Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 14.10.2022 - 2 B 113/22 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AsylG § 30; ZPO § 130a Abs. 3
Einfache Signatur; offensichtlich unbegründet; Rechtsanwalt; sicherer Übermittlungsweg; Verfristung; Unzulässiger Eilantrag gegen Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22
Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe …
Auszug aus VG Lüneburg, 14.10.2022 - 2 B 113/22
Die einfache Signatur soll gerade sicherstellen, dass die von dem Übermittlungsweg beA ausgewiesene Person mit der Person identisch ist, welche mit der wiedergegebenen Unterschrift die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernimmt (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BGH, Beschl. v. 7.9.2022 - XII ZB 215/22 -, juris Rn. 10 f. m.w.N.).Denn dies schließt nicht aus, dass ein im Briefkopf nicht aufgeführter Rechtsanwalt die Verantwortung für den Schriftsatz übernommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 7.9.2022 - XII ZB 215/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
- BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …
Auszug aus VG Lüneburg, 14.10.2022 - 2 B 113/22
Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfG, Beschl. v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21).Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 77 Abs. 1 AsylG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Lehre die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschl. v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 -, Rn. 18, juris).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Lüneburg, 14.10.2022 - 2 B 113/22
Maßgeblich ist das Gewicht der Faktoren, die Anlass zu Zweifeln geben (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 93 ff.).
- OVG Bremen, 24.08.2023 - 2 LA 163/23
Aussetzung Beurkundung Vaterschaftsanerkennung; Familiäre Lebensgemeinschaft; …
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2022 (4 V 300/22) und vom Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.02.2023 (2 B 113/22) abgelehnt.Der Senat hat bereits mit ausführlicher Begründung entschieden, dass die Aussetzung der Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und der für diesen Zeitraum bestehende Duldungsanspruch aus § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG einer Verteilung nach § 15a AufenthG nicht entgegen stehen (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.03.2021 - 2 B 404/20, juris Rn. 22; Beschl. v. 12.03.2021 - 2 B 476/20, juris Rn. 11 sowie den Beschl. v. 28.02.2023 - 2 B 113/22 im Eilverfahren der Klägerin).
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