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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 09.09.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.2011 - 2 B 111.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15050
BVerwG, 05.10.2011 - 2 B 111.11 (https://dejure.org/2011,15050)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2011 - 2 B 111.11 (https://dejure.org/2011,15050)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 2 B 111.11 (https://dejure.org/2011,15050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.09.2011 - 2 B 111/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17499
OVG Sachsen, 09.09.2011 - 2 B 111/11 (https://dejure.org/2011,17499)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2011 - 2 B 111/11 (https://dejure.org/2011,17499)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2011 - 2 B 111/11 (https://dejure.org/2011,17499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 54 Abs. 1 S. 1
    Dienstfähigkeit, Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, Anforderungen an das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2011 - 2 B 111/11
    Dem Zweck der Ermächtigung des § 54 Abs. 1 Satz 1 SächsBG entsprechend hat sich die gerichtliche Überprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Anordnung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich oder sonst unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 1984, Buchholz 237.5 § 51 HBG Nr. 1; Beschl. v. 17. September 1997 - 2 B 106.97 -, juris;… VGH BW, Beschl. v. 3. Februar 2005, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.5 Nr. 34).
  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 B 260/10

    An einen Hochschullehrer gerichtete Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2011 - 2 B 111/11
    5 1. Zutreffend ist das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 22. Juni 2010, SächsVBl. 2010, 271 f.; Beschl. v. 17. Dezember 2010 - 2 B 260/10 -, juris) davon ausgegangen, dass es sich bei der an den Antragsteller gerichteten Aufforderung des Antragsgegners vom 20. Februar 2011, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, mangels Außenwirkung nicht um einen Verwaltungsakt i. S. v. § 35 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG handelt.
  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2011 - 2 B 111/11
    Wie das Verwaltungsgericht bewertet der Senat das Interesse des Antragstellers daran, der Untersuchungsanordnung vorläufig nicht nachkommen zu müssen, mangels genügender anderweitiger Anhaltspunkte mit dem Auffangwert, hält eine Minderung dieses Wertes auf die Hälfte jedoch nicht für angezeigt, weil das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 - juris, Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 07.12.2011 - 2 B 310/11

    Polizeibeamter, Anordnung einer ärztlichen Beobachtung wegen Verdachts einer …

    Rechtsschutz gegen eine Untersuchungs- oder Beobachtungsanordnung kann daher - wie hier - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO und im Hauptsacheverfahren mit der Feststellungsklage erlangt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Juni 2010, SächsVBl. 2010, 271 f.; Beschl. v. 17. Dezember 2010 - 2 B 260/10 -, juris; Beschl. v. 9. September 2011 - 2 B 111/11 -).

    Dem Zweck der Ermächtigung des § 54 Abs. 1 Satz 1 SächsBG entsprechend hat sich die gerichtliche Überprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Anordnung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich oder sonst unverhältnismäßig ist (vgl. Senatsbeschl. v. 9. September 2011 - 2 B 111/11 - BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 1984, Buchholz 237.5 § 51 HBG Nr. 1; Beschl. v. 17. September 1997 - 2 B 106.97 -, juris;… VGH BW, Beschl. v. 3. Februar 2005, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.5 Nr. 34).

    Unabhängig davon können im Rahmen eines möglichen Ruhesetzungsverfahrens nach § 54 Abs. 1 Satz 1, § 150 SächsBG zur Klärung der Polizeidienst-/Dienstfähigkeit im Einzelfall grundsätzlich auch zeitlich länger zurückliegende Vorgänge herangezogen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 9. September 2011 - 2 B 111/11 -).

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