Rechtsprechung
| BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen für die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels - Voraussetzung für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Unrichtigkeit des Tatbestandes eines Urteils als Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 14.04.1989 - Bf I 39/86
- BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
- BVerwG, 16.05.1990 - 2 B 157.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb insoweit - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Mit den Vorwürfen der Verletzung von Würdigungssätzen und ebenso von Verstößen gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze kann aber ein Verfahrensmangel nicht begründet werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - sowie Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb insoweit - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81
Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Die Beschwerde rügt weiter, das Berufungsgericht habe entgegen seiner aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO) folgenden Pflicht, den gesamten aus dem Verfahren sich ergebenden Tatsachenstoff zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - <DVBl. 1983, 1105 f.> m.w.Nachw.), für die rechtliche Beurteilung wesentliche Umstände außer acht gelassen. - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Die Beschwerde hat insbesondere nicht dargetan, weshalb sich dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]) - eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen. - BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb insoweit - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ). - BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Die Beschwerde legt nicht substantiiert dar, inwiefern durch den auf mehr als 10 Seiten mit hinreichender Deutlichkeit dargestellten Sach- und Streitstand in Verbindung mit den Bezugnahmen die Nachprüfbarkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Revisionsgericht in Frage gestellt und das Berufungsurteil hierauf beruhen könnte (vgl. hierzu u.a. auch Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - ; BVerwGE 61, 365 [BVerwG 18.02.1981 - 6 C 159/80] und Beschlüsse vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - sowie vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - ). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Das gilt selbst dann, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 5 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG - anführt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]). - BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
- BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
- BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80
Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen - …
- BVerwG, 07.01.1974 - II B 58.73
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des …
- BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78
Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes
- BVerwG, 22.11.1979 - 7 B 146.78
Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an Darlegung eines …
- BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor gemäß WissHG NW § 122
- BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
Maßgeblicher Zeitpunkt für die besoldungsrechtliche Einordnung der als …
- BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 8.86
Habilitierte Assistenten - Übernahme als Professoren - Stichtagsvoraussetzungen
- BVerwG, 20.12.1982 - 2 B 197.82
Anforderungen an die ordnungsgemäßen Bezeichnung einer gerichtlichen …
- BVerwG, 12.07.1991 - 2 B 93.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Der Kläger, dessen Übernahme aus dem Rechtsverhältnis eines Wissenschaftlichen Assistenten (alten Rechts) zum Professor auf Lebenszeit, auf Zeit oder zum Wissenschaftlichen Assistenten (neuen Rechts) abgelehnt und der aus seinem Beamtenverhältnis auf Widerruf als Wissenschaftlicher Assistent entlassen worden ist - worüber gesonderte Verwaltungsstreitverfahren anhängig geworden sind (vgl. zum Entlassungsstreit Beschluß des Senats vom 4. Januar 1990 - BVerwG 2 B 157.89 -) -, wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Berechnung seines Übergangsgeldes (§ 47 BeamtVG) und gegen die Verrechnung überzahlter Dienstbezüge mit dem ihm für denselben Monat zustehenden Übergangsgeld. - BVerwG, 06.09.1993 - 2 B 16.93
Überleitung der 1978 vorhandenen Hochschullehrer in die neu geschaffene …
Auf S. 59 der Beschwerdeschrift bittet der Kläger um Prüfung, ob eine entsprechende Wiederaufnahme der Verfahren BVerwG 2 B 93.90 (Übergangsgeld), BVerwG 2 B 157.89 (Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf) und BVerwG 8 B 137.89 (Verwaltungsgebühr) in Betracht komme.
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| BVerwG, 16.05.1990 - 2 B 157.89 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 14.04.1989 - Bf I 39/86
- BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89
- BVerwG, 16.05.1990 - 2 B 157.89
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.03.1981 - 3 CB 10.80
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Unanfechtbarkeit - Gegenvorstellung
Auszug aus BVerwG, 16.05.1990 - 2 B 157.89
Da der Beschluß Rechtskraftwirkung erzeugt, kann auch die Gegenvorstellung keinen Erfolg haben (vgl. auch Beschluß vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - ).
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