Rechtsprechung
| OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.06.2016 - 5 L 477/16
- OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- VGH Hessen, 18.09.2015 - 3 B 1518/15
Nachbarschutz gegen Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im reinen …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Rn. 17 Bei einem Aufenthaltsgebäude für Asylsuchende, das - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die Merkmale des Wohnens nicht erfüllt, handelt es sich um eine soziale Einrichtung,[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.6.2016 - 1 B 102/16 - (juris); VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 -, BauR 2016, 79; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Aufl. 2014, § 4 Rdnr. 6.5][Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.6.2016 - 1 B 102/16 - (juris); VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 -, BauR 2016, 79; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Aufl. 2014, § 4 Rdnr. 6.5] die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVOin einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig ist.Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Vorhabens nach der Art der Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Nutzungsvorgänge, ihr Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Vorhabens.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2013 - 4 B 8/13 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2013 - 4 B 8/13 - (juris)] Entscheidend ist, ob ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtlich beachtliches Störpotenzial zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des konkreten Baugebiets nicht verträgt.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 - (juris)][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 - (juris)] Dies ist hier nicht der Fall.
Auch die ausdrückliche Nennung der Flüchtlingsunterbringung als Allgemeinwohlgrund in § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verdeutlicht, dass der Gesetzgeber der Schaffung von Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften ein besonderes Gewicht im Sinne eines dringenden öffentlichen Interesses beigemessen hat,[Vgl. Vgl. Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, November 2015, § 246 Rdnr. 49][Vgl. Vgl. Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB-Kommentar, November 2015, § 246 Rdnr. 49] was insbesondere auch bei der Abwägung und Bewertung nachbarlicher Interessen bei Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme von Bedeutung ist.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 - (juris)][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 - (juris)].
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 5 S 634/16
Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Ob von einem Vorhaben Störungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets in seiner Umgebung unzumutbar sind, ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen; gegeneinander abzuwägen sind dabei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist.[Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.6.2016 - 5 S 634/16 - (juris) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 B 48.12 - (juris) m.w.N.][Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.6.2016 - 5 S 634/16 - (juris) unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 B 48.12 - (juris) m.w.N.].Störungen, die allein durch ein Fehlverhalten einzelner Bewohner in einem benachbarten Anwesen ausgehen, können hingegen nur mit Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts beseitigt werden.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 3.3.2016 - 4 B 403/15 -, BauR 2016, 1117, 1122; VGH Mannheim, Beschluss vom 23.6.2016 - 5 S 634/16 - (juris)][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 3.3.2016 - 4 B 403/15 -, BauR 2016, 1117, 1122; VGH Mannheim, Beschluss vom 23.6.2016 - 5 S 634/16 - (juris)].
Rn. 23 Da das allgemeine Bauplanungsrecht keinen "Milieuschutz" gewährleisten kann und soll,[Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.6.2016 - 5 S 634/16 - (juris)][Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.6.2016 - 5 S 634/16 - (juris)] könnte sich eine Rücksichtslosigkeit hier allenfalls unter dem Gesichtspunkt der "Dichtbelegung", d.h. aufgrund der Vielzahl der dort zulässigerweise untergebrachten Asylsuchenden und der damit verbundenen Häufung von Störungen ergeben.
- VG Saarlouis, 09.06.2016 - 5 L 477/16
Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebäudes für Asylsuchende angrenzend an ein …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. Juni 2016 - 5 L 477/16 - wird zurückgewiesen.Rn. 7 Mit Beschluss vom 9.6.2016 - 5 L 477/16 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen.
Rn. 9 Die zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9.6.2016 - 5 L 477/16 -, mit dem ihr Antrag, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte Nutzungsänderungsgenehmigung vom 9.3.2016 anzuordnen, zurückgewiesen wurde, hat - auch unter Berücksichtigung des Schriftsatzes der Antragsteller vom 22.9.2016 - keinen Erfolg.
- OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06
Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Für eine dem Hauptsacheverfahren entsprechende Sachverhaltsermittlung durch Beweisaufnahme etwa im Wege einer - von den Antragstellern angeregten - Ortsbesichtigung zur Ermittlung und Qualifizierung der Auswirkungen eines Vorhabens ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich kein Raum.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 B 355/07 -][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 B 355/07 -] Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel - so auch hier - nicht.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - m.w.N.][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - m.w.N.].Dies ist hier nicht der Fall, da nicht die Schaffung "vollendeter Tatsachen" droht wie etwa bei der Errichtung von Gebäuden.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -] Von daher erscheint eine Hinnahme der Unterbringung von Asylsuchenden in dem Gebäude der Beigeladenen jedenfalls zunächst bis zum Abschluss der von den Antragstellern eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren für sie zumutbar.
