Rechtsprechung
| OVG Berlin, 04.06.2004 - 2 B 2.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BaumSchVO i. d. F. v. 4.3.2004; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2
Baumschutz; Ausnahmegenehmigung zur Kappung einer Birke; wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung; Verschattung ei-nes Wohnraumfensters; Eindringen von Baumabfällen unter die Ziegelabdeckung; Zumutbarkeit von Wartungs- und Reinigungsarbeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2941 (Ls.)
- NVwZ 2005, 721
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750
Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger …
Insofern wird gemäß § 130b Satz 2 VwGO auf die entsprechenden Ausführungen im angefochtenen Urteil verwiesen, die sich der Senat zu eigen macht (siehe auch OVG Berlin vom 4.6.2004 NVwZ 2005, 721). - VG Berlin, 22.10.2025 - 24 K 375.23
Rückschnitt geschützter Bäume: Laub und Sekrete müssen geduldet werden
Rn. 28 § 5 BaumSchVO ist im Ergebnis der Auslegung dazu bestimmt, auch dem Schutz eines Grundstücksnachbarn zu dienen, der bei fehlender Antragsberechtigung an der effektiven Abwehr von Eigentumsbeeinträchtigungen gehindert und damit in seinem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt wäre (so zur Ausnahmevorschrift des § 4 BaumSchVO a.F. VG Berlin…, Urteil vom 10. Juli 2002 - 1 A 336.01, juris, Rn. 16 m.w.N. und OVG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2004 - OVG 2 B 2.02, Rn. 16 m.w.N.; a.A. VG Berlin…, Urteil vom 3. September 2014 - VG 24 K 366.13, juris, Rn. 21 ff. m.w.N.).Rn. 31 Ein subjektives Recht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist darüber hinaus aber auch einem Nachbarn zuzugestehen, der nachvollziehbar darlegt, durch die gegen jedermann wirkenden baumschutzrechtlichen Verbote in der von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Nutzung seines Eigentums beschränkt zu werden (ausdrücklich zur BaumSchVO des Beklagten: VG Berlin…, Urteil vom 10. Juli 2002 - 1 A 336.01, juris, Rn. 16 m.w.N., OVG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2004 - OVG 2 B 2.02, Rn. 16 m.w.N., BGH…, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19, juris, Rn. 29 f., Uerpmann, Privatrechtliche Abwehransprüche und naturschutzrechtliche Duldungspflichten im Nachbarverhältnis, NuR 1994, S. 386, 386 ff., Lorz, Selbsthilfe beim Grenzüberwuchs von Nachbars Garten, JZ 2022, S. 162, 169; allgemein: VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 S 3422/95, juris, Rn. 3, OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. April 1996 - 3 L 3798/94, juris, Rn. 7, OVG Saarlouis…, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 2 A 361/17, juris, Rn. 13, OVG Bautzen…, Beschluss vom 24. Juli 2023 - 4 A 613/21, juris, Rn. 4;… Bartholomäi, Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen - eine Zwischenbilanz, UPR 1988, S. 214, 247;…Günther, Rechtsfragen bei der Anwendung von Baumschutzvorschriften, NuR 1998, S. 637, Schink, Baumschutzsatzungen und -verordnungen, DÖV 1991, S. 7, 15, Bruns, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 62. EL Februar 2024, J. Rn. 661 m.w.N.; a.A. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 PA 158/13, juris, Rn. 2, VG Berlin…, Urteil vom 3. September 2014 - VG 24 K 366.13, juris, Rn. 27 f.).
Rn. 54 Eine solche wäre nur dann zu bejahen, wenn die mit dem Baum und seiner Erhaltung verbundenen Nutzungsbeeinträchtigungen das Maß der Belastung überschreiten, welche mit dem Vorhandensein eines geschützten Baums auf dem Grundstück regelmäßig einhergehen und die deshalb als Folge der Sozialbindung des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und der Situationsgebundenheit des betreffenden Grundstücks hingenommen werden müssen (OVG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2004 - 2 B 2.02, juris, Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2024 - 11 B 5.22
Gefahrenabschätzung bezüglich eines geschützten Baumes; Nutzungsbeeinträchtigung …
Bereits auf dieser Ebene - d.h. bei der Frage der Gewährung der Fällgenehmigung - findet eine Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen, d.h. eine Betrachtung der mit dem Baumschutz einhergehenden Situationsgebundenheit des Grundeigentums statt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2004 - 2 B 2/02 - juris, Rn. 17 ff. m.w.N.).Für den Fall der Nutzungsbeeinträchtigung durch einen (vitalen) Baum hat der Verordnungsgeber hier ersichtlich eine Sonderregelung geschaffen, mit der den Interessen des Eigentümers an einer zulässigen Nutzung seines Grundstücks Rechnung getragen werden soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, - OVG 2 B 2/02 - juris, Rn. 17), und die daher in ihrem Anwendungsbereich die Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c BaumSchVO ausschließt.
