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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1927
OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90 (https://dejure.org/1990,1927)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.1990 - 2 B 11182/90 (https://dejure.org/1990,1927)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90 (https://dejure.org/1990,1927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger Rechtsschutz; Vollziehbarkeit einer Vergabeentscheidung; Öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1087
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (22)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78

    Einstweilige Anordnung der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis; Geltendmachung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Ergibt sich, daß die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen sind, ist die Notwendigkeit der Regelung aufgrund einer Interessenabwägung zu beurteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, AS 15, 97, 99 u.Hinw. auf BVerwGE 50, 124, 133 = NJW 1976, 1113, 1114).

    Diese sind danach zu bewerten, wie gewichtig und dringlich sie sind; zugleich sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die begehrte Regelung nicht erginge, der Antragsteller in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn eine Regelung erlassen würde, die Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 71, 350, 352; 64, 67, 69 m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1979 - 2 B 49/79 -, GewA 1979, 340 und vom 15. März 1978, aaO, S. 100).

    Solange keine irreparablen Verhältnisse geschaffen werden, ist es dem Gericht erforderlichenfalls auch gestattet, der Behörde durch eine einstweilige Anordnung aufzugeben, eine vorläufige Erlaubnis oder Genehmigung zuzusprechen (…vgl. BVerwGE, aaO; Beschluß des Senats vom 15. März 1978 - aaO, S. 99).

    Einstweiliger Rechtsschutz kann in diesem Falle auch dann zulässig sein, wenn eine Verdichtung des Ermessens oder des Beurteilungsspielraumes zu nur einer ermessens- bzw. beurteilungsfehlerfreien Entscheidung nicht feststellbar ist, sie jedoch auch nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. Beschluß des Senats vom 15. März 1978 - aaO, S. 99 f.).

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Diese sind danach zu bewerten, wie gewichtig und dringlich sie sind; zugleich sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die begehrte Regelung nicht erginge, der Antragsteller in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn eine Regelung erlassen würde, die Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 71, 350, 352; 64, 67, 69 m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1979 - 2 B 49/79 -, GewA 1979, 340 …und vom 15. März 1978, aaO, S. 100).

    Dies gilt auch im Bereich der rundfunktrechtlichen Sendeerlaubnis (vgl. BVerfGE 71, 350 sowie BayVerfGH, Beschluß vom 15. Dezember 1989 - Vf. 116 - VI -89), denn neben dem materiellen gesetzlichen Rundfunktrecht und dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG stehen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie die zu seiner Gewährleistung geschaffenen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung keinesfalls in einem Nachrang.

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Hintergrund dieser erforderlichen gesetzlichen Vorkehrung für die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist die Erkenntnis, daß es zwar einer "gleichgewichtigen Vielfalt" des "Zu-Wort-Kommens" der gesellschaftlichen Gruppen im privaten Rundfunkt bedarf, daß sich diese Pluralität aber nicht exakt bestimmen läßt, weil es sich um einen Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen läßt (vgl. BVerfGE 73, 118, 156 u.Hinw. auf BVerfGE 57, 295, 324) und der nur ein Grundstandard gleichgewichtiger Vielfalt sein kann, ohne zur Herstellung einer arithmetischen Gleichheit von Meinungsrichtungen, etwa durch rechtlich verordnete Kompensationen zu verpflichten (…BVerfGE, aaO, S. 159, 169).

    Die im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abgegebene und von der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren mitgeteilte Stellungnahme der rheinland-pfälzischen Landesregierung (vgl. BVerfGE 73, 118, 148 f.) steht der vom Senat für richtig erachtetenAuslegung des § 7 Abs. 1 LRG nicht entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88

    Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    in DVBl 1986, 1112 ff.; VG Stuttgart, Beschluß vom 29. Februar 1988, 3 K 356/88, Umdruck S. 18; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 33; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 24 a.E.; Horn, GewA 1985, 73, 81; enger VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 211, 213 sowie BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180: nur § 80 Abs. 5 VwGO; anders Jäde, BayVBl 1990, 183, 184: nur § 123 VwGO).

    Zuteilungs- und Ablehnungsbescheid nach § 7 Abs. 1 Landesrundfunkgesetz - LRG - sind nämlich - anders als die Aufteilungsentscheidung nach § 18 des baden-württembergischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetzes (vgl. hierzu Bad.- Württ. VGH, VBlBW 1989, 211, 212 bzw. BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180) - keine rechtlich als Einheit zu bewertende Gesamtentscheidung, wovon die Antragsgegnerin bei ihrem Bescheiderlaß möglicherweise ausgegangen ist, sondern rechtlich je für sich zu betrachtende Verwaltungsakte, deren Bekanntgabe nach § 41 VwVfG und nicht nur nachrichtliche Mitteilung aus Gründen der Rechtsklarheit je für sich erfolgen muß.

