Rechtsprechung
| OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24 |
Volltextveröffentlichung
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 59 Abs 1 S 2 Nr 2; BremAufenthZVO § 3; EUGrCh Art 24 Abs 3; VwGO § 100 Abs 1
Ausweisung; Zuständigkeit der Landesausländerbehörde; Kindeswohl; Abschiebungsandrohung; keine Ausreisefrist - Abschiebungsandrohung; Ausländerbehörde; Ausreisefrist; Ausweisung; Doppelbestrafung; Kindeswohl; Zuständigkeit
Verfahrensgang
- VG Bremen, 04.06.2024 - 4 V 76/24
- OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
- OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28;… OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42;… Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).Es handelt sich damit - anders als bei § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW - um eine gegenständlich beschränkte Zuständigkeit (BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 22;… OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).
Hingegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den kommunalen Ausländerbehörden der Städte Bremen und Bremerhaven einer- und dem Senator für Inneres als Ausländerbehörde des Landes Bremen andererseits in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ausdrücklich nicht beanstandet (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 25;… ausführlich dazu OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 34 - 38).
Da die Entscheidung des Senators für Inneres, ein auf die Prüfung einer Ausweisung gerichtetes Verwaltungsverfahren zu eröffnen oder fortzuführen, kein Verwaltungsakt, sondern nur Verfahrenshandlung ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 29), ist § 39 Abs. 1 VwVfG (i.V.m. § 1 BremVwVfG) nicht anwendbar.
Der Senator für Inneres übt insoweit auch kein (Entschließungs-)Ermessen aus, sondern nimmt lediglich eine Entscheidungskompetenz wahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 28;… OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 73).
b) Es gibt keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass dem Antragsteller in der Türkei eine erneute Verfolgung wegen der Betäubungsmitteldelikte, für die er bereits in Deutschland verurteilt wurde, droht (zur Pflicht, eine solche Gefahr der Mehrfachbestrafung bei der Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60/20, juris Rn. 58).
- VG Düsseldorf, 28.05.2024 - 8 L 413/23
Zuständigkeit, Zentrale Ausländerbehörde, Bestimmtheit, Willkürverbot
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Daran hält der Senat auch unter Berücksichtigung des von der Beschwerde zitierten Beschlusses des VG Düsseldorf vom 28.05.2024 - 8 L 413/23 - fest.Denn nach Auffassung des VG Düsseldorf ermächtigt § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nur zur Übertragung einzelner sachbezogener Aufgaben auf besondere Ausländerbehörden, nicht aber zur Übertragung der Zuständigkeit für alle aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gegenüber bestimmten Einzelpersonen (VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 51 - 70).
Zum anderen ist das VG Düsseldorf der Auffassung, § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW sei nicht hinreichend bestimmt (VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 101 ff.).
Das VG Düsseldorf beanstandet im Wesentlichen, dass sich § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW nicht entnehmen lasse, in welchen Fällen die oberste Landesausländerbehörde die ausländerrechtliche Zuständigkeit für eine bestimmte Person von der unteren Ausländerbehörde auf die Zentrale Ausländerbehörde Essen übertragen kann (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 102 - 107).
Des Weiteren hat das VG Düsseldorf beanstandet, dass die oberste Landesausländerbehörde die Übertragung der Zuständigkeit auf die Zentrale Ausländerbehörde Essen im konkreten Fall nicht begründet habe (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 115 ff.).
Es rügt, dass weder aus der Verordnung noch aus der konkreten Übertragungsentscheidung hervorgehe, wann bzw. weshalb ein solcher Ausnahmefall vorliegt (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 102- 121).
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (…BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28; OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42;… Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).Hingegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den kommunalen Ausländerbehörden der Städte Bremen und Bremerhaven einer- und dem Senator für Inneres als Ausländerbehörde des Landes Bremen andererseits in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ausdrücklich nicht beanstandet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 25; ausführlich dazu OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 34 - 38).
Der Senator für Inneres übt insoweit auch kein (Entschließungs-)Ermessen aus, sondern nimmt lediglich eine Entscheidungskompetenz wahr (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 28; OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 73).
30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 74).
Die Systematik der BremAufenthZVO ist eine andere: Der Senator für Inneres und die kommunalen Ausländerbehörden sind für die in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO genannten Maßnahmen im Außenverhältnis gleichermaßen und gleichrangig zuständig; es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis (OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 74).
- OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Darunter fallen die vorliegend streitgegenständlichen Maßnahmen: Die Ausweisung (Ziff. 1 des Bescheids vom 08.12.2023) wird in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ausdrücklich erwähnt, die Zuständigkeit für den Erlass und die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (Ziff. 2 des Bescheids vom 08.12.2023) folgt der Zuständigkeit für die Ausweisung (§ 11 Abs. 5c AufenthG), die Abschiebungsandrohungen (Ziff. 3 und 4 des Bescheids vom 08.12.2023 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 14.02.2024) sind Maßnahmen, die "im Zusammenhang mit der Beendigung des Aufenthalts" stehen, denn sie sollen eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung ermöglichen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (…BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28;… OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).
Es handelt sich damit - anders als bei § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW - um eine gegenständlich beschränkte Zuständigkeit (…BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).
Schon aufgrund der unterschiedlichen Wortlaute der Vorschriften gibt dies dem Senat jedoch keine Veranlassung, seine Rechtsprechung, wonach § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8), zu ändern.
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Diese strikte Begrenzung der Gründe, aus denen Einschränkungen des Kontakts zwischen einem Kind und einem Elternteil erfolgen dürfen, auf den Schutz des Kindeswohl findet - wie die ähnliche Regelung in Art. 6 Abs. 3 GG - auf ausländerrechtliche Maßnahmen gegen einen Elternteil keine Anwendung (vgl. für Art. 6 Abs. 3 GG BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84, BVerfGE 76, 1 ). - EuGH, 06.12.2012 - C-356/11
O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Die Mitgliedsstaaten sind lediglich verpflichtet, das Wohl der betroffenen Kinder ausgewogen und sachgerecht zu bewerten und zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 06.12.2012 - C- 356/11, C-357/11, juris Rn. 79 - 81). - BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Die Strafvollstreckungskammer, deren Prognose auch im Ausweisungsverfahren ein Indiz ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 860/21, juris Rn.19), hat eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung abgelehnt, weil sie diese unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht für verantwortbar hält. - OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Die Rückführungsrichtlinie ist auf den Antragsteller trotz des inzwischen in § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erfolgten "opt out" (Art. 2 Abs. 2 lit. b Richtlinie 2008/115/EG) weiterhin anwendbar, da er schon vor dem Inkrafttreten von § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG n.F. am 27.02.2024 ausgewiesen worden und damit in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.03.2024 - 13 LC 116/23, juris Rn. 104). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20
Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie könne die Rechtmäßigkeit der Frist für die freiwillige Ausreise nicht getrennt von der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung beurteilt werden (…vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 05.07.2022 - 19 K 684/22, juris Rn. 36 ff.;… VG Freiburg, Urt. v. 13.04.2022 - 7 K 2089/20, juris Rn. 51; wohl auch VGH B-W, Beschl. v. 07.12.2020 - 12 S 3065/20, juris Rn. 22, 34). - BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00
Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist; …
Auszug aus OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
Denn stellt das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung bzgl. einer in der Abschiebungsandrohung verfügten Ausreisefrist oder hinsichtlich eines dort verfügten Absehens von einer Ausreisefrist wieder her, kann die Abschiebung aufgrund der verbleibenden, unvollständigen Abschiebungsandrohung nicht vollzogen werden, bevor die Behörde eine (ggfs. neue) Ausreisefrist gesetzt hat und diese abgelaufen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22/00, juris Rn. 9). - BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …
- OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22
Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV; …
- VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20
Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …
- VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22
Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96
Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter …
- BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der …
- VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen Abschiebungsverbot gemäß § 60 …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…U.v. 19.9.2013, Filev und Osmani - C-297/12 - juris Rn. 53) kann sich ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie (bis 24.12.2010, vgl. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie) von der Opt-Out-Klausel Gebrauch macht, nicht rückwirkend auf diese Ausnahmeregelung berufen, da sich die Situation für diejenigen Personen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (…vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 1.10.2024 - 2 B 196/24 - juris Rn. 28 NdsOVG, Urt. v. 06.03.2024 - 13 LC 116/23, juris Rn. 104;… HessVGH a.a.O., Rn. 16 ff.). - VG Schleswig, 24.04.2026 - 11 B 3/26
Ausweisung eines syrischen Straftäters, der über einen subsidiären Schutzstatus …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 19.09.2013, Filev und Osmani - C-297/12 -, juris Rn. 53) kann sich ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie (bis 24.12.2010, vgl. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 der Rückführungsrichtlinie) von der "Opt-Out Regelung" Gebrauch macht, nicht rückwirkend auf diese Ausnahmeregelung berufen, da sich die Situation für diejenigen Personen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (…vgl. VGH München, Urt. v. 24.02.2025 - 10 B 22.1728, juris Rn. 25; OVG B-Stadt, Beschl. v. 01.10.2024 - 2 B 196/24 -, juris Rn. 28;… VGH München, Beschl. v. 05.07.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 11;… OVG Lüneburg, Urt. v. 06.03.2024 - 13 LC 116/23, juris Rn. 104).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EUGRCh Art. 24 Abs. 3; AufenthG § 59 Abs. 1
Ausweisung eines Elternteils eines sich regelmäßig in Deutschland aufhaltenden Kindes; Anwendbarkeit des Art. 24 Abs. 3 EUGrCh auf ausländerrechtliche Maßnahmen; Gefährdung des Kindeswohls
Verfahrensgang
- VG Bremen, 04.06.2024 - 4 V 76/24
- OVG Bremen, 01.10.2024 - 2 B 196/24
- OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28;… OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42;… Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).Es handelt sich damit - anders als bei § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW - um eine gegenständlich beschränkte Zuständigkeit (BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 22;… OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).
Hingegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den kommunalen Ausländerbehörden der Städte Bremen und Bremerhaven einer- und dem Senator für Inneres als Ausländerbehörde des Landes Bremen andererseits in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ausdrücklich nicht beanstandet (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 25;… ausführlich dazu OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 34 - 38).
Da die Entscheidung des Senators für Inneres, ein auf die Prüfung einer Ausweisung gerichtetes Verwaltungsverfahren zu eröffnen oder fortzuführen, kein Verwaltungsakt, sondern nur Verfahrenshandlung ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 29), ist § 39 Abs. 1 VwVfG (i.V.m. § 1 BremVwVfG) nicht anwendbar.
Der Senator für Inneres übt insoweit auch kein (Entschließungs-)Ermessen aus, sondern nimmt lediglich eine Entscheidungskompetenz wahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 28;… OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 73).
b) Es gibt keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass dem Antragsteller in der Türkei eine erneute Verfolgung wegen der Betäubungsmitteldelikte, für die er bereits in Deutschland verurteilt wurde, droht (zur Pflicht, eine solche Gefahr der Mehrfachbestrafung bei der Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60/20, juris Rn. 58).
- VG Düsseldorf, 28.05.2024 - 8 L 413/23
Zuständigkeit, Zentrale Ausländerbehörde, Bestimmtheit, Willkürverbot
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Daran hält der Senat auch unter Berücksichtigung des von der Beschwerde zitierten Beschlusses des VG Düsseldorf vom 28.05.2024 - 8 L 413/23 - fest.Denn nach Auffassung des VG Düsseldorf ermächtigt § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nur zur Übertragung einzelner sachbezogener Aufgaben auf besondere Ausländerbehörden, nicht aber zur Übertragung der Zuständigkeit für alle aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gegenüber bestimmten Einzelpersonen (VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 51 - 70).
Zum anderen ist das VG Düsseldorf der Auffassung, § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW sei nicht hinreichend bestimmt (VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 101 ff.).
Das VG Düsseldorf beanstandet im Wesentlichen, dass sich § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW nicht entnehmen lasse, in welchen Fällen die oberste Landesausländerbehörde die ausländerrechtliche Zuständigkeit für eine bestimmte Person von der unteren Ausländerbehörde auf die Zentrale Ausländerbehörde Essen übertragen kann (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 102 - 107).
Des Weiteren hat das VG Düsseldorf beanstandet, dass die oberste Landesausländerbehörde die Übertragung der Zuständigkeit auf die Zentrale Ausländerbehörde Essen im konkreten Fall nicht begründet habe (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 115 ff.).
Es rügt, dass weder aus der Verordnung noch aus der konkreten Übertragungsentscheidung hervorgehe, wann bzw. weshalb ein solcher Ausnahmefall vorliegt (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2024 - 8 L 413/23, juris Rn. 102- 121).
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (…BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28; OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42;… Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).Hingegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den kommunalen Ausländerbehörden der Städte Bremen und Bremerhaven einer- und dem Senator für Inneres als Ausländerbehörde des Landes Bremen andererseits in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ausdrücklich nicht beanstandet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 25; ausführlich dazu OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 34 - 38).
Der Senator für Inneres übt insoweit auch kein (Entschließungs-)Ermessen aus, sondern nimmt lediglich eine Entscheidungskompetenz wahr (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 28; OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 73).
