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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30811
OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2024,30811)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.10.2024 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2024,30811)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2024 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2024,30811)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 23 Abs. 3 ; BeamtStG § 26
    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Das Wort "kann" trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit, wie hier mehrfach geschehen, zu verlängern ist, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 11;… Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 -, BVerwGE 106, 263 -272, Rn. 3;… Urt. v. 03.12.1998 - 2 C 26/97 -, BVerwGE 108, 64 -70, Rn. 32).

    Denn Bezugspunkt des Bewährungsurteils ist nach dem materiellen Recht (§ 10 Satz 1 BeamtStG , § 19 Abs. 1 , Abs. 3 BremBG , § 7 Abs. 1 BremLVO) allein die - ggf. verlängerte - Probezeit (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 12 m.w.N.).

    In die Entscheidung des Dienstherrn über die gesundheitliche Bewährung des Probebeamten dürfen daher nur solche Umstände Eingang finden, die während der Probezeit bekannt geworden sind oder die zwar nach Ablauf dieser Zeit eingetreten sind, aber Rückschlüsse auf die Bewährung des Beamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit zulassen (…BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 16; Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 14, 45).

    Entgegen der Rüge der Beschwerde ist den Verwaltungsgerichten vorliegend aufgrund der darüber erstellten amtsärztlichen Stellungnahme vom 20.04.2022 bei Berücksichtigung der weiteren tatsächlichen Gegebenheiten ein eigenes Urteil über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers, über die die Antragsgegnerin ohne Beurteilungsspielraum befindet (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 19), möglich.

    Zwar trifft es zu, dass danach die Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Zugangsrechts aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht erfordert, dass sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12, juris Rn. 22).

    Vielmehr kann der Dienstherr einem Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12, juris Rn. 23 f., 26;… BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12.11, juris Rn. 16, 21).

  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Probebeamte den Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden (Status-)Amtes voraussichtlich gerecht werden wird; für die Feststellung der Nichtbewährung genügen dabei bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten wegen mangelnder Bewährung zu entlassen, ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind; Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils ist dabei grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit (BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 16;… Urt. v. 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 54 f.;… Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35/88 -, BVerwGE 85, 177 , Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Grundlage der nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG zu treffenden Prognoseentscheidung sind, jedenfalls soweit es um die Feststellung der Bewährung in Bezug auf die fachliche Leistung geht, die während der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 13;… Urt. v. 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 27).

    Maßgebend ist, ob der in ihnen mitgeteilte Sachverhalt zutrifft, den der Dienstherr zur Begründung des negativen Urteils über die Bewährung und damit der Entlassung herangezogen hat, und ob sich der Dienstherr mit den darauf gestützten oder herangezogenen Wertungen im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungsermächtigung hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 13).

    In die Entscheidung des Dienstherrn über die gesundheitliche Bewährung des Probebeamten dürfen daher nur solche Umstände Eingang finden, die während der Probezeit bekannt geworden sind oder die zwar nach Ablauf dieser Zeit eingetreten sind, aber Rückschlüsse auf die Bewährung des Beamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit zulassen (BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 16;… Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 14, 45).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Gesundheitlich geeignet ist, wer den Anforderungen des angestrebten Amtes auch in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen ist (BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12/11 -, BVerwGE 147, 244 -261, Rn. 10;… OVG Bremen, Beschl. v. 04.05.2021 - 2 B 40/21, juris Rn. 7).

    Dieser hat eine nervenärztliche Untersuchung und Begutachtung des Antragstellers durchführen lassen, so dass die Einschätzung über seinen Gesundheitszustand mit der erforderlichen medizinischen Sachkunde (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12/11, juris Rn. 11) getroffen worden ist.

    Das hindert unter den gegebenen Umständen ein eigeneverantwortliches Urteil über die voraussichtliche Entwicklung des Gesundheitszustandes und die Fähigkeit zur Erfüllung der dienstlichen Anforderungen in gesundheitlicher Hinsicht nicht (vgl. zum Maßstab BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12/11, juris Rn. 28).

    Vielmehr kann der Dienstherr einem Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12, juris Rn. 23 f., 26; BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12.11, juris Rn. 16, 21).

