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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 23.08.2024

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16450
OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24 (https://dejure.org/2024,16450)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.06.2024 - 2 B 122/24 (https://dejure.org/2024,16450)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2024 - 2 B 122/24 (https://dejure.org/2024,16450)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 41 Abs. 1 S. 1; SGB VIII § 33 S. 1
    Antrag auf einstweilige Anordnung der Bewilligung einer Vollzeitpflege eines Kindes bei seiner Großmutter als Hilfe für junge Volljährige

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Es genügt, wenn die beantragte Hilfemaßnahme eine erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensführung erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 -, BVerwGE 109, 325 -330, Rn. 10;… Beschl. v. 03.06.2014 - 5 B 12/14, juris Rn. 7;… OVG Bremen, Urt. v. 24.05.2000 - 2 A 70/00, LS juris).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Diese Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob sachfremde Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24/98 -, BVerwGE 109, 155 -169, Rn. 39;… Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, BVerwGE 145, 1 -14, Rn. 32).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Diese Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob sachfremde Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (…BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24/98 -, BVerwGE 109, 155 -169, Rn. 39; Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, BVerwGE 145, 1 -14, Rn. 32).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 5 B 12.14

    Maßnahmen der Jugendhilfe; Prognoseziel

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Es genügt, wenn die beantragte Hilfemaßnahme eine erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensführung erwarten lässt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 -, BVerwGE 109, 325 -330, Rn. 10; Beschl. v. 03.06.2014 - 5 B 12/14, juris Rn. 7;… OVG Bremen, Urt. v. 24.05.2000 - 2 A 70/00, LS juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 14 ME 124/23

    Eingliederungshilfe; Einzelbeförderung zur Schule; Eingliederungshilfe gem. § 35a …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Ein Anspruch auf die jeweils begehrte Hilfemaßnahme kommt nur in Betracht, wenn sich der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Hilfe auf eine oder mehrere gleichermaßen geeignete und notwendige Maßnahmen verengt hat (…OVG NW, Beschl. v. 09.06.2021 - 12 E 15/21, juris Rn. 13;… Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2004 - 12 CE 03.3431, juris Rn. 14), wenn also allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2023 - 14 ME 124/23, juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2021 - 6 S 7.21

    Eingliederungshilfe für junge Volljährige; Hilfeanspruch nach Vollendung des 21. …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass wahrscheinlich ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der noch gefördert werden kann, die Eignung der gewährten Hilfemaßnahmen also nicht völlig ausgeschlossen ist (…OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2021 - 2 B 266/21, juris Rn. 8; OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 16.03.2021 - OVG 6 S 7/21, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 13.12.2017 - 1 B 136/17
    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Die Vorschrift setzt zwingend voraus, dass sowohl Beeinträchtigungen in der Persönlichkeitsentwicklung als auch in der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung bestehen (OVG Bremen, Beschl. v. 13.12.2017 - 1 B 136/17, juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21

    Hilfe für junge Volljährige (Beschwerde)

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass wahrscheinlich ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der noch gefördert werden kann, die Eignung der gewährten Hilfemaßnahmen also nicht völlig ausgeschlossen ist (OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2021 - 2 B 266/21, juris Rn. 8;… OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 16.03.2021 - OVG 6 S 7/21, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 31.03.2004 - 12 CE 03.3431

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe bei Dyskalkulie und …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Ein Anspruch auf die jeweils begehrte Hilfemaßnahme kommt nur in Betracht, wenn sich der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Hilfe auf eine oder mehrere gleichermaßen geeignete und notwendige Maßnahmen verengt hat (…OVG NW, Beschl. v. 09.06.2021 - 12 E 15/21, juris Rn. 13; Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2004 - 12 CE 03.3431, juris Rn. 14), wenn also allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (…Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2023 - 14 ME 124/23, juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2021 - 12 E 15/21

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels hinreichender …

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24
    Ein Anspruch auf die jeweils begehrte Hilfemaßnahme kommt nur in Betracht, wenn sich der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Hilfe auf eine oder mehrere gleichermaßen geeignete und notwendige Maßnahmen verengt hat (OVG NW, Beschl. v. 09.06.2021 - 12 E 15/21, juris Rn. 13;… Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2004 - 12 CE 03.3431, juris Rn. 14), wenn also allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (…Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2023 - 14 ME 124/23, juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 12 A 3242/20

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

  • OVG Bremen, 24.05.2000 - 2 A 70/00

    Anspruch auf Pflegekindergeld einer geistig behinderten Frau nach Eintritt der …

  • OVG Bremen, 25.03.2025 - 2 B 30/25

    Jugendhilferecht; Hilfe für junge Volljährige; beurteilungsfehlerhafte Beendigung …

    Die Gewährung von Hilfe für junge Volljährige setzt zwingend voraus, dass sowohl Beeinträchtigungen in der Persönlichkeitsentwicklung als auch in der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung bestehen (OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2024 - 2 B 122/24, juris Rn. 15;… Beschl. v. 13.12.2017 - 1 B 136/17, juris Rn. 4).

