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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.04.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82   

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BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82 (https://dejure.org/1984,3585)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1984 - 2 B 194.82 (https://dejure.org/1984,3585)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 2 B 194.82 (https://dejure.org/1984,3585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Das Vorbringen der Beschwerde läßt aber auch im Zusammenhang mit den für dienstliche Beurteilungen und deren gerichtliche Überprüfung geltenden Grundsätzen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 245 ff [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) sowie mit der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (bgl. BVerwGE 31, 190; 41, 34 [BVerwG 11.10.1972 - VII P 2/72][35]; 55, 355 [360]; Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 = NJW 1983, 407]) oder des Rechtsstaatsprinzips keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen.

    Ebenso unterliegt es seiner Beurteilungsermächtigung, wie er die ihm aufgegebene Begutachtung der Eignung und der Leistungen des Studienreferendars im einzelnen begründet (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung von Bewertungen Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 7 B 77.73 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 60]; für dienstliche Beurteilungen vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [247, 250]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ist geklärt, daß es dem Beurteiler grundsätzlich überlassen ist, welche Erkenntnisguellen er für die von ihm abzugebende Beurteilung heranzieht, insbesondere welches Gewicht er dabei vorbereitenden Berichten anderer für die Beurteilung nicht zuständiger Personen beimißt (vgl. BVerwGE 62, 135 [138 ff.]; vgl. auch BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246 f., 249]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Dies bedeutet aber nicht, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen muß (vgl. BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [274]; 47, 182 [187]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384 f.]; 47, 182 [187, 188]).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Ob das Berufungsgericht bei der Anwendung des § 12 APO die für die Auslegung solcher Prüfungsordnungen geltenden, revisiblen allgemeinen Grundsätze (vgl. hierzu Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - [Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1 = DVBl. 1982, 195] mit weiteren Nachweisen) beachtet hat, ist eine Frage der zutreffenden Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall.

    - In Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt sich aus einer als Verwaltungsvorschrift erlassenen Prüfungsordnung allerdings grundsätzlich ein Anspruch des Prüflings, entsprechend den Bestimmungen der Prüfungsordnung (unter Berücksichtigung der Prüfungspraxis) gleichmäßig behandelt zu werden (vgl. auch hierzu Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) begründet zwar die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 54, 43 [46]), soweit es nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht bleiben kann (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384 f.]; 47, 182 [187, 188]).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Das Vorbringen der Beschwerde läßt aber auch im Zusammenhang mit den für dienstliche Beurteilungen und deren gerichtliche Überprüfung geltenden Grundsätzen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 245 ff [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) sowie mit der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (bgl. BVerwGE 31, 190; 41, 34 [BVerwG 11.10.1972 - VII P 2/72][35]; 55, 355 [360]; Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 = NJW 1983, 407]) oder des Rechtsstaatsprinzips keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Dies bedeutet aber nicht, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen muß (vgl. BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] [274]; 47, 182 [187]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Überprüfung dienstlicher Beurteilungen ist geklärt, daß es dem Beurteiler grundsätzlich überlassen ist, welche Erkenntnisguellen er für die von ihm abzugebende Beurteilung heranzieht, insbesondere welches Gewicht er dabei vorbereitenden Berichten anderer für die Beurteilung nicht zuständiger Personen beimißt (vgl. BVerwGE 62, 135 [138 ff.]; vgl. auch BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246 f., 249]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine vom Beschwerdeführer darzulegende und für die Entscheidung erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf und deren Beantwortung in dem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Das Vorbringen der Beschwerde läßt aber auch im Zusammenhang mit den für dienstliche Beurteilungen und deren gerichtliche Überprüfung geltenden Grundsätzen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 245 ff [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) sowie mit der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (bgl. BVerwGE 31, 190; 41, 34 [BVerwG 11.10.1972 - VII P 2/72][35]; 55, 355 [360]; Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 = NJW 1983, 407]) oder des Rechtsstaatsprinzips keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen.
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 194.82
    Das Vorbringen der Beschwerde läßt aber auch im Zusammenhang mit den für dienstliche Beurteilungen und deren gerichtliche Überprüfung geltenden Grundsätzen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 245 ff [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) sowie mit der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit (bgl. BVerwGE 31, 190; 41, 34 [BVerwG 11.10.1972 - VII P 2/72][35]; 55, 355 [360]; Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 und 31.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 = NJW 1983, 407]) oder des Rechtsstaatsprinzips keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - …

  • BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72

    Ausschreibung eines G-11-Dienstpostens bei der Generalvertretung der Deutschen …

  • BVerwG, 19.07.1974 - VII B 77.73

    Aufhebung eines Prüfungsbescheids über die zweite juristische Staatsprüfung - …

  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 77.65

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung Prüfung für den gehobenen nichttechnischen …

  • VG Saarlouis, 23.04.2025 - 1 K 254/24

    Zulassung zum Zweiten Staatsexamen Lehramt; Bewährungsbericht - …

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.1984, 2 B 194/82, juris; VG Augsburg, Urteil vom 19.07.2011, Au 3 K 10.875, juris, Rn. 76. Offen lassend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.01.2011, 3 A 238/10, juris.

    Rn. 73 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.1984, 2 B 194/82, juris, Rn. 5 m.w.Nw.

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   BVerwG, 25.04.1984 - 2 B 194.82   

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BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1984 - 2 B 194.82 (https://dejure.org/1984,15850)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1984 - 2 B 194.82 (https://dejure.org/1984,15850)
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