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten wegen mangelnder Bewährung zu entlassen, ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind; Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils ist dabei grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit (…BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 16; Urt. v. 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 54 f.;… Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35/88 -, BVerwGE 85, 177 , Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Grundlage der nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG zu treffenden Prognoseentscheidung sind, jedenfalls soweit es um die Feststellung der Bewährung in Bezug auf die fachliche Leistung geht, die während der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilungen (…BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 13; Urt. v. 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 27).

    Die Bedeutung von Probezeitbeurteilungen erschöpft sich darin, dem Dienstherrn die notwendige Erkenntnisgrundlage für die zum Ende der Probezeit anstehende Entscheidung über die Feststellung der Bewährung der Beamten in der Probezeit zu liefern (BVerwG, Urt. v. 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 27).

    Sie treffen, wie bereits ausgeführt, (allein) eine Einschätzung darüber, ob und ggf. inwieweit ein Probebeamter den Anforderungen des Eingangsamtes seiner Laufbahn genügen wird; diese Einschätzung kann "positiv", "negativ" oder auch "derzeit negativ, aber ggf. noch in einer Verlängerung korrigierbar" lauten (BVerwG, Urt. v.07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 60, 27).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2019 - 1 L 40/19

    Entlassung eines Probebeamten wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Im Umkehrschluss folgt daraus jedoch nicht die Annahme gesundheitlicher Eignung dauernd dienstunfähiger Bewerber, für die zu einem (ungewissen) Zeitpunkt vor Erreichen der Altersgrenze begründete Aussicht auf Besserung besteht (ebenso OVG LSA, Beschl. v. 30.04.2019 - 1 L 40/19, juris Rn. 7).

    Vielmehr steht eine dauernde Dienstunfähigkeit am Ende der Probezeit der positiven Prognose gesundheitlicher Eignung ersichtlich entgegen, weil sich das Risiko eines anhaltenden gesundheitlichen Ausfalls des Bewerbers bereits verwirklicht hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.04.2019 - 1 L 40/19, juris Rn. 7;… OVG NW, Beschl. v. 05.01.2022 - 6 A 3520/20, juris Rn. 4 f.;… Reich, BeamtStG , 3. Aufl. 2018, BeamtStG § 23 Rn. 17).

    Eine sich auf den Zeitpunkt des Erreichens der Lebensaltersgrenze bezogene Prognose ist dafür nicht erforderlich (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.04.2019 - 1 L 40/19, juris Rn. 7;… Hebeler, in: Battis, BBG , 6. Aufl. 2022, § 44 Rn. 7;… Heid, in BeckOK Beamtenrecht Bund, § 44 BBG , Rn. 10).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Das Wort "kann" trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit, wie hier mehrfach geschehen, zu verlängern ist, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (…BVerwG, Urt. v. 20.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 11; Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 -, BVerwGE 106, 263 -272, Rn. 3;… Urt. v. 03.12.1998 - 2 C 26/97 -, BVerwGE 108, 64 -70, Rn. 32).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Beamten wegen mangelnder Bewährung zu entlassen, ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind; Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils ist dabei grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit (…BVerwG, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 41/21, juris Rn. 16;… Urt. v. 07.05.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263 -282, Rn. 54 f.; Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35/88 -, BVerwGE 85, 177 , Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Die Dienstfähigkeit ist nur ein Teilaspekt der gesundheitlichen Eignung (…vgl. Reich BeamtStG , 3. Aufl. 2018, BeamtStG § 23 Rn. 17; ähnlich VGH B-W, Urt. v. 24.06.2019 - 4 S 1716/18, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht mehrfach betont (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2017 - 2 VR 2.17, juris Rn. 14, …und vom 12.07.2018 - 2 B 17.18 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …

    Auszug aus OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24
    Das Wort "kann" trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit, wie hier mehrfach geschehen, zu verlängern ist, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (…BVerwG, Urt. v. 20.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204 -217, Rn. 11;… Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 -, BVerwGE 106, 263 -272, Rn. 3; Urt. v. 03.12.1998 - 2 C 26/97 -, BVerwGE 108, 64 -70, Rn. 32).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 17.18

    Gesundheitliche Eignung für Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • OVG Bremen, 04.05.2021 - 2 B 40/21