    Diese Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob sachfremde Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (…BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24/98, juris Rn. 39;… Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21/11, juris Rn. 32; OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2024 - 2 B 122/24, juris Rn. 17).

    Zwar kommt im Jugendhilferecht ein Anspruch auf eine bestimmte begehrte Hilfemaßnahme nur in Betracht, wenn sich der Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Hilfe auf eine oder mehrere gleichermaßen geeignete und notwendige Maßnahmen verengt hat, wenn also allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2024 - 2 B 122/24, juris Rn. 17).

    Jedoch können die Grundsätze, die der Senat in seinem Beschluss vom 21.07.2024 - 2 B 122/24 - in einem Fall herangezogen hat, in dem eine bisher noch nicht bewilligte Jugendhilfemaßnahme begehrt wurde, nicht unbesehen auf Fälle übertragen werden, in denen die Antragstellerin lediglich die Fortsetzung einer ihr aktuell gewährten 13.

  • VG Düsseldorf, 13.04.2026 - 19 L 3842/25

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung: Jugendhilfe-Ende nach dem Auszug

    auch Sächs. OVG, Beschluss vom 23. August 2024 - 2 B 122/24 -, juris, Rn. 14; strenger wohl OVG Bremen, Beschluss vom 21. Juni 2024 - 2 B 122/24 -, juris, Rn. 15: Gewährung von Hilfe für junge Volljährige setzt zwingend voraus, dass sowohl Beeinträchtigungen in der Persönlichkeitsentwicklung als auch in der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung bestehen.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26471
OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24 (https://dejure.org/2024,26471)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2024 - 2 B 122/24 (https://dejure.org/2024,26471)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2024 - 2 B 122/24 (https://dejure.org/2024,26471)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SOGYA § 6 Abs. 1 Satz 1, SOGYA § 3 Abs. 3, SächsSchulG § 4a Abs. 2, SächsSchulG § 4a Abs. 3
    Nachrückverfahren; Antrag auf Teilnahme am Nachrückverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 2 B 239/19

    Aufnahme in die weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung; Vergabe freier …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Dieser durfte dabei auf die Nachrückerliste des stattgefundenen Losverfahrens zurückgreifen und die Plätze an Bewerber vergeben, die nach wie vor an der (…) aufgenommen werden wollten (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 - 2 B 285/20 -, n. v.; v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 3 und v. 13. August 2019 - 2 B 197/19 -, juris Rn. 7).

    Der Antragsgegner ist bei der von ihm insoweit zu treffenden Aufnahmeentscheidung nicht gehalten, die Plätze ausschließlich unter denjenigen zu vergeben, welche Widerspruch gegen Ihren Zuweisungsbescheid eingelegt oder ein gerichtliches Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angestrengt haben (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 a. a. O. und v. 10. September 2019 a. a. O.).

    Zwar ist der Antragsgegner bei der erneuten Auswahl nicht gehindert, auf die Nachrückerliste des bereits stattgefundenen Auswahl-/Losverfahren zurückzugreifen (Senatsbeschl. v. 10. September 2019 a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 30.07.2020 - 2 B 285/20

    Nachholung des Visumverfahrens bei deutschem Ehegatten; maßgeblicher Zeitpunkt …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Rn. 7 Der Senat sieht sich nochmals zur Klarstellung veranlasst, dass es sachgerecht ist, dass Plätze im Nachrückverfahren auch an Bewerber vergeben werden können, die keinen Widerspruch eingelegt haben, aber durch ihren Antrag auf Teilnahme am Nachrückverfahren deutlich gemacht haben, dass sie ihre Aufnahme an der (Wunsch-)Schule weiter begehren (…vgl. Senatsbeschl. v. 13. September 2023 a. a. O. Rn. 8 f.; v. 6. September 2023 - 2 B 143/23 - und v. 9. September 2020 - 2 B 285/20 -, jeweils n. v.).

    Dieser durfte dabei auf die Nachrückerliste des stattgefundenen Losverfahrens zurückgreifen und die Plätze an Bewerber vergeben, die nach wie vor an der (…) aufgenommen werden wollten (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 - 2 B 285/20 -, n. v.;… v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 3 und v. 13. August 2019 - 2 B 197/19 -, juris Rn. 7).

