Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines Widerspruchsbescheides - Anhörung eines Beamten auf Probe vor dessen Entlassung - Notwendigkeit der Begründung von Verwaltungsbescheiden - Fehlerhafter Ermessensgebrauch bei Entlassung eines ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1981 - 1 A 331/79
- BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
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Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Es ist eindeutig, daß grundsätzlich - unabhängig von der Regelung des § 28 VwVfG - eine Pflicht zur vorherigen Anhörung des zu entlassenden Beamten auf Probe besteht, auch wenn das jeweilige Landesbeamten recht eine ausdrückliche Regelung hierüber nicht enthält (BVerfGE 43, 154 [166 f.]; BVerwGE 51, 205 [209]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Erl. 4; Niedermaier/Günther in ZBR 1977, 238 [240]).Eine weitergehende Verpflichtung des Dienstherrn ist auch der in BVerfGE 43, 154 (174) [BVerfG 15.12.1976 - 2 BvR 841/73] abgedruckten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu entnehmen, die insoweit auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verweist.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Aus dem Wortlaut des § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG ergibt sich in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwGE 22, 215 [217 f.] m.w.Nachw.) eindeutig, daß eine Begründung in dem Verwaltungsbescheid unterbleiben oder eine sehr kurze Begründung genügen kann, wenn die Gründe dem Betroffenen bereits bekannt oder auch ohne schriftliche Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar sind.
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]). - BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Dementsprechend hat der beschließende Senat auch unter Ablehnung der vom Verwaltungsgericht Köln im Beschluß vom 24. April 1978 - 3 L 357/78 - (ZBR 1978, 402) vertretenen Auffassung zu der vergleichbaren Fallgestaltung der Entlassung eines politischen Beamten im Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - dargelegt, daß in jenem Falle der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Widerspruchsbehörde war, obwohl für die zugrundeliegende Entlassungsentscheidung der Bundespräsident zuständig war. - BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74
Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Entlassungsvoraussetzungen (hier Feststellung der mangelnden Bewährung in der Probezeit gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG) in der Entlassung des Beamten auf Probe in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklich der Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch liegt (vgl. u.a. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] mit Hinweis auf das Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] sowie vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 B 19.81 -). - BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71
Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Zeugen nochmals zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanzen werten will oder wenn sich in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussagen widersprechen, die Vorinstanz den Widerspruch und die Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Zeugen als für die Entscheidung unerheblich nicht gewürdigt hat, das Berufungsgericht dies aber nachholen muß, weil es seine Entscheidung auf die Aussage zumindest eines dieser Zeugen stützen will (vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG 8 C 64.60 - [DVBl. 1963, 28] und vom 10. Mai 1967 - BVerwG 6 C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58]; Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 85], vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87] und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 6 B 81.78 -). - BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78
Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Als Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift können nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3] und vom 16. September 1981 - BVerwG 2 B 79.80 -). - BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Entlassung eines Beamten wegen …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Es ist eindeutig, daß grundsätzlich - unabhängig von der Regelung des § 28 VwVfG - eine Pflicht zur vorherigen Anhörung des zu entlassenden Beamten auf Probe besteht, auch wenn das jeweilige Landesbeamten recht eine ausdrückliche Regelung hierüber nicht enthält (BVerfGE 43, 154 [166 f.]; BVerwGE 51, 205 [209]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Erl. 4; Niedermaier/Günther in ZBR 1977, 238 [240]). - BVerwG, 12.07.1979 - 6 B 81.78
Verlust eines Rügerechts - Beachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Zeugen nochmals zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanzen werten will oder wenn sich in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussagen widersprechen, die Vorinstanz den Widerspruch und die Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Zeugen als für die Entscheidung unerheblich nicht gewürdigt hat, das Berufungsgericht dies aber nachholen muß, weil es seine Entscheidung auf die Aussage zumindest eines dieser Zeugen stützen will (vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG 8 C 64.60 - [DVBl. 1963, 28] und vom 10. Mai 1967 - BVerwG 6 C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58]; Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 85], vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87] und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 6 B 81.78 -). - BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63
Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant …
- BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.05.1978 - 2 B 30.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 115.64
- BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes …
- BVerwG, 11.02.1982 - 2 B 19.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung eines …
- BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Zweifel an der Verfassungstreue - Tätigkeit …
- BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
Entlassungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit ohne längere Erkrankung - …
- BVerwG, 14.09.1979 - 2 B 17.78
Anforderungen an die Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Ordnungsgemäße …
- BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 64.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 5.83
Widerspruchsbehörde - Prüfungskompetenz - Mitwirkungsrechte - …
Im Beschluß vom 29. Juni 1982 - BVerwG 2 B 122.81 - hat der Senat anläßlich der Entlassung eines Beamten auf Probe entschieden, daß gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 BRRG in Verbindung mit § 158 Satz 1 des Reichsknappschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft (Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz - BKnEG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 974) der Vorstand der Bundesknappschaft als oberste Dienstbehörde für den Erlaß des Widerspruchsbescheides zuständig war. - BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
Anwendung der Verjährung des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf …
Als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift können nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3] und vom 29. Juni 1982 - BVerwG 2 B 122.81 -). - OVG Niedersachsen, 19.11.1992 - 5 M 5202/92
Widerspruchsbescheid; Mitbewerber; Fachministerium; Auswahlentscheidung; …
Die Zuständigkeitszuweisung an das jeweilige Fachministerium ist also vom Wortlaut des Gesetzes her eindeutig (…BVerwG, Urt. v. 17.9.1981 - 2 C 12.80 -, RiA 1982, 170, 172; Beschl. v. 29.6.1982 - 2 B 122/81 -, n. v.;… Urt. v. 9.5.1985 - 2 C 5.83 -, NVwZ 1986, 199;… die im Urt. v. 27.1.1977 - 2 C 70.73 -, BVerwGE 52, 33 = NJW 1977, 1355, geäußerten Zweifel hat das BVerwG offenbar stillschweigend in den erwähnten späteren Entscheidungen aufgegeben). - BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 45.83
Ablehnung eines Antrags auf die Verlegung eines Termins zur mündlichen …
Als Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift können nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3] und vom 29. Juni 1982 - BVerwG 2 B 122.81 -).
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