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| VG Braunschweig, 28.02.2006 - 2 B 105/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rückübertragung von Verwaltungszuständigkeiten nach § 31 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 28.02.2006 - 2 B 105/06
- OVG Niedersachsen, 05.07.2006 - 12 ME 99/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92
Bundesgrenzschutz
Auszug aus VG Braunschweig, 28.02.2006 - 2 B 105/06
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss vom 28.01.1998 (2 BvF 3/92) zu der wortgleichen, inzwischen aufgehobenen Kompetenzregelung des § 31 Abs. 2 Nr. 19 Satz 2 LuftVG i. d. F. d. G. vom 23.01.1992 (BGBl. I S. 178) entschieden, dass eine Rückübertragung von Verwaltungskompetenzen mit § 87 d Abs. 2 GG vereinbar ist (BVerfGE 97, 198, 225).
- OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe, …
Das Begehren der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren ist nach Auffassung des Senats gemäß § 88 VwGO so auszulegen, dass sie die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 21. Oktober 2002 im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO begehrt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - I B 113/91 - juris und vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81 - BFHE 134, 223 zu § 114 FGO; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 B 105/06 - juris; offen gelassen in dem Beschluss des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 2 EO 849/95 - ThürVBl. - VG Frankfurt/Oder, 06.11.2008 - 5 L 27/08
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids bei mehreren in Betracht kommenden …
Einschlägig ist also ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des bezeichneten Inhalts nach § 123 Abs. 1 VwGO (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 B 105/06 - zitiert nach juris).
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