Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente; Mindestruhegehalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 BBesG, § 55 Abs 2 BeamtVG, § 14 Abs 4 S 1 BeamtVG, § 14 Abs 4 S 2 BeamtVG, § 12a BeamtVG
Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente; Mindestruhegehalt - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Auslegung der Beamtenversorgungsbezüge mit dem Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG; Anordnung einer Kürzung der Versorgungsbezüge bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern hinsichtlich der Beseitigung einer Überhöhung der Gesamtversorgung; ...
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Vereinbarkeit der Auslegung der Beamtenversorgungsbezüge mit dem Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG; Anordnung einer Kürzung der Versorgungsbezüge bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern hinsichtlich der Beseitigung einer Überhöhung der Gesamtversorgung; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 10.02.2009 - 5 A 370/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Zulässigkeit einer Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten durch das …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Rn. 8 b) Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist außerdem geklärt, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach Renten auf die Versorgungsbezüge nicht in der in § 55 BeamtVG vorgesehenen Art angerechnet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 m.w.N.).Anderenfalls erhielte der Beamte mit einer Mischlaufbahn grundlos eine überproportionale Versorgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009 a.a.O. m.w.N.).
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 - Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Rn. 5 Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18).
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Aus dem Alimentationscharakter der Mindestversorgung folgt zugleich, dass auch sie im Beamtenstatus "erdient" ist und sich demgemäß nicht von der Versorgung nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 BeamtVG unterscheidet (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 25.04 - BVerwGE 124, 19 = Buchholz 239.1 § 14a BeamtVG Nr. 4 und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 29.08 - IÖD 2010, 67 f.). - BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Aus dem Alimentationscharakter der Mindestversorgung folgt zugleich, dass auch sie im Beamtenstatus "erdient" ist und sich demgemäß nicht von der Versorgung nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 BeamtVG unterscheidet (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 25.04 - BVerwGE 124, 19 = Buchholz 239.1 § 14a BeamtVG Nr. 4 und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 29.08 - IÖD 2010, 67 f.). - BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR; …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 - Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
- BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 25.15
Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDR
Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 Rn. 14 …und vom 20. Juni 2013 - 2 B 71.12 - Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 3 Rn. 19).Soweit diese erdienten Versorgungsbezüge unterhalb der durch § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG geregelten Mindestversorgung liegen, verbleibt ihm in der Gesamtbetrachtung zumindest diese (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 Rn. 6 f.).
Der Dienstherr darf sich auch in diesem Fall von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 Rn. 8).
Allein die Versorgungsberechtigung zeigt auf, dass es sich hierbei nicht um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 Rn. 13).
Denn über die Regelungen der Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ist gewährleistet, dass die Gesamtversorgung des Beamten mindestens deren Niveau erreicht und damit in jedem Falle dem Art. 33 Abs. 5 GG genügt (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 Rn. 6).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11
Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV - …
Zur Verfassungskonformität (hier: bejaht) der erweiterten Ruhensstellung von Versorgungsbezügen gemäß § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV beim Aufeinandertreffen von derselben und gesetzlicher Altersrente (Fortsetzung von: OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 - Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -).Rn. 7 Die Regelung des § 2 Nr. 9 BeamtVÜV stellt ebenso wie die hiernach eingeführte Bestimmung des § 14 Abs. 5 BeamtVG - wie der Kläger zutreffend geltend macht - eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung dar (OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164;… Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 14 Rn. 57, 58;… Fürst, GKÖD, Teil 3a, Band I, O § 14 Rn. 71, 72;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 2, § 14 BeamtVG Rn. 47, 49a, 51;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Gesamtausgabe B, Band 3, § 14 BeamtVG Rn. 21).
D. h., bei der Ermittlung der Höchstgrenze gelten auch die vorbezeichneten Vorschriften über die Mindestversorgung (OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 - JMBl. LSA 2009, 262; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164;… Fürst, GKÖD, Band I, Teil 3b, O § 55 Rn. 2;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, § 55 BeamtVG Rn. 28;… Kümmel/Ritter, BeamtVG, Band 4, § 55 Rn. 57;… vgl. auch: Schütz/Maiwald, BeamtVG, § 55 Rn. 24 [a. E.]).
Dies hat auch seinen guten Sinn, denn schon auf diese Weise wird von Gesetzes wegen sichergestellt, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt (OVG LSA…, Beschluss vom 18. August 2009, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010, a. a. O.).
Der Regelfall des § 55 Abs. 1 und 2 Satz 1 BeamtVG wird im Ergebnis - wie im Fall des Klägers - dazu führen, dass ausgehend vom vollendeten 17. Lebensjahr von einer fiktiven ruhegehaltfähigen Dienstzeit von 40 Jahren auszugehen sein wird und die Berechnung des Ruhegehaltes nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 BeamtVG mit einem Faktor von derzeit 1, 79375 erfolgt, so dass der Höchst-Ruhegehaltssatz in Höhe von derzeit 71, 75 v. H. erreicht ist und danach die Höchstgrenze gemäß § 55 Abs. 2 BeamtVG bemessen wird (siehe: OVG LSA…, Beschluss vom 18. August 2009, a. a. O.; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010, a. a. O.).