    Ausschluss eines schwerbehinderten Feuerwehrbeamten aus einem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - 6 A 3520/20

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung

  • BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 4.24

    Gesundheitliche Eignung von Bewerbern für den Polizeidienst

    Sie dient dagegen nicht zur Begründung der Annahme der gesundheitlichen Eignung solcher Bewerber, die derzeit dauernd dienstunfähig sind, bei denen jedoch die begründete Aussicht der Gesundung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze besteht (OVG Bremen, Beschluss vom 30. Oktober 2024 - 2 B 128/24 - DÖD 2025, 11 Rn. 37).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37121
OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2024,37121)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.12.2024 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2024,37121)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Dezember 2024 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2024,37121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 53 AufenthG, § 53 AufenthG 2004
    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53
    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Beschwerde; Ehe; Familie; Gefahrenprognose; Gewaltschutzanordnung; Güterabwägung; Haft; Kapitalverbrechen; PrognoseProzesskostenhilfe; Wiederholungsrisiko; Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53
    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Beschwerde; Ehe; Familie; Gefahrenprognose; Gewaltschutzanordnung; Güterabwägung; Haft; Kapitalverbrechen; PrognoseProzesskostenhilfe; Wiederholungsrisiko; Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseinstritts sind bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16][vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16] Der Bescheid des Beklagten vom 21.3.2024 ist auf eine umfassende Gefahrenprognose unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände gestützt, auf deren Grundlage das Verwaltungsgericht bei der wertenden Gesamtbetrachtung zutreffend zu der Einschätzung gelangt ist, dass vom Antragsteller angesichts des Gewichts und der Umstände der begangenen Straftat sowie seines Nachtatverhaltens auch gegenwärtig eine erhebliche Gefahr ausgeht.
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseinstritts sind bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16][vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16] Der Bescheid des Beklagten vom 21.3.2024 ist auf eine umfassende Gefahrenprognose unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände gestützt, auf deren Grundlage das Verwaltungsgericht bei der wertenden Gesamtbetrachtung zutreffend zu der Einschätzung gelangt ist, dass vom Antragsteller angesichts des Gewichts und der Umstände der begangenen Straftat sowie seines Nachtatverhaltens auch gegenwärtig eine erhebliche Gefahr ausgeht.
  • OVG Saarland, 01.09.2022 - 2 B 154/22

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers; Reichweite der Fiktionswirkung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseinstritts sind bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16][vgl. Beschluss des Senats vom 1.9.2022 - 2 B 154/22 -, juris, Rn. 9, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4.10.2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 16] Der Bescheid des Beklagten vom 21.3.2024 ist auf eine umfassende Gefahrenprognose unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelfallumstände gestützt, auf deren Grundlage das Verwaltungsgericht bei der wertenden Gesamtbetrachtung zutreffend zu der Einschätzung gelangt ist, dass vom Antragsteller angesichts des Gewichts und der Umstände der begangenen Straftat sowie seines Nachtatverhaltens auch gegenwärtig eine erhebliche Gefahr ausgeht.
  • OVG Saarland, 24.04.2023 - 2 B 21/23

    Ausweisung nach Albanien wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 B 128/24
    Geht von dem betroffenen Ausländer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder für sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland aus, so wird er ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt (vgl. § 53 Abs. 1 AufenthG).[vgl. Beschluss des Senats vom 24.4.2023 - 2 B 21/23 -, juris, Rn. 14][vgl. Beschluss des Senats vom 24.4.2023 - 2 B 21/23 -, juris, Rn. 14].
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 11 S 1306/23

    Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus general- und …

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13.01.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 15 …und vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 44 , vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 46 und vom 17.07.2024 - 12 S 2451/22 - …sowie Beschluss vom 04.07.2022 - 12 S 933/21 - juris Rn. 19 ; BayVGH…, Beschluss vom 27.10.2022 - 19 ZB 22.1969 - juris Rn. 11; OVG LSA, Beschlüsse vom 10.12.2024 - 2 B 128/24 - juris Rn. 17 …und vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 - juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 27.08.2025 - 2 B 128/24   

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VG Lüneburg, 27.08.2025 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2025,43155)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27.08.2025 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2025,43155)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27. August 2025 - 2 B 128/24 (https://dejure.org/2025,43155)
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