Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
StBAPO § 37
Vorläufige Fortsetzung Beamtenverhältnis; Versäumung der Prüfung; Amtsärztliches Attest; Schwärzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Antrag auf vorläufige Fortsetzung der Laufbahnausbildung unter erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf; Hilfsweise Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis unter Bestellung zum ...
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 02.10.2023 - 3 L 346/23
- OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20
Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Soweit aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung grundsätzlich in Betracht komme, weil die gesetzliche Beendigungswirkung betreffend das Beamtenverhältnis unangetastet bleibe (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 -, juris Rn. 34), lägen die Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht vor.Rn. 8 a) Ein Anordnungsanspruch scheitert nicht daran, dass das ursprünglich begründete Widerrufsbeamtenverhältnis mit der Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens der Laufbahnprüfung gemäß § 22 Abs. 4 BeamtStG, § 40 Abs. 1 SächsBG beendet worden ist, vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 - a. a. O. Rn. 33:.
Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu aus (Beschl. v. 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 - a. a. O. Rn. 34):.
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Soweit hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG des Antragstellers berührt wird, stellt sich die Einschränkung als verhältnismäßig dar, weil ein hinreichender Anlass für die Datenerhebung besteht und diese im Umfang nicht über das für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erforderliche Maß hinausgeht (vgl. zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Beamtenverhältnis BVerfG, Kammerbeschl. v. 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 33 ff.). - BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96
Prüfungsrecht - Form des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Denn die Entscheidung, ob die dargelegten gesundheitlichen Defizite die Annahme rechtfertigen, dass der Prüfling wegen Prüfungsunfähigkeit verhindert ist, trifft die Prüfungsbehörde in eigener Verantwortung (BVerwG, Beschl. v. 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, DVBl 1996, 1379, juris, Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 12.08.2016 - 2 ME 150/16
Amtsarzt; Attest; Erkrankung; Fürsorge; Fürsorgepflicht; Gesundheitsamt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Sofern der Antragsteller den erforderlichen Nachweis unter Verweis auf seine Privatsphäre nicht erbringen will, kann er hierzu nicht gezwungen werden; allerdings ist der Prüfungsausschuss dann nicht gehindert, von der Nichterweislichkeit der Prüfungsunfähigkeit auszugehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12. August 2016 - 2 ME 150/16 -, juris Rn. 13 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 19 A 3028/15
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Es ist dagegen nicht Sache des Arztes, selbst die Prüfungsunfähigkeit festzustellen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 29. Januar 2020 - 19 A 3028/15 -, juris Rn. 52). - OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 329/11
Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Fernbleiben von einer Prüfung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
In diesem Rahmen ist er berechtigt und verpflichtet, das ihm vorgelegte Attest auf Vollständigkeit, Objektivität und Schlüssigkeit zu prüfen und bei eventuellen Widersprüchen, Lücken oder Unstimmigkeiten eine weitere Sachaufklärung einzuleiten (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 329/11 -, juris Rn. 61;… BayVGH, Urt. v. 2. Juni 2022 - 7 B 21.349 -, juris Rn. 36). - VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349
Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis
Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
In diesem Rahmen ist er berechtigt und verpflichtet, das ihm vorgelegte Attest auf Vollständigkeit, Objektivität und Schlüssigkeit zu prüfen und bei eventuellen Widersprüchen, Lücken oder Unstimmigkeiten eine weitere Sachaufklärung einzuleiten (…vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 329/11 -, juris Rn. 61; BayVGH, Urt. v. 2. Juni 2022 - 7 B 21.349 -, juris Rn. 36).
- OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 452/25
Nichtbestehen der Laufbahnprüfung; Nicht genehmigtes Fernbleiben; Nachweis des …
Zur Begründung wurde auf die Ausführungen des Senats in dessen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ergangenen Beschluss vom 5. Januar 2024 - 2 B 212/23 -, juris Rn. 12 bis 16 verwiesen, wonach der Prüfungsausschuss den Erstversuch zur Ablegung der Laufbahnprüfung als nicht bestanden habe bewerten dürfen.Das Verwaltungsgericht hat sich maßgeblich auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 5. Januar 2024 - 2 B 212/23 -, juris Rn. 12 ff. gestützt:aa) Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Prüfungsausschuss den Erstversuch zur Ablegung der Laufbahnprüfung mit Entscheidung vom 4. August 2022 als nicht bestanden bewerten durfte.
- VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 12-IV-24 Mit seiner am 12. Februar 2024 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Landesamtes für Steuern und Finanzen vom 9. August 2023, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 2. Oktober 2023 (3 L 346/23) sowie gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2024 (2 B 212/23), welcher ihm am 11. Januar 2024 zugestellt wurde.
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