Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.2005 - 2 B 13.05, 2 B 13.05, 2 B 13.05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an das Verfahren der Versetzung eines als dienstunfähig erachteten Beamten in den Ruhestand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 09.11.2004 - 2 KO 59/03
- BVerwG, 20.04.2005 - 2 B 13.05, 2 B 13.05, 2 B 13.05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 2 B 13.05
Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen nicht festgestellt, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Rechtsfragen in einem Revisionsverfahren stellen würden, und besteht lediglich die Möglichkeit, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnten, kann die Revision allein zur Klärung dieser Rechtsfragen nicht zugelassen werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76; vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92
Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 2 B 13.05
Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen nicht festgestellt, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Rechtsfragen in einem Revisionsverfahren stellen würden, und besteht lediglich die Möglichkeit, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnten, kann die Revision allein zur Klärung dieser Rechtsfragen nicht zugelassen werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76; vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 13.04.1971 - IV B 61.70
Gleichwertigkeit der Landabfindung - Berücksichtigung der den Ertrag, die …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 2 B 13.05
Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen nicht festgestellt, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Rechtsfragen in einem Revisionsverfahren stellen würden, und besteht lediglich die Möglichkeit, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnten, kann die Revision allein zur Klärung dieser Rechtsfragen nicht zugelassen werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 76; vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 143.94
Streitwert - Versetzung in Ruhestand - Beamter auf Lebenszeit
Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 2 B 13.05
Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO; die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (6 1/2facher Betrag des Endgrundgehalts aus dem letzten Amt des Klägers zzgl. ruhegehaltfähiger Zulagen, vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83).
- OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 1 LA 103/07
Anwendung des vom BVerwG entwickelten "Zeitmodells" auf die Frage über die Dauer …
Die Kammer folge dabei allerdings nicht mehr, wie noch in einem anderen Eilverfahren (- 2 B 13/05 - das dazu gehörende Beschwerdeverfahren wurde zum Aktenzeichen 1 ME 191/05 geführt), dem Zeitmodell, welches das Bundesverwaltungsgericht für die Anwendung der jetzt in § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthaltenen Regelung entwickelt und in seinem Urteil vom 18. Mai 1995 (- 4 C 20.94 -, BVerwGE 98, 235 = BauR 1995, 807 = DVBl. 1996, 40 = BRS 57 Nr. 67) auf die Frage übertragen habe, wie lange eine Nutzungsunterbrechung dauern dürfe, ohne dass erteilte Genehmigungen ihre Legalisierungswirkungen verlören.
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