Rechtsprechung
| OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung; Nebenbestimmung; Nebenbestimmung Duldung; Räumliche Beschränkung; Rechtsschutzbedürfnis; Straftaten; wiederholende Verfügung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 24.05.2019 - 4 K 691/19
- OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
- VG Bremen, 22.06.2020 - 4 K 691/19
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07
Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg…, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris;… Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus…, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris). - BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14
Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse; …
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris …und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg…, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris;… Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus…, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris). - OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der …
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris …und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg…, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris;… Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus…, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
- VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15
Duldung
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris …und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg…, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris;… Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris). - OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Dies hat der Senat bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung des Antragstellers in die Türkei mit Beschluss vom 25.07.2019 ausführlich begründet ( 2 B 69/19, Rn. 27 ff., juris). - OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 4 B 412/02
Aufenthaltsbefugnis, Duldung, Wohnsitzauflage, Auflage, vorläufiger Rechtsschutz …
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris …und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris;… Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus…, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris). - OVG Bremen, 10.02.2012 - 1 B 319/11
Notwendigkeit eines einjährigen geduldeten oder erlaubten Aufenthalts im …
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Für das Begehren auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und für das Begehren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die räumliche Beschränkung ist jeweils ein Streitwert von 2.500 Euro anzusetzen (vgl. für die Beschäftigungserlaubnis: OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1 B 319/11 - juris; für die Anordnung der räumlichen Beschränkung: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 1 S 37/17 - juris). - VGH Bayern, 24.01.2005 - 10 CS 04.1940
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris …und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg…, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus…, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris). - OVG Bremen, 17.03.2017 - 1 S 37/17
Auszug aus OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19
Für das Begehren auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und für das Begehren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die räumliche Beschränkung ist jeweils ein Streitwert von 2.500 Euro anzusetzen (vgl. für die Beschäftigungserlaubnis: OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1 B 319/11 - juris; für die Anordnung der räumlichen Beschränkung: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 1 S 37/17 - juris).
- VG Schleswig, 15.06.2020 - 11 B 27/20
Aufenthaltserlaubnis - Einstweiliger Rechtschutz
Nach § 51 Abs. 6 AufenthG bleiben räumliche Beschränkungen und Auflagen nach dem Aufenthaltsgesetz oder nach anderen Gesetzen auch nach Wegfall des Aufenthaltstitels oder Aussetzung der Abschiebung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 06.05.2020 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 5).Die räumliche Beschränkung ist demnach rechtlich unabhängig von dem Fortbestand der ursprünglich mit ihr verbundenen Duldung (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 06.05.2020 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 5).
- VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18
Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und …
Rn. 251 Vgl. allgemein hierzu bei § 61 Abs. 1c AufenthG: OVG Bremen, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 B 158/19 -, juris, Rn. 12. - OVG Bremen, 24.03.2026 - 2 LA 88/26
Ausweisung; Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; räumliche Beschränkung; …
Für die Streitgegenstände "Ausweisung" (Ziff. 1 des Bescheids), "Aufenthaltserlaubnis" (Ziff. 5 des Bescheids) und "räumliche Beschränkung" (Ziff. 6 des Bescheids) ist in einem Hauptsacheverfahren jedenfalls nach dem Streitwertkatalog 2013, der hier wegen der Stellung des Zulassungsantrags am 23.01.2025 noch anzuwenden ist, ein Streitwert von jeweils 5.000, - Euro anzusetzen (für die räumliche Beschränkung vgl. OVG Bremen - Beschl. v. 06.05.2020 - 2 B 158/19, juris Rn. 14;… Beschl. v. 17.03.2017 - 1 S 37/17, juris Rn. 6 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 18 B 1364/20
Streitwert Verteilung
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 C 5.16 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 21. November 2013 - 18 A 1291/13 - NdsOVG, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 8 LA 40/16 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 6. Mai 2020 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, juris Rn. 4. - OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 LA 89/23
Anhörung; Einzelrichter; Einzelrichterübertragung; Ermessen; Gerichtsbescheid; …
Für den Streitgegenstand "räumliche Beschränkung" ist ein Streitwert von 2.500,- EUR anzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 06.05.2020 - 2 B 158/19, juris Rn. 14). - OVG Bremen, 29.11.2022 - 2 B 222/22
Bremerhaven; Ermessen; Konsularrechtsübereinkommen; Räumliche Beschränkung; …
- VG Bremen, 14.04.2026 - 4 V 351/26
Eilrechtsschutz gegen räumliche Beschränkung einer Duldung nach § 61 Abs. 1c Satz …
Strafverfolgungsbehörden die Aufklärung zu erleichtern (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 6.5.2020 - 2 B 158/19, BeckRS 2020, 8062 Rn. 9, beck-online).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.05.2019 - 2 B 158/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Pädagogische Erziehungsmaßnahme; Ausschluss eines Grundschülers von Klassenfahrt
- RA Kotz
Ausschluss Schüler von Schulfahrt für vorheriges Fehlverhalten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 24.05.2019 - 5 L 383/19
- OVG Sachsen, 24.05.2019 - 2 B 158/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 28.08.2018 - 2 A 265/17
Schulrecht; Schulträger öffentlicher Schulen; Schulgeldfreiheit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2019 - 2 B 158/19
Zwar hat ein Schüler grundsätzlich ein aus der in § 26 Abs. 1 und 2 SächsSchulG geregelten Schulpflicht, die sich neben dem regelmäßigen Besuch des Unterrichts auf die Teilnahme an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule, wie etwa Schulfahrten (vgl. Senatsurt. v. 28. August 2018 - 2 A 265/17 -, juris Rn. 29), erstreckt, folgendes Recht auch auf Teilnahme an einer Schulfahrt.
- OVG Sachsen, 13.04.2026 - 2 B 76/26
Ordnungsmaßnahme; Schulausschluss; Fehlverhalten Eltern
Die zur weiteren Begründung herangezogene Befugnis der Schule nach § 32 Abs. 2 Sächs- SchulG, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und § 39 SächsSchulG schließen sich zwar nicht aus (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Mai 2019 - 2 B 158/19 -, juris Rn. 4), indes stellt § 32 Abs. 2 SächsSchulG eine eigene Befugnisnorm dar (vgl. dazu unter Ziffer 2 b).Bei Maßnahmen nach § 32 Abs. 2 SächsSchulG kommt der Schule ein weiter Ermessensspielraum zu, aufgrund dessen sie Hausordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen erlassen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Mai 2019 a. a. O.).
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