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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.07.2007

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07 (https://dejure.org/2008,19759)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2008 - 2 B 17.07 (https://dejure.org/2008,19759)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2008 - 2 B 17.07 (https://dejure.org/2008,19759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WoAufG Bln § 1 Abs. 1; ; WoAufG Bln § 2 a; ; WoAufG Bln § 3; ; WoAufG Bln § 3 Abs. 1; ; WoAufG Bln § 3 Abs. 4; ; WoAufG Bln § 4; ; WoAufG Bln § 12; ; WoAufG Bln § 13 Abs. 1 Nr. 1; ... ; WoAufG Bln § 13 Abs. 2; ; OWiG § 3; ; AVWasserV § 33; ; AVWasserV § 33 Abs. 2; ; AVWasserV § 33 Abs. 2 Satz 1; ; ASOG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefährdung des Individualrechtsguts der Gesundheit der betroffenen Bewohner durch die Einstellung der Trinkwasserversorgung in einem Mehrfamilienhaus; Sicherstellung der Wasserlieferung der Wohngebäude durch Wiederaufnahme der Abschlagzahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung des Individualrechtsguts der Gesundheit der betroffenen Bewohner durch die Einstellung der Trinkwasserversorgung in einem Mehrfamilienhaus; Sicherstellung der Wasserlieferung der Wohngebäude durch Wiederaufnahme der Abschlagzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07
    Eine solche erweiternde Auslegung und Rechtsfortbildung ist insbesondere dann angezeigt, wenn die tatsächliche oder rechtliche Entwicklung eine bis dahin eindeutige und vollständige Regelung lückenhaft, ergänzungsbedürftig und zugleich ergänzungsfähig werden lässt und das Gesetz seine Fähigkeit verliert, für alle Fälle, auf die seine Regelung abzielt, eine gerechte Lösung bereit zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerfGE 82, 6, 15).

    In diesen Fällen sind die Gerichte befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter veränderten Umständen "Recht" im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990, a.a.O).

    Der erkennbare Wille des Gesetzgebers, wie er aus den Wertungen des - unter Umständen lückenhaften - Gesetzes zu entnehmen ist, ist dabei für die richterliche Rechtsfortbildung maßgeblich (BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990, a.a.O. unter Hinweis auf Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 2. Aufl. 1983, § 84 a.E.;… ebenso unter krit. Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BVerfG, Rüthers, Rechtstheorie, 1999, Rn. 868 ff., 875).

  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Pflicht nach § 7 Abs. 4 GewAbfV

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07
    Hier zieht der Wortsinn einer Vorschrift die unübersteigbare Grenze (vgl. BVerfG, 3. Kammer, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05 - m.w.N. - juris).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07
    Damit ist die formelle Polizeipflichtigkeit der BWB zweifelhaft, auch wenn diese die Wasserversorgung mit Mitteln des Privatrechts bewältigen (…vgl. Schenke, a.a.O., Rn. 234, 236;… Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 9. Aufl. 2006, S. 161; anders für das BImSchG, BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - BVerwGE 117, 1;… kritisch auch Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht 14. Aufl. 2008, S. 82 m.w.N. ).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07
    Die Grundsätze des Rechtsstaats fordern, dass auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, weshalb es der Verwaltung versagt ist, durch analoge Anwendung von Rechtsnormen Eingriffsgrundlagen selbst herzustellen (BVerfG, 2. Kammer, Beschluss vom 14. August 1996 - NJW 1996, 3146).
  • VG Gelsenkirchen, 30.12.2015 - 18 L 2322/15

    Sofort vollziehbare Unbewohnbarkeitserklärung von Wohnungen in Essen ist …

    Rn. 37 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 - juris Rn. 21 und 22 (zu einer nach Landesrecht allein auf das Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsrecht stützbaren Anordnung); Zavelberg, a.a.O., VR 2015, S. 155, 157.

    Rn. 43 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 - juris Rn. 21, 22 und 24; Zavel-berg, a.a.O., VR 2015, S. 155, 157.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2013 - 2 S 29.12

    Wiederherstellung der Versorgung mit Wasser und Heizenergie

    Damit ist es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass § 3 Abs. 1 WoAufG Bln dem Ziel der baulichen Wiederherstellung (Instandsetzung) der vollen Gebrauchstauglichkeit des Wohnraums dient und deshalb nur bestimmte bauliche Missstände zum Eingreifen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz berechtigen (vgl. Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 -, juris Rn. 16, 18).

