Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Heilung wesentlicher Mängel bei Erhebung einer Disziplinarklage durch eine sachlich unzuständige Behörde; Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung einer Disziplinarklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 3 LD 5/04
- BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05
Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Rn. 7 Ein wesentlicher Mangel der Klageschrift liegt vor, wenn diese nicht den gesetzlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung der Disziplinarklage, etwa den Vorgaben des § 52 Abs. 1 Satz 2 BDG für den Inhalt der Klageschrift entspricht (vgl. Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - NVwZ 2007, 960 ). - BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97
Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Diese Vorschriften finden gemäß § 173 Abs. 1 VwGO im Verwaltungsprozess Anwendung (Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 213 und vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ; stRspr). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
- BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07
Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Sie gelten dementsprechend gemäß § 3 BDG auch im Disziplinarklageverfahren (Beschluss vom 24. Juli 2007 - BVerwG 2 B 65.07 - juris Rn. 4). - BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Zur Mitwirkung berufen sind nicht diejenigen Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, sondern diejenigen Richter, die am Beratungstag nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zuständig sind (Beschlüsse vom 2. April 1971 - BVerwG 4 B 5.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 78 = DÖV 1971, 711 und vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Diese Vorschriften finden gemäß § 173 Abs. 1 VwGO im Verwaltungsprozess Anwendung (Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 213 und vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ; stRspr). - BVerwG, 02.04.1971 - IV B 5.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Zur Mitwirkung berufen sind nicht diejenigen Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, sondern diejenigen Richter, die am Beratungstag nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zuständig sind (Beschlüsse vom 2. April 1971 - BVerwG 4 B 5.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 78 = DÖV 1971, 711 und vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50). - BVerwG, 27.08.1964 - II C 78.62
Antrag auf Neufestsetzung (Erhöhung) von Waisengeld - Tod des Vaters "in Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07
Diese Vorschriften finden gemäß § 173 Abs. 1 VwGO im Verwaltungsprozess Anwendung (Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 213 und vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ; stRspr).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Rn. 58 Die Disziplinarklageschrift leidet an einem wesentlichen Mangel, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder einem Beamten erhoben wird, der nicht befugt ist, für die zuständige Behörde tätig zu werden (Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7…und vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 15). Dies setzt voraus, dass diese Klageschrift keine neuen belastenden Tatsachen und Beweismittel enthält (Beschluss vom 18. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 7
). - BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08
Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …
Hierzu hat der Senat in dem Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris, der ebenfalls eine zunächst im Namen der ... des Bundes erhobene Disziplinarklage des Klägers betrifft, unter Rn. 7 ausgeführt:. - BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17
Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren; …
Rn. 30 Eine Disziplinarklageschrift leidet an einem wesentlichen Mangel i.S.v. § 54 Abs. 1 LDG NRW, wenn sie von einer Person erhoben wird, die nicht befugt ist, für die vom Gesetz bestimmte Behörde tätig zu werden (BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 58 und Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 B 113.07 - juris Rn. 7).Damit ist sichergestellt, dass die neue Klageschrift keine neuen belastenden Tatsachen und Beweismittel enthält (BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 63 und Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 B 113.07 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13
Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte …
Hierunter fällt auch, dass der für die Klageerhebung zuständige Dienstvorgesetzte die Disziplinarklage nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der von ihm geleiteten Behörde oder des Dienstherrn erhebt (Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7). Dies setzt allerdings voraus, dass dem Vorgehen keine schutzwürdigen Interessen des Beamten entgegen stehen (Beschluss vom 18. Dezember 2007 a.a.O.).
Rn. 21 3. Schließlich liegt die vom Beklagten behauptete Divergenz des Berufungsurteils zu dem Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2007 (BVerwG 2 B 113.07 ) nicht vor.
- BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen …
Mit der Rüge, die Disziplinarklage sei nicht von dem hierfür zuständigen Personalvorstand der Deutschen Telekom AG erhoben worden, macht die Beklagte einen wesentlichen Mangel der Disziplinarklageschrift im Sinne von § 55 Abs. 1 BDG geltend (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09
Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, handelt es sich bei dem von dem Beklagten geltend gemachten Verstoß gegen § 34 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDG bei der Klageerhebung vom 18. März 2004 um einen in jedem Fall heilbaren Mangel im Sinne von § 55 Abs. 1 BDG (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - BVerwG 2 B 113.07 -, Buchholz 235.1 § 69 BBG Nr. 3; bestätigt durch Beschl. v. 18.11.2008 - BVerwG 2 B 63.08 -, Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 = NVwZ 2009, 399 = ZBR 2009, 112), wenn die Klageschrift - wie hier - vom zuständigen Dienstvorgesetzten zwar unterzeichnet, aber - zumindest nicht eindeutig - im eigenen Namen, sondern im Namen der von ihm geleiteten bzw. vertretenen Dienstbehörde eingereicht worden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 3d A 288/17
Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis; …
- BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher …
Rn. 6 Die Disziplinarklageschrift weist einen wesentlichen Mangel auf, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder einem Beamten erhoben wird, der nicht befugt ist, für die zuständige Behörde tätig zu werden (…Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 58; Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7…und vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18
Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung; …
Rn. 4 Hinsichtlich der Regelung in § 34 Abs. 2 Satz 2 BDG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. März 2021 (…- BVerwG 2 B 76.20 -, juris Rn. 13) klargestellt, dass es in ständiger Rechtsprechung zumindest seit seinem Beschluss vom 18. Dezember 2007 (- BVerwG 2 B 113.07 -, juris) für diejenigen Disziplinargesetze, welche für die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts die Erhebung der Disziplinarklage vorsähen, wie selbstverständlich davon ausgehe, dass Kläger des gerichtlichen Verfahrens der jeweilige Dienstherr des betroffenen Beamten sei und nicht derjenige Bedienstete des Dienstherrn, der für diesen die Klage erhebe. - BVerwG, 11.03.2021 - 2 B 76.20
Dienstherr als Kläger im Disziplinarklageverfahren
Der nachgeordnete Dienstvorgesetzte, auf den die Befugnis übertragen worden ist, handelt nur als dessen Vertreter und ist dementsprechend auch im Rubrum lediglich als Vertreter des Dienstherrn aufzuführen (Richtigstellung zu BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 B 113.07 - juris Rn. 7).Rn. 10 Wie sich auch aus dem Rubrum des zugrundeliegenden Berufungsurteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juli 2007 - 3 LD 5/04 - (n.v.) ergibt, geht der von der Beschwerde herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2007 - 2 B 113.07 - (…juris Rn. 7) tatsächlich davon aus, dass im Falle der Übertragung der Befugnis nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDG auf einen nachgeordneten Dienstvorgesetzten dieser im eigenen Namen als Kläger der Disziplinarklage auftritt und nicht der jeweilige Dienstherr, vertreten durch den betreffenden Dienstvorgesetzten, und dass das Auftreten dieses Dienstvorgesetzten als - bloßer - gesetzlicher Vertreter der Dienstbehörde anstelle des Auftretens als Dienstvorgesetzter einen formalen Mangel der Disziplinarklage darstellt, der zu beseitigen ist.
- VG Berlin, 19.02.2013 - 80 K 38.12
Versicherungsbetrug eines Polizeibeamten, Aberkennung des Ruhegehalts
- OVG Sachsen, 11.10.2019 - 12 A 184/18
Urteilsverkündung; Sitzungstermin; Schließung der mündlichen Verhandlung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 80 D 6.09
Polizeihauptmeister; Erhebung der Disziplinarklage; Zuständigkeit; Übertragung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - 3d A 87/14
Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr …
- DGH Thüringen, 01.06.2023 - DGH W 1/23
Weimarer "Maskenrichter" erringt Teilerfolg
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2024 - DB 16 S 186/23
Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage; Heilung von Formmängeln der …
- BVerwG, 14.10.2013 - 2 B 64.12
Heilbarkeit eines Mangels i.R.d.Erhebung einer Disziplinarklageschrift von einer …
- BVerwG, 16.03.2010 - 2 B 3.10
Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Behörde; Bundesministerium des Innern; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 1 B 670/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Entlassung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 3d A 166/16
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 12.12
Zur Wiederholung der Beweisaufnahme bei Richterwechsel im Fortsetzungstermin
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2020 - 10 LB 238/19
Disziplinarrecht der Landesbeamten: Entfernung eines Polizeibeamten aus dem …
- VGH Bayern, 24.09.2025 - 8 ZB 24.976
Teilweise Zulassung der Berufung - Planfeststellung für Kreisverkehr
- VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 12/17
Disziplinarklage; Steuerhinterziehung und andere Delikte; Ruhestandsbeamter; …
- VG Magdeburg, 28.11.2023 - 15 A 21/21
Disziplinarklage gegen einen Finanzbeamten
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