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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9995
BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00 (https://dejure.org/2000,9995)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2000 - 2 B 19.00 (https://dejure.org/2000,9995)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 (https://dejure.org/2000,9995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausreichen einer Paraphe statt einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer beamtenrechtlichen Entlassungsverfügung - Erkennbarkeit der Verantwortung für einen schriftlichen Verwaltungsakt entsprechend der innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Die Beschwerde bezeichnet keinen Rechtssatz, den das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung aufgestellt hat und der von einem Rechtssatz in den von der Beschwerde angeführten Urteilen des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (BVerwGE 108, 64) und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - (Buchholz 111 Art. 20 Nr. 5) sowie in dem Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - (BVerwGE 106, 153) abweichen soll.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt (z.B. Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Eine Abweichung gemäß dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (z.B. Beschluss vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Die Beschwerde bezeichnet keinen Rechtssatz, den das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung aufgestellt hat und der von einem Rechtssatz in den von der Beschwerde angeführten Urteilen des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (BVerwGE 108, 64) und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - (Buchholz 111 Art. 20 Nr. 5) sowie in dem Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - (BVerwGE 106, 153) abweichen soll.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Die Beschwerde bezeichnet keinen Rechtssatz, den das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung aufgestellt hat und der von einem Rechtssatz in den von der Beschwerde angeführten Urteilen des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (BVerwGE 108, 64) und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - (Buchholz 111 Art. 20 Nr. 5) sowie in dem Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - (BVerwGE 106, 153) abweichen soll.
  • BGH, 16.03.1984 - RiZ(R) 6/83

    Wirksamkeit der Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00
    Vielmehr reicht es ohne weiteres aus, wenn diese persönliche Verantwortung entsprechend den innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in sonstiger Form - insbesondere durch eine Paraphe - unzweifelhaft erkennbar ist (vgl. BGHZ 90, 328 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Denn § 37 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG stellt an die Namenswiedergabe keine weiteren Anforderungen, insbesondere fordert er keine maschinenschriftliche Namenswiedergabe (BVerwG, Beschl. v. 18.07.2000 - 2 B 19/00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12;… Schönenbroicher, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 37 R. 156;… Ziekow, VwVfG, 3. Aufl., § 37 Rn. 16;… Schönenbroicher, a.a.O., § 37 Rn. 155;… a.A. Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl., § 37 Rn. 48;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rn. 33, 31;… ähnlich Ruffert, in, Knack u.a., VwVfG, 10. Aufl., § 37 Rn. 67).
  • VGH Hessen, 08.12.2011 - 1 B 2172/11

    Unterzeichnung eines schriftlichen Bescheids

    Hierfür reicht es aus, wenn diese persönliche Verantwortung entsprechend den innerorganisatorischen Gepflogenheiten durch eine Zeichnung in sonstiger Form - insbesondere durch eine Paraphe - unzweifelhaft erkennbar ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/83 - BGHZ 90, 328, 330 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; ebenso BGH, Urteil vom 16. März 1984 - RiZ (R) 6/81 - BGHZ 90, 328, 330 f.) der der Senat folgt, ist geklärt, dass es mit § 37 Abs. 3 VwVfG im Einklang steht, wenn etwa eine Zuweisungsverfügung nicht die eigenhändige Unterschrift, sondern nur die gedruckte Namenswiedergabe der unterschriftsberechtigten Person aufweist, dass aber zusätzlich dokumentiert werden muss, wer behördenintern für den Inhalt und die Bekanntgabe des Bescheides verantwortlich ist.

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06

    Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens; …

    Ausnahmsweise kann aber auch die Abzeichnung der Verfügung durch eine Paraphe, die grundsätzlich auch die Herleitung auf den zuständigen Beamten zulässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2000 - BVerwG 2 B 19.00 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12), ausreichen, wenn nach den Umständen gewährleistet ist, dass der betroffene Beamte und das im Streitfall angerufene Gericht mit hinreichender Gewissheit feststellen können, dass das die Einleitung beinhaltende Aktenstück von dem zuständigen Dienstvorgesetzten abgezeichnet worden ist und dass dieser hiermit nicht nur einen Entwurf, sondern die endgültige Fassung der Einleitungsverfügung hat abzeichnen wollen (vgl. BGH - Senat für Notarsachen, Beschl. v. 4.4.1996 - NotZ 30/95 -, NJW-RR 1996, 1015 = BGHR BDO § 30 Abs. 1 Disziplinarverfügung 1 u. OLG Celle, Urt. v. 19.1.1999 - Not 4/98 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 28.03.2013 - 2 B 113.12

    Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Einleitung des behördlichen …

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass keine Zweifel entstehen, ob der behördeninterne Entscheidungsprozess abgeschlossen ist und der zuständige Dienstvorgesetzte die Verantwortung für die ihm obliegende Entscheidung übernommen hat (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12).