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Hinzu kommt, dass die Verhinderung einer unzumutbaren einmauernden oder erdrückenden Wirkung auch zum Regelungszweck der landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen gehört und daher mit Blick auf planungsrechtliche Anforderungen zumindest aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot im Regelfall dann nicht verletzt ist, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, juris][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, juris] Jeder Eigentümer ist bei der Bebauung seines Grundstücks gehalten, selbst dafür zu sorgen, dass die für eine ausreichende Belichtung und Belüftung eines Gebäudes erforderlichen freien Flächen auf dem eigenen Grundstück (selbst) vorgehalten werden. - BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Die Unterbringung von Asylbewerbern in der hier geplanten Form ist einer Wohnnutzung ähnlich.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 16/97 - BVerwGE 108, 190][Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 16/97 - BVerwGE 108, 190] Das Vorhaben der Beigeladenen ist entgegen der Auffassung der Antragsteller nach seinem räumlichen Umfang, der Zahl der unterzubringenden Asylbewerber und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs nicht generell geeignet, den Charakter eines allgemeinen Wohngebiets zu stören.[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10.6.2016 - 1 B 104/16 - (juris)][Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10.6.2016 - 1 B 104/16 - (juris)] Insoweit ist nicht auf die derzeitige Belegung mit ca. 50 Personen abzustellen, sondern auf den Inhalt der Genehmigung, die eine Unterbringung von 145 Personen vorsieht. - BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
Stundenhotel mit in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer in einem …
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Vorhabens nach der Art der Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Nutzungsvorgänge, ihr Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Vorhabens.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2013 - 4 B 8/13 - (juris)][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2013 - 4 B 8/13 - (juris)] Entscheidend ist, ob ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtlich beachtliches Störpotenzial zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des konkreten Baugebiets nicht verträgt.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 - (juris)][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2015 - 3 B 1518/15 - (juris)] Dies ist hier nicht der Fall. - BVerwG, 03.07.2013 - 2 B 30.12
Bundeseisenbahnvermögen; Postnachfolgeunternehmen; Versetzung in den Ruhestand
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Die eingeschränkte Beachtung dieser Verpflichtung lässt sich nicht im Wege einer Forderung nach "Rücksichtnahme" und nach einer eingeschränkten baulichen Nutzbarkeit des benachbarten Grundstücks kompensieren.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2012 - 2 B 30/12 - und vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2012 - 2 B 30/12 - und vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -] Gleiches gilt im Grundsatz hinsichtlich der von den Antragstellern zu 1. und 2. angeführten, durch die nunmehrige Nutzung verstärkten Einsichtsmöglichkeiten in ihr Grundstück vom Gebäude der Beigeladenen aus. - OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10
Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Die eingeschränkte Beachtung dieser Verpflichtung lässt sich nicht im Wege einer Forderung nach "Rücksichtnahme" und nach einer eingeschränkten baulichen Nutzbarkeit des benachbarten Grundstücks kompensieren.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2012 - 2 B 30/12 - und vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2012 - 2 B 30/12 - und vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -] Gleiches gilt im Grundsatz hinsichtlich der von den Antragstellern zu 1. und 2. angeführten, durch die nunmehrige Nutzung verstärkten Einsichtsmöglichkeiten in ihr Grundstück vom Gebäude der Beigeladenen aus. - OVG Saarland, 19.09.2007 - 2 B 355/07
Aussetzung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung
Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Für eine dem Hauptsacheverfahren entsprechende Sachverhaltsermittlung durch Beweisaufnahme etwa im Wege einer - von den Antragstellern angeregten - Ortsbesichtigung zur Ermittlung und Qualifizierung der Auswirkungen eines Vorhabens ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich kein Raum.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 B 355/07 -][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 B 355/07 -] Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel - so auch hier - nicht.[Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - m.w.N.][Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - m.w.N.]. - OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
Unterkunft für Asylbewerber; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot
- BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12
Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme
- BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09
Ambulanter Pflegedienst als eine Anlage für soziale Zwecke i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02
Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet
- BVerwG, 04.06.1997 - 4 C 2.96
Bauplanungsrecht - Asylbewerberunterkünfte als Einrichtungen für soziale Zwecke
- OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10
Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung
- OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05
Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
- OVG Sachsen, 01.09.2015 - 1 B 214/15
Asylbewerberheim; Nutzungsänderung; allgemeines Wohngebiet
- OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16
Asylbewerberunterkunft; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; …
- OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet
Sie begründen nur ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann (Fortsetzung bisheriger Rechtsprechung, vgl. etwa den Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246).Sie begründen nur dann ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)] Die von der Klägerin angesprochene sogenannte "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113][vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113] betrifft einen vom Sachverhalt her ganz besonders gelagerten Fall einer "alten" Planung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG).
- OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; …
Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht insoweit in aller Regel nicht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246, ständige Rechtsprechung). - OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23
Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet
Sie begründen nur ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann (Fortsetzung bisheriger Rechtsprechung, vgl. etwa den Beschluss vom 27.9.2016 2 B 191/16 , SKZ 2016, 246).Sie begründen nur dann ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)] Die sogenannte "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113][vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113] betrifft einen vom Sachverhalt her ganz besonders gelagerten Fall einer "alten" Planung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG).
- OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
(Keine) Prüfung der Freistellungsentscheidung der Immissionsschutzbehörde im …
Rn. 30 Desungeachtet unterliegt die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Verhältnis zwischen den Antragstellerinnen und dem Antragsgegner auch keinen durchgreifenden Bedenken mit Blick auf die Einhaltung der anerkannt nachbarschützenden Anforderungen des § 13 Abs. 1 Satz 2 LBO, die mit den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten eines Aussetzungsverfahrens[vgl. OVG des Saarlandes Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32, wonach für eine dem Hauptsacheverfahren entsprechende Sachverhaltsermittlung durch Beweisaufnahme im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich kein Raum ist, ständige Rechtsprechung][vgl. OVG des Saarlandes Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32, wonach für eine dem Hauptsacheverfahren entsprechende Sachverhaltsermittlung durch Beweisaufnahme im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich kein Raum ist, ständige Rechtsprechung] noch nicht abschließend zu beurteilen ist. - OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21
Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer …
Rn. 12 In Nachbarrechtsbehelfsverfahren nach den §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen eine Baugenehmigung setzt der Erfolg eines solchen Begehrens im Rahmen einer prognostischen Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache über eine Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit, die für sich genommen keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber den Interessen der Bauherrin oder des Bauherrn den Vorrang einzuräumen, hinaus das voraussichtliche Vorliegen einer für den Erfolg jedes Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zwingend notwendigen Verletzung einer auch dem Schutz gerade des jeweiligen Rechtsbehelfsführers dienenden Vorschrift des materiellen öffentlichen Rechts voraus, die von dem konkreten Entscheidungsumfang (hier nach §§ 73 Abs. 1, 65 LBO)[vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Richtigkeit der verfahrensrechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens für die Rechtsposition des Nachbarn etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32 ][vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Richtigkeit der verfahrensrechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens für die Rechtsposition des Nachbarn etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32 ] umfasst wird. - OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21
Beschwerde, Teilbaugenehmigung für den Aushub einer Baugrube für ein größeres …
Rn. 19 In Nachbarrechtsbehelfsverfahren nach den §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen eine Baugenehmigung setzt der Erfolg eines solchen Begehrens im Rahmen einer prognostischen Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache über eine Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit, die für sich genommen keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse gegenüber den Interessen der Bauherrin oder des Bauherrn den Vorrang einzuräumen, hinaus das voraussichtliche Vorliegen einer für den Erfolg jedes Nachbarrechtsbehelfs (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zwingend notwendigen Verletzung einer auch dem Schutz gerade des jeweiligen Rechtsbehelfsführers dienenden Vorschrift des materiellen öffentlichen Rechts voraus, die zudem von dem konkreten Entscheidungsumfang (hier nach §§ 73 Abs. 1, 65 LBO)[vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Richtigkeit der verfahrensrechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens für die Rechtsposition des Nachbarn etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32 ][vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Richtigkeit der verfahrensrechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens für die Rechtsposition des Nachbarn etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32 ] umfasst wird. - VG Saarlouis, 09.06.2016 - 5 L 477/16
Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebäudes für Asylsuchende angrenzend an ein …
Rechtsmittel-AZ: 2 B 191/16.
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