- VG Hannover, 10.07.2012 - 7 A 5059/11
Pflicht des Anliegers zur Duldung von Straßenbäumen
Unterstellt, dieser Vortrag trifft zu, wäre den Klägern zuzumuten, neben dem Fangkorb im Fallrohr gegebenenfalls die Dachrinnen mit Drahtgeflecht gegen Verstopfung durch Laub zu sichern (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 04.06.2004 - 2 B 2/02 -, , NVwZ 2005, 721). - VG Berlin, 17.03.2026 - 24 K 46.24
Baumfällgenehmigung; Verschattung einer PV-Anlage
Rn. 48 Eine solche wäre nur dann zu bejahen, wenn die mit dem Baum und seiner Erhaltung verbundenen Nutzungsbeeinträchtigungen das Maß der Belastung überschreiten, welche mit dem Vorhandensein eines geschützten Baums auf dem Grundstück regelmäßig einhergehen und die deshalb als Folge der Sozialbindung des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und der Situationsgebundenheit des betreffenden Grundstücks hingenommen werden müssen (OVG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VG Hamburg, 27.02.2012 - 7 K 685/10
Zur Vereinbarkeit der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in …
Wie die Beklagte bereits im Widerspruchsbescheid zutreffend ausgeführt hat, ist es einem Eigentümer grundsätzlich zuzumuten, Gebäude und sonstigen Anlagen sowie Zuwegungen baulich-konstruktiv so auszugestalten, dass negative Einwirkungen von Bäumen weitestgehend verhindert werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.6.2004, 2 B 2/02 - NVwZ 2005, 721, juris Rn. 21). - VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 11 K 12.01015
Befreiung von Verbot nach BaumSchVO; zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen
Durch einen Baum ausgelöste Beeinträchtigungen können daher nur dann die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung erfüllen, wenn den Auswirkungen nicht mit erfolgversprechenden Schutzmaßnahmen begegnet werden kann (…VG München, U. v. 2.7.2012, M 8 K 11.4105, Juris, Rz. 26; OVG Berlin, U. v. 4.6.2004, 2 B 2/02, Juris, Rz. 21). - OVG Sachsen, 24.07.2023 - 4 A 613/21
Verpflichtungsklage; Klagebefugnis; Prozessstandschaft
Zutreffend weisen die Kläger zwar darauf hin, dass sie nach der Rechtsprechung selbst einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung stellen können (OVG Berlin, Urt. v. 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, juris Rn. 16;… NdsOVG, Urt. v. 11. April 1996 - 3 L 3798/94 -, juris Rn. 7 f.;… OVG Saarland, Beschl. v. 7. Juni 2017 - 2 A 361/17 -, juris Rn. 13). - VG Ansbach, 07.04.2022 - AN 11 K 19.01341
Genehmigung zum Fällen eines Baumes bei Eichenprozessionsspinner-Befall
Durch einen Baum ausgelöste Beeinträchtigungen können daher nur dann die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung erfüllen, wenn den Auswirkungen nicht mit erfolgversprechenden Schutzmaßnahmen begegnet werden kann (…vgl. VG München, U. v. 2.7.2012 - M 8 K 11.4105 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Bbg, U. v. 4.6.2004 - 2 B 2/02 - juris Rn. 21). - VG Arnsberg, 22.02.2006 - 1 K 435/05
Genehmigung zur Entfernung eines schattenwerfenden Ahornbaumes; Vorliegen einer …
Rn. 24 Vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, Natur und Recht (NuR) 2005, 259. - VG Arnsberg, 22.02.2006 - 1 K 440/05
Genehmigung zur Entfernung eines schattenwerfenden Ahornbaumes; Vorliegen einer …
- VG Arnsberg, 22.02.2006 - 1 K 441/05
Anspruch des Eigentümers eines Wohnhauses auf Entfernung einer Linde in Ausnahme …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.2002 - 2 B 2.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungsanforderungen hinsichtlich des Zulassungsgrundes der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung - Darlegung der Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 4 S 1297/01
- BVerwG, 18.03.2002 - 2 B 2.02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.01.1999 - 1 B 4.99
Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 2 B 2.02
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Verletzung des Verfahrensrechts (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) müssen innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist die verletzte Rechtsnorm bezeichnet und substantiiert die Tatsachen vorgetragen werden, die den gerügten Verfahrensmangel schlüssig ergeben (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1 m.w.N.).
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