    Denn eine von einem Versorgungsunternehmen angedrohte Liefersperre bei voller Funktionstüchtigkeit der baulichen Versorgungseinrichtungen, die nicht dem Anwendungsbereich von § 3 Abs. 1 WoAufG Bln unterfällt (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008, a.a.O.), liegt in der vorliegenden Konstellation gerade nicht vor.

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2021 - 18 L 52/21

    Wohnungsaufsicht; Missstand; Beseitigung

    Rn. 38 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 - juris Rn. 21 und 22 (zu einer nach Landesrecht allein auf das allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht stützbaren Anordnung); Zavelberg, a.a.O., VR 2015, S. 155, 157.

    Rn. 45 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 - juris Rn. 21, 22 und 24; Zavel-berg, a.a.O., VR 2015, S. 155, 157.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - 9 S 121.09

    Trinkwasser; Miete: drohende Sperrung der Trinkwasserversorgung wegen …

    Die zuständige Ordnungsbehörde kann in einem solchen Fall eine entsprechende ordnungsrechtliche Verfügung an den Vermieter als Störer richten und diese unter Einschaltung des Wasserversorgers im Wege der Ersatzvornahme vollstrecken, um eine Fortdauer der Wasserversorgung zu sichern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - 2 B 17.07 -, juris).
  • VG Berlin, 17.09.2010 - 1 L 174.10

    Wasserbetriebe müssen Tacheles-Nutzer nicht mit Trinkwasser versorgen

    Führt die Unterbrechung der Wasserversorgung infolge Kündigung des Versorgungsvertrages zur Unbenutzbarkeit einer Wohnung und droht deshalb die Obdachlosigkeit, kann darüber hinaus ein ordnungsrechtliches Einschreiten auf der Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel gerechtfertigt sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - 2 B 17.07 -, juris und Beschluss vom 21. April 2010 - 9 S 121.09, juris).
  • VG Potsdam, 09.03.2023 - 8 L 132/23
    Soweit die Antragstellerin schließlich vorbringt, dass ihre Pferde gesundheitlichen Schaden nehmen oder sogar verenden könnten, weil sie nicht in der Lage sei, deren Versorgung mit Trinkwasser anderweitig sicherzustellen, ist sie gehalten, sich an die Ordnungs- bzw. Tierschutzbehörden zu wenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. April 2010 - OVG 9 S 121.09 -, juris Rn. 5; Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 -, juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 9 A 4.08

    Privatrechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses für die …

    Unterlässt dieser es, seine Zahlungspflicht gegenüber dem Versorger zu erfüllen und droht deshalb ein Abstellen des Wassers, können die Mieter zivilrechtlich gegen den Eigentümer vorgehen, und zwar auch im Wege des Eilrechtsschutzes; äußerstenfalls können sie auch ordnungsrechtliche Hilfe in Anspruch nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - 2 B 17.07 -, juris).
  • VG Koblenz, 01.07.2026 - 1 K 1061/25

    Brexbachtalbahn: Eine Klage abgewiesen, eine Klage zurückgenommen

    Ungeachtet der Frage, ob bzw. inwieweit im Bereich der Eingriffsverwaltung eine Anwendung von belastenden gesetzlichen Bestimmungen über den auslegungsfähigen Wortlaut der Norm überhaupt in Betracht kommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 -, juris Rn. 17), liegt hier keine planwidrige Regelungslücke vor.
  • VG Koblenz, 01.07.2026 - 2 K 327/26

    Brexbachtalbahn: Eine Klage abgewiesen, eine Klage zurückgenommen

    Ungeachtet der Frage, ob bzw. inwieweit im Bereich der Eingriffsverwaltung eine Anwendung von belastenden gesetzlichen Bestimmungen über den auslegungsfähigen Wortlaut der Norm überhaupt in Betracht kommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 -, juris Rn. 17), liegt hier keine planwidrige Regelungslücke vor.
  • VG Berlin, 28.01.2022 - 19 L 2.22

    Mängelbeseitigungsanordnung

    Die genannte Regelung knüpft an unterlassene Instandhaltungsarbeiten, zu deren Ausführung der Verfügungsberechtigte nach § 2 WoAufG Bln verpflichtet ist, an und dient dem Ziel der baulichen Wiederherstellung (Instandsetzung) der vollen Gebrauchstauglichkeit des Wohnraums (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 2 B 17.07 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2007 - 2 B 17.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22113
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BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 2 B 17.07 (https://dejure.org/2007,22113)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 2 B 17.07 (https://dejure.org/2007,22113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an eine zum Ausgleich des gegenseitigen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt geschlossene Vereinbarung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2007 - 2 B 17.07
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 44.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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