Daher ist der Senator für Inneres auch nicht gehalten, die Erwägungen darzulegen, aus denen er in einem bestimmten Fall anstelle der kommunalen Ausländerbehörde handelt (OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 74).
Die Systematik der BremAufenthZVO ist eine andere: Der Senator für Inneres und die kommunalen Ausländerbehörden sind für die in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO genannten Maßnahmen im Außenverhältnis gleichermaßen und gleichrangig zuständig; es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis (OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 74).
- OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Darunter fallen die vorliegend streitgegenständlichen Maßnahmen: Die Ausweisung (Ziff. 1 des Bescheids vom 08.12.2023) wird in § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ausdrücklich erwähnt, die Zuständigkeit für den Erlass und die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (Ziff. 2 des Bescheids vom 08.12.2023) folgt der Zuständigkeit für die Ausweisung (§ 11 Abs. 5c AufenthG ), die Abschiebungsandrohungen (Ziff. 3 und 4 des Bescheids vom 08.12.2023 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 14.02.2024) sind Maßnahmen, die "im Zusammenhang mit der Beendigung des Aufenthalts" stehen, denn sie sollen eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung ermöglichen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (…BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28;… OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).
Es handelt sich damit - anders als bei § 15 Abs. 9 ZustAVO NRW - um eine gegenständlich beschränkte Zuständigkeit (…BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8).
Schon aufgrund der unterschiedlichen Wortlaute der Vorschriften gibt dies dem Senat jedoch keine Veranlassung, seine Rechtsprechung, wonach § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8), zu ändern.
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Diese strikte Begrenzung der Gründe, aus denen Einschränkungen des Kontakts zwischen einem Kind und einem Elternteil erfolgen dürfen, auf den Schutz des Kindeswohl findet - wie die ähnliche Regelung in Art. 6 Abs. 3 GG - auf ausländerrechtliche Maßnahmen gegen einen Elternteil keine Anwendung (vgl. für Art. 6 Abs. 3 GG BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84, BVerfGE 76, 1 ). - EuGH, 06.12.2012 - C-356/11
O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Die Mitgliedsstaaten sind lediglich verpflichtet, das Wohl der betroffenen Kinder ausgewogen und sachgerecht zu bewerten und zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 06.12.2012 - C-356/11, C-357/11, juris Rn. 79 - 81). - BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Die Strafvollstreckungskammer, deren Prognose auch im Ausweisungsverfahren ein Indiz ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.2021 - 2 BvR 860/21, juris Rn.19), hat eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung abgelehnt, weil sie diese unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht für verantwortbar hält. - OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Die Rückführungsrichtlinie ist auf den Antragsteller trotz des inzwischen in § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erfolgten "opt out" (Art. 2 Abs. 2 lit. b Richtlinie 2008/115/EG) weiterhin anwendbar, da er schon vor dem Inkrafttreten von § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG n.F. am 27.02.2024 ausgewiesen worden und damit in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.03.2024 - 13 LC 116/23, juris Rn. 104). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20
Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Allerdings wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch vertreten, im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie könne die Rechtmäßigkeit der Frist für die freiwillige Ausreise nicht getrennt von der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung beurteilt werden (…vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 05.07.2022 - 19 K 684/22, juris Rn. 36 ff.;… VG Freiburg, Urt. v. 13.04.2022 - 7 K 2089/20, juris Rn. 51; wohl auch VGH B-W, Beschl. v. 07.12.2020 - 12 S 3065/20, juris Rn. 22, 34). - BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00
Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist; …
Auszug aus OVG Bremen, 02.10.2024 - 2 B 196/24
Denn stellt das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung bzgl. einer in der Abschiebungsandrohung verfügten Ausreisefrist oder hinsichtlich eines dort verfügten Absehens von einer Ausreisefrist wieder her, kann die Abschiebung aufgrund der verbleibenden, unvollständigen Abschiebungsandrohung nicht vollzogen werden, bevor die Behörde eine (ggfs. neue) Ausreisefrist gesetzt hat und diese abgelaufen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22/00, juris Rn. 9). - BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …
- OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22
Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV; …
- EuGH, 01.08.2025 - C-636/23
Al Hoceima - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …
- VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20
Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …
- EuGH, 01.08.2025 - C-637/23
Boghni
- VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22
Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96
Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter …
- BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der …
- OVG Bremen, 03.09.2026 - 2 B 158/26
Ausweisung, 2 B 158/26, Beschluss vom 03.09.2026 - Ausweisung; …
Das Oberverwaltungsgericht hat die Vereinbarkeit von § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO mit höherrangigem Recht schon mehrfach geprüft und bejaht (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 - 42; Beschl. v. 02.10.2024 - 2 B 196/24, juris Rn. 19 - 24). - VG Bremen, 15.05.2026 - 4 V 5/26
Ausweisung - Ausweisung; generalpräventive Ausweisung; generalpräventives …
§ 3 Abs. 4 BremAufenthZVO ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerwG…, Urteil vom 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 19 - 28; OVG Bremen…, Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 24 - 42;… Beschluss vom 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8; Beschluss vom 02.10.2024 - 2 B 196/24 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.). - VG Karlsruhe, 21.04.2026 - 8 K 7914/25
Ausweisung eines straffälligen Syrers; spezial- und generalpräventive …
Rn. 68 a) Die vorliegende Abschiebungsandrohung fällt in den zeitlichen Anwendungsbereich des mit Gesetz zur Verbesserung der Rückführung vom 21. Februar 2024 (BGBl. I 2024, Nr. 54) neu gefassten § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, weil die Abschiebungsandrohung am 24. Juni 2025 und damit nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung am 27. Februar 2024 erlassen wurde (vgl. im Hinblick auf die zeitliche Anwendbarkeit Bay. VGH…, Urteil vom 24.2.2025 - 10 B 22.1728 -, juris Rn. 25 …und Beschluss vom 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 -, juris Rn. 11;… Hess. VGH Beschluss vom 18.3.2024 - 3 B 1784/23 -, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 2.10.2024 - 2 B 196/24 -, juris Rn. 33; Nds. OVG…, Urteil vom 6.3.2024 - 13 LC 116/23 -, juris Rn. 104;… Zimmerer in BeckOK-MigR, 24. Ed., Stand: 1.1.2026, § 59 AufenthG Rn. 18; vgl. zum Zeitpunkt eines Opt-out EuGH…, Urteil vom 19.9.2013 - C-297/12 - Filev und Osmani -, juris Rn. 53 ff.).
- OVG Bremen, 27.08.2026 - 1 LA 166/25
Asyl Türkei; Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei; …
Er beschränkt sich vielmehr auf den Hinweis, dass die Vorschrift ausgehend von dem Wortlaut für eine (erneute) Strafverfolgung die Begehung der entsprechenden Deliktgruppe durch einen türkischen Staatsangehörigen im Ausland ausreichen lasse, unterlässt es aber, sich mit der von der Vorinstanz in Bezug genommenen obergerichtlichen Rechtsprechung auseinanderzusetzen, die einen konkreten Bezug der Straftaten zur Türkei für erforderlich hält (OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2024 - 2 B 196/24, juris Rn. 28 m.w.N.). - OVG Bremen, 24.03.2026 - 2 LA 88/26
Ausweisung; Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; räumliche Beschränkung; …
Das erkennende Gericht hat die Vereinbarkeit von § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO mit höherrangigem Recht schon mehrfach geprüft und bejaht (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 - 42; Beschl. v. 02.10.2024 - 2 B 196/24, juris Rn. 19 - 24). - VG Bremen, 06.03.2026 - 4 K 3088/24
Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung unter einer Bedingung, Urteil …
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie von der Opt-out-Klausel Gebrauch macht, sich nicht rückwirkend auf diese Ausnahmeregelung berufen kann, da sich die Situation für diejenigen Personen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (…EuGH, Urt. v. 19.09.2013 - C-297/12, juris Rn. 53 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 02.10.2024 - 2 B 196/24, juris Rn. 33;… BayVGH, Beschl. v. 05.07.2024 - 10 ZB 23.1712, juris Rn. 11). - VG Bayreuth, 31.01.2025 - B 6 S 24.198
Maßgabenentscheidung, Ablehnung mit Maßgaben, Ausweisung spezialpräventiv, …
Diese Ausnahmeregelung ist bereits deshalb nicht anwendbar, weil die Androhung der Abschiebung vor ihrem Inkrafttreten mit der Neufassung des § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG mit Wirkung ab dem 27. Februar 2024 wirksam geworden ist (…ausführlich BayVGH, B. v. 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 11 m. w. N.;… HessVGH, B. v. 18.3.2024 - 3 B 1784/23 - juris Rn. 8 ff.; zur Anwendbarkeit der RL 2008/115/EG OVG Bremen, B. v. 2.10.2024 - 2 B 196/24 - juris Rn. 33;… NdsOVG, U. v. 6.3.2024 - 13 LC 116/23 - juris Rn. 102).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".