Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23.F, 2 B 1843/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Art 8 Abs 1 GG, Art 14 HV, § 14 Abs 2 Satz 1 Alt 1 HVersFG, § 14 HVersFG
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!" rechtswidrig - recht-islam.de
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!" rechtswidrig
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23.F, 2 B 1843/23
- VGH Hessen, 22.12.2023 - 2 B 1843/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Eine Versammlung kann nach diesen hergebrachten und im Verhältnismäßigkeitsprinzip verankerten Grundsätzen nur als ultima ratio im Vorfeld verboten werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 - Brokdorf II, juris Rn. 39).Wird aufgrund der näheren Umstände ein allgemeines vorbeugendes Demonstrationsverbot erwogen, so erscheint es bei Großdemonstrationen mit weit überwiegend friedlich gesonnenen Teilnehmern in aller Regel geboten, dass eine solche außergewöhnliche und einschneidende Maßnahme zuvor unter Fristsetzung angekündigt wird, wobei innerhalb der Frist Gelegenheit zur Erörterung der befürchteten Gefahren und geeigneter Gegenmaßnahmen besteht (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315-372, Rn. 93).
- VG Frankfurt/Main, 20.10.2023 - 5 L 3313/23
Versammlung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" in Frankfurt am Main
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.Die Wahrnehmung von Grundrechten steht nicht unter dem Vorbehalt einer Staatsräson (VG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - 5 L 3313/23.F -, juris Rn. 34).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 20;… Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022 § 15 Rn. 53).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 …und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21
BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Eine inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen kommt im Rahmen der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG in Betracht (hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 - juris Rn. 28 ff. m.w.N. zur entsprechenden ständigen Rechtsprechung des BVerfG). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 17). - VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23
Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VGH Hessen, 14.10.2023 - 2 B 1423/23
Verbot einer Versammlung zum bewaffneten Konflikt in Nahost
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Begründung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 - BVerfGK 13, 1 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575
Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März …
- VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23
Verbot einer Versammlung zum Palästinakonflikt
- BVerwG, 24.08.2020 - 6 B 18.20
Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Versammlung …
- VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5 L 1457/23
Verfassungsmäßigkeit des § 14 HVersFG fraglich; im Einzelfall keine hinreichenden …
- VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Verbot einer Versammlung mit dem Titel "Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die …
- VG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 5 L 3760/23
Verbot einer pro Palästina-Versammlung rechtswidrig
- VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98
Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der …
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris) sowie 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.Im Übrigen müsste ungeachtet dessen dann auch erkennbar sein, dass die Verbotsverfügung ausschließlich dem Schutz von Verfassungsgütern dient, die im Einzelfall der Versammlungsfreiheit vorgehen; ein Verweis auf zu befürchtende Rechtsverstöße allein vermag ein Versammlungsverbot nicht zu tragen (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 11;… siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47 Rn. 67, 78).
- StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920
Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …
20/9471, S. 17, 20, 29, 42; hierzu auch VG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2023 - 5 L 4070/23.F -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 22.12.2023 - 5 L 4164/23.F -, juris, Rn. 11 -. - VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24
Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und …
Zur Begründung beruft sie sich im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VG Frankfurt am Main (Beschlüsse vom 25. November 2023 - Az.: 5 L 3760/23.F - und vom 22. Dezember 2023, Az.: 5 L 4164/23.F, jeweils juris) auf die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Beschränkungen, da zum einen die Annahme der Antragsgegnerin zu etwaigen Aufrufen zur Vernichtung Israels seitens der Versammlungsteilnehmer im Bereich vager Vermutungen verbleibe.Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris) sowie 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.
Im Übrigen müsste ungeachtet dessen dann auch erkennbar sein, dass die Verbotsverfügung ausschließlich dem Schutz von Verfassungsgütern dient, die im Einzelfall der Versammlungsfreiheit vorgehen; ein Verweis auf zu befürchtende Rechtsverstöße allein vermag ein Versammlungsverbot nicht zu tragen (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 11;… siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47 Rn. 67, 78).
Soweit die Antragsgegnerin sich auf einen Auszug aus der Satzung des Palästina e.V. beruft, wonach dieser sich solidarisch mit allen Formen des palästinensischen Widerstands zeige und für die Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer stehe, ist festzuhalten, dass sich die Gefahrenprognose entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht allein aufgrund der Zuordnung der Antragstellerin zum Verein Palästina e.V. stützen lässt, der nicht verboten ist und dessen Vereinszweck, sich mit dem palästinensischen Widerstand zu solidarisieren, nicht pauschal ohne weitere Erkenntnisse Rückschlüsse auf befürchtete strafbare Äußerungen ermöglicht (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 24, juris).
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24
Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris), 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) sowie vom 21. März 2024 (5 L 940/24.F) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.Im Übrigen müsste ungeachtet dessen dann auch erkennbar sein, dass die Verbotsverfügung ausschließlich dem Schutz von Verfassungsgütern dient, die im Einzelfall der Versammlungsfreiheit vorgehen; ein Verweis auf zu befürchtende Rechtsverstöße allein vermag ein Versammlungsverbot nicht zu tragen (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 11;… siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47 Rn. 67, 78).
- VG Frankfurt/Main, 27.05.2026 - 5 L 2403/26
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
- des parallelen Verfahrens 5 L 2408/26.F, die Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!") war, wobei in dem Verfahren 5 L 320/24.F das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde und das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträgerin der Versammlungsbehörde auferlegte, im Übrigen die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich waren, doch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen war, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abänderte und Versammlungsverbote bestätigte, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hatte,. - VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Verbot einer Pro-Palästina Versammlung am 7. Oktober rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 22. Dezember 2023 (Az. 5 L 4164/23.F) und jüngst vom 24. September 2024 (Az. 5 L 3219/24.F) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest (…siehe hierzu auch Löhr, Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen im Lichte des Grundgesetzes, 2007, S. 275).In diesem Zusammenhang haben sich Gefahrenprognosen der Antragsgegnerin nach dem gleichen Muster immer wieder als falsch herausgestellt (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Dezember 2023, - 5 L 4164/23.F. - juris Rn. 18 ff.).
- VG Frankfurt/Main, 19.11.2024 - 5 L 4039/24
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
Rn. 10 Die Antragsgegnerin zu 5 war Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!").In dem Verfahren 5 L 320/24.F ist das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden und hat das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main auferlegt, im Übrigen sind die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich gewesen, doch hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträger der Versammlungsbehörde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen ist, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und Versammlungsverbote bestätigt, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hat.
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| VGH Hessen, 22.12.2023 - 2 B 1843/23 |
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kundgebung Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas! darf stattfinden
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
- VGH Hessen, 22.12.2023 - 2 B 1843/23
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 07.10.2024 - 8 B 1898/24
Verbot einer Versammlung zu dem Thema Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört …
So hat bereits der für das Versammlungsrecht vormals zuständige Senat in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2023 betreffend die Antragstellerin (- 2 B 1843/23 -, n.v.) ausgeführt, dass die damals vorliegende Gefahrenprognose, der insbesondere die auch nunmehr für die Begründung des Versammlungsverbotes genannten Ermittlungsverfahren zugrunde liegen, zum Zeitpunkt der Entscheidung im Dezember 2023 nicht tragfähig sei um anzunehmen, dass es bei der Durchführung der angezeigten Versammlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen wird, der allein mit einem Verbot der Versammlung wirksam begegnet werden könne.
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