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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3852
BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89 (https://dejure.org/1990,3852)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 2 B 158.89 (https://dejure.org/1990,3852)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 (https://dejure.org/1990,3852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsfreie Revision - Verzögerung der Urteilsabfassung - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 672
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Die Beschwerde rügt insoweit in der Sache einen Mangel des Verfahrens, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 sowie Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Die Beschwerde rügt insoweit in der Sache einen Mangel des Verfahrens, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 sowie Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85

    Berufsfreiheit - Baden-Württemberg - Arzt - Schwangerschaftsabbrüche

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81

    Formlose Anhörung - Protokollierung von Angaben - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Diese fällt nicht unter die gemäß § 105 VwGO entsprechend geltende Vorschrift des § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO über die Feststellung der Aussagen einer vernommenen Partei im Protokoll (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 22.68 - ; Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68

    Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
    Diese fällt nicht unter die gemäß § 105 VwGO entsprechend geltende Vorschrift des § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO über die Feststellung der Aussagen einer vernommenen Partei im Protokoll (vgl. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 22.68 - ; Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - ).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

    Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 …und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

    Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 …und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

    Die Rüge, ein Urteil sei nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßt worden, kann nur mit der zulassungsfreien Revision nach §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (Bestätigung der st.Rechtspr.; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41 - 43.89 - sowie Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).

    Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107 sowie BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).

  • OVG Bremen, 23.01.2025 - 1 LA 8/24

    Protokoll; Protokollberichtigung; Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen …

    Rn. 23 Die persönliche Anhörung eines Klägers ist grundsätzlich nicht anders zu behandeln als dessen Sachvortrag, der die vorbereitenden Schriftsätze ergänzt und grundsätzlich nicht im Protokoll wiedergegeben werden muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.04.1983 - 9 B 1277.81, juris Rn. 3, Beschl. v. 17.10.1990 - 2 B 158.89, juris Rn. 2 …und Beschl. v. 18.11.2004 - 10 B 17.04, juris Rn. 7).
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