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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2273
BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15 (https://dejure.org/2016,2273)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2016 - 2 B 17.15 (https://dejure.org/2016,2273)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2 B 17.15 (https://dejure.org/2016,2273)
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 - BVerfGE 122, 1 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Agrarmarktbeihilfen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 - BVerfGE 122, 1 ).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24 …und vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 13 Rn. 17).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24 und vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 13 Rn. 17).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Rn. 4 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Rn. 4 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 …und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - NVwZ-RR 2015, 433 Rn. 6).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Im Vergleich zu Arbeitnehmern erfahren Beamte eine ganz anders strukturierte soziale Absicherung durch die Alimentationspflicht und die vornehmlich in der Beihilfegewährung konkretisierte besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 - Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 S. 10 und vom 12. September 1995 - 2 B 61.95 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10 S. 1).
  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - NVwZ-RR 2015, 433 Rn. 6).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95

    Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15
    Im Vergleich zu Arbeitnehmern erfahren Beamte eine ganz anders strukturierte soziale Absicherung durch die Alimentationspflicht und die vornehmlich in der Beihilfegewährung konkretisierte besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 - Beschlüsse vom 13. Januar 1978 - 6 B 57.77 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59 S. 10 und vom 12. September 1995 - 2 B 61.95 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10 S. 1).
  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer …

  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 C 13.24

    Verlust der Beamtenrechte nur bei Verurteilung durch deutsches Strafgericht

    Rn. 28 d) Vor diesem Hintergrund scheidet - wie bereits vom Berufungsgericht zutreffend erkannt - eine analoge Anwendung der Rechtsfolge des § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BeamtVG auf den hier zu entscheidenden Fall der Verurteilung eines Beamten durch ein ausländisches Gericht bereits mangels planwidriger Regelungslücke aus (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 2. Mai 2024 - 2 C 13.23 - BVerwGE 182, 278 Rn. 33; Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - 2 B 17.15 - Buchholz 239.1 § 38 BeamtVG Nr. 4 Rn. 8, 11 …und vom 12. Januar 2023 - 2 B 38.22 - NVwZ-RR 2023, 456 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 3 B 22.690

    Anrechnung von Mehrleistungen auf eine Unfallrente

    Gesamtumstände, wonach anzunehmen ist, dass diese Regelung unbedacht vom Gesetzgeber nicht getroffen worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2016 - 2 B 17.15 - juris Rn. 11), ergeben sich weder aus dem Wortlaut noch aus der vagen Gesetzesbegründung zu § 765 Abs. 3 RVO - der Vorgängerregelung des § 94 Abs. 3 SGB VII - (vgl. BT-Drs. IV/938 S. 25 zur damaligen Entwurfsregelung des § 762 Abs. 3 RVO), wonach Mehrleistungen "auf jedem Falle" dem Berechtigten zugutekommen sollen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels …

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 2 B 17/15 -, juris, Rn. 8).
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