Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Widerlegung der Vermutung einer "Versorgungsehe" - Begriff der Bezeichnung im Sinne von § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.10.1995 - 3 B 95.394
- BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (stRspr; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).Sieht in einem solchen Fall das Berufungsgericht von weiteren Beweiserhebungen ab, kann von einer Verletzung der Aufklärungspflicht nicht gesprochen werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
- BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
Sieht in einem solchen Fall das Berufungsgericht von weiteren Beweiserhebungen ab, kann von einer Verletzung der Aufklärungspflicht nicht gesprochen werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft auf Dauer, ausgezeichnet durch gegenseitige innere Bindung, aus ihr Kinder entstammend, d.h. ausgestaltet nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87]) vorliegt ... es bei einer später geschlossenen Ehe, die weniger als drei Monate gedauert, noch gerechtfertigt (ist), der Witwe die ganze (materielle) Beweislast dafür zu überbürden, daß ihre Ehe nicht zum Zwecke der Versorgung geschlossen wurde,.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
Die Beschwerde hat schon nicht dargetan, weshalb sich dem Berufungsgericht - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]) - eine Parteivernehmung hätte aufdrängen müssen. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
sind, soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 32.64 - <BVerwGE 25, 221, 224 f. [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64] = Buchholz 232 § 123 Nr. 5> und Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - ) zu der mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG wortgleichen Vorschrift des § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG a.F. geklärt. - BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe" …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95
sind, soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 32.64 - <BVerwGE 25, 221, 224 f. [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64] = Buchholz 232 § 123 Nr. 5> und Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - ) zu der mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG wortgleichen Vorschrift des § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG a.F. geklärt.
- VG Koblenz, 22.06.2007 - 6 K 1937/06
Ehe war keine Â"VersorgungseheÂ'
Waren demgegenüber andere Motive mindestens ebenso wahrscheinlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 B 157.95 -), greift der Ausschlusstatbestand nicht ein. - VGH Bayern, 01.12.1998 - 3 B 95.3050
Anspruch auf Witwengeld bei nur drei Monate andauernder vorangegangener Ehe; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 08.1338
Für den zur Entkräftung der in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltenen …
Sie kann deshalb auch nur durch besondere objektiv erkennbare Umstände, die einen anderen als den Versorgungszweck der Ehe mindestens ebenso wahrscheinlich machen, entkräftet werden (vgl. BVerwG vom 21.6.1996 Az. 2 B 157.95; vom 9.7.1971 Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7; BayVGH vom 27.8.2010 Az. 14 ZB 10.79 RdNr. 5; vom 19.9.2006 Az. 14 ZB 04.2400 RdNr. 4; vom 8.3.1996 IÖD 1997, 58). - VG Lüneburg, 15.12.2004 - 1 A 55/03
Beweislast; Ehe; Eheschließung; gesetzliche Vermutung; Versorgung; …
Sie kann deshalb auch nur durch besondere, objektiv erkennbare Umstände, die einen anderen als den Versorgungszweck der Ehe mindestens ebenso wahrscheinlich machen, entkräftet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1996 - 2 B 157.95 - VGH München, Beschl. v. 8.3.1996 - 3 B 95.648 -, IÖD 1997, 58).
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