Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.1975 - II B 15.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung von Revisionszulassungsgründen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 16.01.1974 - III/2 - E 73/73
- VGH Hessen, 04.12.1974 - I OE 14/74
- BVerwG, 06.06.1975 - II B 15.75
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - 2 B 15.75
Soweit die Beschwerde unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend macht, das Berufungsurteil weiche von der - mit dem Urteil BVerwGE 13, 17 eingeleiteten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Schadensersatzpflicht des Dienstherrn wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und auch von der Rechtsprechung zur Verpflichtung zur Beseitigung von Folgen rechtswidrigen Verwaltungshandelns ab, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil Ansprüche dieser Art nicht im Streit sind und demgemäß insoweit vom Berufungsgericht auch keine Entscheidung getroffen worden ist. - BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - 2 B 15.75
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 3 Abs. 1 GG lediglich die willkürliche Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichen und die willkürliche Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (u.a. BVerfGE 4, 31 [42]). - BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73
Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - 2 B 15.75
Bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen ist nämlich Klagevoraussetzung - nicht lediglich (im Prozeß nachholbare) Sachurteilsvoraussetzung -, daß der Kläger seinen Anspruch vor Klageerhebung an die Behörde heranträgt (u.a. Urteil des Senatsvom 30. August 1973 - BVerwG II C 10.73 - [Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6]); das war hier nicht geschehen.
- BVerwG, 31.03.1976 - 6 B 60.75
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Abgesehen davon mußte sich dem Verwaltungsgerichtshof von seiner Rechtsauffassung aus, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 6. Juni 1975 - BVerwG II B 15.75 -) für die Beurteilung von Verfahrensrügen maßgebend ist, weder eine Ermittlung der Frage aufdrängen, ob die Beklagte dem Kläger zu Unrecht die Einsicht in Niederschriften von Verwaltungsratssitzungen versagt habe, noch eine Untersuchung darüber, ob die "klagegegenständlichen Verwaltungshandlungen" vom 19. April, 21. April und 8. Mai 1972 "Teilakte des Gesamtplanes" des Verwaltungsratsvorsitzenden gewesen seien, "den Kläger von der Leitung der Verwaltungsschule zu entfernen." Diese Behauptungen und die sich darauf stützenden Schlußfolgerungen bzw. Vermutungen des Klägers über den "Hintergrund" der Maßnahmen der Beklagten sind nach der - im übrigen rechtlich bedenkenfreien - Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs für die Beurteilung eines Feststellungsinteresses des Klägers im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ohne Bedeutung. - BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 135.82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, auf die Bezug genommen wird, entschieden (vgl. BVerwGE 14, 138; Beschlüsse vom 29. November 1974 - BVerwG 2 B 15.75 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 2 = MDR 1975, 427], vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4 - Leitsatz -] …und vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 - Leitsatz -]).
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