    Rn. 15 Da die Namenswiedergabe der Unterschrift gleichsteht, kann die Einleitungsverfügung durch eine Paraphe oder in sonstiger Form gezeichnet werden, wenn dies innerorganisatorischen Gepflogenheiten entspricht (Beschluss vom 18. Juli 2000 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21

    Rücknahme eines Bauvorbescheides

    Zuletzt weist die Kammer noch darauf hin, dass selbst eine mangelnde "Zeichnungsbefugnis" von Frau A gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § § 46 VwVfG nicht die Aufhebung des Rücknahmebescheids zur Folge gehabt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19/00 -, juris;… Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 37 Rn. 106).

    Rn. 49 1.3.3. Liegt daher ein wirksam unterschriebener Widerspruchsbescheid vor, braucht die Kammer nicht näher darauf einzugehen, ob im Falle der Annahme einer Paraphe statt einer "Unterschrift" eine gültige "Namenswiedergabe" im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG vorliegen würde (näher dazu s. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19/00 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 1 B 2172/11 -, juris).

  • BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16

    Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht …

    Es reicht daher - wie generell bei behördeninternen Zeichnungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12 Rn. 6) - aus, wenn der Dienstvorgesetzte sich den Inhalt des Aktenvermerks durch Abzeichnung mit einer Paraphe zu Eigen macht (…BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 8 …und vom 28. März 2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 13 und 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2012 - 1 L 20/12

    Zurückverweisung an Verwaltungsgericht; angenommene Formfehlerhaftigkeit eines …

    Im Übrigen ist auch behördenintern mehrfach dokumentiert, dass der angefochtene Bescheid - wie geschehen - erlassen werden sollte; denn das Behördenexemplar des Bescheides vom 26. Juni 2009 enthält neben der Namenswiedergabe eine Zeichnung durch Paraphe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2005 - 3 ZD 1/05

    Ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der angeordneten vorläufigen …

    Ausnahmsweise kann aber auch die Abzeichnung der Verfügung durch eine Paraphe, die grundsätzlich auch die Herleitung auf den zuständigen Beamten zulässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2000 - BVerwG 2 B 19.00 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12), ausreichen, wenn nach den Umständen gewährleistet ist, dass der betroffene Beamte und das im Streitfall angerufene Gericht mit hinreichender Gewissheit feststellen können, dass das die Einleitung beeinhaltende Aktenstück von dem zuständigen Dienstvorgesetzten abgezeichnet worden ist und dass dieser hiermit nicht nur einen Entwurf, sondern die endgültige Fassung der Einleitungsverfügung hat abzeichnen wollen (vgl. BGH - Senat für Notarsachen, Beschl. v. 4.4.1996 - NotZ 30/95 -, NJW-RR 1996, 1015 = BGHR BDO § 30 Abs. 1 Disziplinarverfügung 1 u. OLG Celle, Urt. v. 19.1.1999 - Not 4/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 8 ME 59/08

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister …

    Dass der von einem Mitarbeiter der Ordnungsabteilung des Antragsgegners erstellte Widerrufsbescheid wegen der Bedeutung der Angelegenheit von dem Kreisverwaltungsdirektor C. "im Auftrage" unterzeichnet worden ist, ist nach § 37 Abs. 3 VwVfG nicht zu beanstanden; ob er auch behördenintern ausdrücklich bevollmächtigt war, entsprechende Bescheide zu erlassen, ist hier unerheblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2000 - 2 B 19/00 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 4 S 33/12

    Zuweisung eines Beamten zu einer Personalserviceagentur der Deutschen Telekom - …

    Damit wird derjenige bezeichnet, der für das Ergebnis des behördeninternen Entscheidungsprozesses und damit für den Erlass des schriftlichen Verwaltungsakts, hier der auf § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG gestützten Zuweisungsverfügung, die Verantwortung trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.07.2000 - 2 B 19.00 -, Juris).
  • VG Meiningen, 03.03.2022 - 6 D 6/20

    Ordnungsgemäßheit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen "Flucht in die …

  • VG Köln, 26.02.2014 - 10 K 7373/12

    Staatsangehörigkeitsausweis, deutsche Staatsangehörigkeit, ausländische …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 6 A 2280/11

    Klage eines Gemeindeamtmanns auf Beförderung bzw. auf Schadensersatz aufgrund …

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