    Der Antragsgegner ist bei der von ihm insoweit zu treffenden Aufnahmeentscheidung nicht gehalten, die Plätze ausschließlich unter denjenigen zu vergeben, welche Widerspruch gegen Ihren Zuweisungsbescheid eingelegt oder ein gerichtliches Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angestrengt haben (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 a. a. O. und v. 10. September 2019 a. a. O.).

  • VG Frankfurt/Main, 03.02.2023 - 5 L 363/23

    Verfügbarkeit eines Parkplatzes für Versammlungszwecke

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Rn. 7 Der Senat sieht sich nochmals zur Klarstellung veranlasst, dass es sachgerecht ist, dass Plätze im Nachrückverfahren auch an Bewerber vergeben werden können, die keinen Widerspruch eingelegt haben, aber durch ihren Antrag auf Teilnahme am Nachrückverfahren deutlich gemacht haben, dass sie ihre Aufnahme an der (Wunsch-)Schule weiter begehren (…vgl. Senatsbeschl. v. 13. September 2023 a. a. O. Rn. 8 f.; v. 6. September 2023 - 2 B 143/23 - und v. 9. September 2020 - 2 B 285/20 -, jeweils n. v.).

    Der Senat hat insoweit im Beschluss v. 6. September 2023 (a. a. O.) ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2021 - 3 S 107.21

    Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule zum Schuljahr 2021/2022

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Eine etwaige Bestandskraft eines Ablehnungsbescheides steht nicht entgegen, weil in einem Nachrückfall das jeweilige Verwaltungsverfahren durch den Antragsgegner wieder aufgenommen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschl. vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10 und Beschl. v. 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107.21 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19

    Auslegung eines Schulaufnahmebegehrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Eine etwaige Bestandskraft eines Ablehnungsbescheides steht nicht entgegen, weil in einem Nachrückfall das jeweilige Verwaltungsverfahren durch den Antragsgegner wieder aufgenommen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10 …und Beschl. v. 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107.21 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 243/22

    Wunschschule; Nachrückverfahren; freie Plätze

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Werden nach dieser Entscheidung ordnungsgemäß vergebene Schulplätze später nicht in Anspruch genommen, werden diese im Nachrückverfahren vergeben, welches sich als Fortsetzung des Auswahlverfahrens darstellt (Senatsbeschl. v. 16. September 2022 - 2 B 243/22 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 13.08.2019 - 2 B 197/19

    Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule; Durchführung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Dieser durfte dabei auf die Nachrückerliste des stattgefundenen Losverfahrens zurückgreifen und die Plätze an Bewerber vergeben, die nach wie vor an der (…) aufgenommen werden wollten (Senatsbeschl. v. 9. September 2020 - 2 B 285/20 -, n. v.; v. 10. September 2019 - 2 B 239/19 -, juris Rn. 3 und v. 13. August 2019 - 2 B 197/19 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 13.09.2023 - 2 B 146/23

    Aufnahme in ein Gymnasium; Durchführung des Losverfahrens; Antrag auf Teilnahme …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24
    Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht nicht (st. Rspr., vgl. Senatsbeschl. v. 13. September 2023 - 2 B 146/23 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2026 - 19 B 662/26

    Ablehnungsbescheid; Aufnahmekapazität; Bestandskraft; Rechtsschutz; Rangfolge; …

    Rn. 25 Vgl. hierzu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 25. August 2025 - 19 B 781/25 - juris Rn. 4, vom 7. September 2021 - 19 B 1386/21 - juris Rn. 3 und vom 16. August 2021 - 19 B 1256/21 - juris Rn. 3; vgl. ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 23. August 2024 - 2 B 122/24 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107.21 - juris Rn. 5 und vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10.
  • OVG Sachsen, 30.09.2024 - 2 B 115/24

    Schulplatzvergabe; Nachrückverfahren; Kapazität

    Werden nach dieser Entscheidung ordnungsgemäß vergebene Schulplätze später nicht in Anspruch genommen, werden diese im Nachrückverfahren vergeben, welches sich als Fortsetzung des Auswahlverfahrens darstellt (Senatsbeschl. v. 23. August 2024 - 2 B 122/24 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, und v. 16. September 2022 - 2 B 243/22 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 29.09.2025 - 2 B 195/25

    Anmeldung ans Gymnasium, ; Bildungsempfehlung für die Oberschule, ; …

    Werden nach dieser Entscheidung ordnungsgemäß vergebene Schulplätze später nicht in Anspruch genommen, werden diese im Nachrückverfahren vergeben, welches sich als Fortsetzung des Auswahlverfahrens darstellt (Senatsbeschl. v. 23. August 2024 - 2 B 122/24 -, juris Rn. 9).
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