Zum anderen ist die Anrechnung der vom Kläger bezogen gesetzlichen Altersrente nach § 55 BeamtVG auch allgemein von Verfassungs wegen nicht zu erinnern (siehe zum Vorstehenden insgesamt auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 - JMBl. LSA 2009, 262; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 6 N 64.10 -, juris; Beschluss vom 19. Mai 2011 - OVG 4a N 29.11 -, juris).
Es ist insbesondere nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Überhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die - wie gerade hier - nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt, weil unterschiedlich strukturiert sind und insoweit eine sozial ungerechtfertigte überproportionale Versorgung dem Mischlaufbahn-Beamten - grundlos - zugute kommt (siehe: BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]; siehe zum Vorstehenden insgesamt auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, JMBl. LSA 2009, 262; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 6.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 …und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 8.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 …und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 9.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 …und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2025 - 10 N 63.23
Antrag auf Zulassung der Berufung, Ablehnung, Festsetzung der Versorgungsbezüge …
Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sachgerecht, selbst für Mindestversorgung beziehende Kurzzeitbeamte ohne die Chance, längere ruhegehaltsfähige Dienstzeiten aufzubauen, denn § 12a BeamtVG greife lediglich den verfassungsgemäßen Normzweck des § 30 BBesG auf, DDR-systemnahe Tätigkeiten von einer besoldungssteigernden Berücksichtigung für das Besoldungsdienstalter auszuschließen, "indem die vorgenannten Zeiten ebenfalls nicht versorgungssteigernd wirken sollen" (Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109/09 -, juris Rn. 14).Rn. 31 Bezogen auf diese Gesamtversorgung trifft - entgegen der Annahme des Klägers und der von ihm in Bezug genommenen Passagen der Stellungnahme des Petitionsausschusses (dort S. 3) und des Gutachtens Wolff (dort Ziff. 31) - auch die Annahme des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109/09 -, juris Rn. 14) zu, dass der Gesetzgeber lediglich den Grundgedanken des § 30 Abs. 1 BBesG aufgegriffen habe, DDR-systemnahe Tätigkeiten von einer besoldungssteigernden Berücksichtigung auszuschließen, "indem die vorgenannten Zeiten ebenfalls nicht versorgungssteigernd wirken sollen".
Denn insoweit ist die Ungleichbehandlung dadurch gerechtfertigt, dass Personen, die allein rentenberechtigt sind, keine Versorgungsleistungen eines Dienstherrn beziehen (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109/09 -, juris Rn. 13).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 7.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 …und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2014 - 1 L 99/13
Rechtsbehelfsbelehrung bei Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs - …
Rn. 41 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berechnungsweise des Senats im Beschluss vom 14. Juli 2010 (- 2 B 109.09 -, juris Rdnr. 3) ausdrücklich in den Blick genommen und nicht beanstandet.Rn. 51 Der Kläger verkennt, dass der Dienstherr bei Erhöhungen der Regelaltersrente oder der Mindestversorgung den bestehenden Versorgungsvorteil in einem weitergehenden Umfange als bisher für sich abschöpft, weil Beamte mit einer nur kurzen Dienstzeit im aktiven Beamtenverhältnis (beim Kläger rund 10 Jahre) durch Erhalt des amts(un)abhängigen Mindestruhegehalts neben den Rentenleistungen im Verhältnis zum "Nur-Beamten" eine überproportionale Gesamtversorgung erhalten, die nicht durch Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern mangels hinreichender Abstimmung des Renten- und Beamtenversorgungsrechtes aufeinander entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, juris Rdnr. 8).
- VG Greifswald, 05.04.2017 - 6 A 826/16
Besoldung und Versorgung (Bund): Aufhebung des Bescheides über die Neuberechnung …
Dies hat auch seinen guten Sinn, denn auf diese Weise wird von Gesetzes wegen sichergestellt, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt (BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2010 - 2 B 109/09; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09).Soweit § 14 Abs. 5 S. 4 BeamtVG bestimmt, dass mindestens das erdiente Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 BeamtVG zahlbar bleibt, gilt dies nur dann, wenn beim Zusammentreffen von Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG mit einer Rente nach Anwendung des § 55 BeamtVG die Versorgung das nach § 14 Abs. 1 BeamtVG erdiente Ruhegehalt übersteigt (BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2010 - 2 B 109/09; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09).
Dementsprechend ist die erweiterte Ruhensregelung des § 14 Abs. 5 BeamtVG nicht anzuwenden, wenn nach der Anwendung des § 55 BeamtVG die verbleibende Versorgung hinter der erdienten Versorgung zurückbleibt (BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2010 - 2 B 109/09; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09;… Ritter/Kümmel, a. a. O., Rn. 59;… Fürst, a. a. O., Rn. 72).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11
Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM
Rn. 55 Die nach § 12a BeamtVG, § 30 BBesG bzw. § 26 LBesG LSA nicht berücksichtigungsfähigen Zeiten führen auch nicht zu einer lebenslangen Bemakelung des Klägers, sondern verhindern lediglich, dass ein Beamter von Zeiten einer rechtsstaatswidrigen Betätigung nicht auch noch profitiert, indem diese sich besoldungs- und versorgungssteigernd auswirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris).Rn. 72 Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18. August 2009 (- 1 L 40/09 -, juris) bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (- 2 B 109.09 -, juris) festgestellt, dass über die Regelung des § 55 Abs. 2 BeamtVG, in dessen Rahmen die Vorschriften über die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG gelten, sichergestellt ist, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt.
- VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.1458
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