; SchulG § 2 Abs. 3; ; SchulG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; SchulG § 2 Abs. 3 Satz 2; ; SchulG § 23; ; SchulG § 23 Abs. 1; ; SchulG § 23 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Hausrecht - Begrenzung der Kontaktaufnahme mit Lehrkräften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung einer direkten Kontaktaufnahme von Eltern mit den Lehrern ihres Kindes bei Erforderlichkeit zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs; Rechte und Pflichten einer Schule hinsichtlich der Planung und Entscheidung ihrer Angelegenheiten; Nähere ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 07.03.2005 - 7 L 288/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 2 B 10439/05.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 722
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 2 B 10439/05
Bei dem Elternrecht handelt es sich somit um ein dienendes Grundrecht, eine treuhänderisch anvertraute Freiheit (vgl. BVerfGE 59, 360 [376]).
- VG Hamburg, 10.06.2014 - 15 E 2165/14
Hausverbot für Mutter eines Grundschülers
Die Anordnung eines Hausverbotes dürfte zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Unterrichtbetriebs geeignet, erforderlich und auch angemessen sein (vgl. entsprechend zu schulischen Hausverboten OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.5.2005, 2 B 10439/05, juris Rn. 4 ff.; VG Minden…, Beschluss vom 8.8.2005, 2 L 501/05, juris Rn. 6; VG Aachen…, Urteil vom 25.4.2008, 9 K 1428/06, juris Rn. 22 ff.).. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
Klassenwechsel - Parallelklasse - Verwaltungsakt - Ordnungsmaßnahme - …
Rn. 7 Da elterliches Verhalten, das aus der Sicht der Schule den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt, unter Umständen auch zu unmittelbaren Maßnahmen gegenüber diesen Eltern führen kann, die sich allein als Verwaltungsakt qualifizieren lassen (vgl. z.B. OVG Münster, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 19 B 1473/05 - juris, OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 2 B 10439/05 - juris), gilt nichts anderes, wenn die Schule im Hinblick auf elterliches (Fehl-)Verhalten meint, dass sich der ordnungsgemäße Schulbetrieb nur durch den Wechsel ihres Kindes in eine Parallelklasse wiederherstellen oder aufrecht erhalten lasse (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10. September 2002 - 2 B 305/02 - juris).
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