  • VGH Bayern, 29.11.1989 - 25 CS 89.3171
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    in DVBl 1986, 1112 ff.; VG Stuttgart, Beschluß vom 29. Februar 1988, 3 K 356/88, Umdruck S. 18; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 33; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 24 a.E.; Horn, GewA 1985, 73, 81; enger VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 211, 213 sowie BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180: nur § 80 Abs. 5 VwGO; anders Jäde, BayVBl 1990, 183, 184: nur § 123 VwGO).

    Zuteilungs- und Ablehnungsbescheid nach § 7 Abs. 1 Landesrundfunkgesetz - LRG - sind nämlich - anders als die Aufteilungsentscheidung nach § 18 des baden-württembergischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetzes (vgl. hierzu Bad.- Württ. VGH, VBlBW 1989, 211, 212 bzw. BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180) - keine rechtlich als Einheit zu bewertende Gesamtentscheidung, wovon die Antragsgegnerin bei ihrem Bescheiderlaß möglicherweise ausgegangen ist, sondern rechtlich je für sich zu betrachtende Verwaltungsakte, deren Bekanntgabe nach § 41 VwVfG und nicht nur nachrichtliche Mitteilung aus Gründen der Rechtsklarheit je für sich erfolgen muß.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1974 - IV 974/73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Läßt sich der Anspruch auf Neubescheidung bei besonderer zeitlicher Dringlichkeit ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes faktisch nicht durchsetzen, so kann der Antragsteller das voraussichtlich positive Ergebnis der Neubescheidung schon jetzt zumindest vorübergehend in Anspruch nehmen dürfen, da er anderenfalls rechtsschutzlos gestellt wäre (vgl. Bad.-Württ. VGH, DÖV 1974, 283; HessVGH, DÖV 1974, 750;… Finkelnburg/Jank, aaO, Rdnr. 262 m.w.N.;… Kopp, aaO, § 123 Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 04.02.1974 - VI OG 123/73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Läßt sich der Anspruch auf Neubescheidung bei besonderer zeitlicher Dringlichkeit ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes faktisch nicht durchsetzen, so kann der Antragsteller das voraussichtlich positive Ergebnis der Neubescheidung schon jetzt zumindest vorübergehend in Anspruch nehmen dürfen, da er anderenfalls rechtsschutzlos gestellt wäre (vgl. Bad.-Württ. VGH, DÖV 1974, 283; HessVGH, DÖV 1974, 750;… Finkelnburg/Jank, aaO, Rdnr. 262 m.w.N.;… Kopp, aaO, § 123 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Hierfür sind Gründe der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bestimmend, denn in aller Regel gibt erst die amtliche Bekanntgabe dem Betroffenen Klarheit über den Inhalt dieses Aktes und Anlaß zur fristgebundenen Einlegung eines Rechtsbehelfes (vgl. BVerwGE 44, 294, 296 ff.; 78, 85, 86 f.;… Horn, aaO).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Hintergrund dieser erforderlichen gesetzlichen Vorkehrung für die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist die Erkenntnis, daß es zwar einer "gleichgewichtigen Vielfalt" des "Zu-Wort-Kommens" der gesellschaftlichen Gruppen im privaten Rundfunkt bedarf, daß sich diese Pluralität aber nicht exakt bestimmen läßt, weil es sich um einen Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen läßt (vgl. BVerfGE 73, 118, 156 u.Hinw. auf BVerfGE 57, 295, 324) und der nur ein Grundstandard gleichgewichtiger Vielfalt sein kann, ohne zur Herstellung einer arithmetischen Gleichheit von Meinungsrichtungen, etwa durch rechtlich verordnete Kompensationen zu verpflichten (…BVerfGE, aaO, S. 159, 169).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
    Für Beurteilungsentscheidungen - ebenso wie für Ermessensentscheidungen - ist es aber anerkannt, daß für die Frage ihrer Rechtmäßigkeit Sach- und Rechtsänderungen nach Erlaß der letzten Behördenentscheidung keine Berücksichtigung mehr finden können (vgl. BVerwGE 39, 196, 206; 60, 133, 136; 61, 176, 192; 62, 280, 287 sowie BVerfGE 51, 386, 400).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …

  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der …

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • BVerwG, 12.06.1980 - 2 B 49.79

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Bayern, 22.07.1982 - 22 B 81 A.2506
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1983 - 13 A 2257/82
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Rn. 21 aa) Zur Glaubhaftmachung genügt es, dass das Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsachen - abweichend vom Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO - überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90.OVG -, NVwZ 1990, 1087 [1088]; HessVGH…, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris Rn. 2;… Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 B 10273/24

    Benutzung einer öffentlicher Einrichtung im Rahmen der üblichen …

    Zur Glaubhaftmachung genügt es grundsätzlich, dass das Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsachen - abweichend vom Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO - überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 B 10899/23.OVG -, BeckRS 2023, 27541 Rn. 12; Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90.OVG -, NVwZ 1990, 1087 [1088]; HessVGH…, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Rn. 4 Zur Glaubhaftmachung genügt es grundsätzlich, dass das Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsachen - abweichend vom Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO - überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 2 B 11182/90.OVG -, NVwZ 1990, 1087 [1088]; auch HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, juris;… Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 23).
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