Rechtsprechung
| VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19 HAL |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 8 BauNVO, § 9 Abs 2 Nr 1 BauNVO
Anordnung der Einstellung von Baumaßnahmen und Androhung der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 30.000,00 EUR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05
Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Wie die Baueinstellungsverfügung selbst stellt aber die sich bei einem Verstoß hiergegen anschließende Zwangsgeldfestsetzung eine intendierte Ermessensentscheidung dar (OVG LSA, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris).Bei der Festsetzung des in bestimmter Höhe angedrohten Zwangsgelds ist hinsichtlich der Höhe des Zwangsgelds im Regelfall keine (erneute) Ermessensausübung geboten (OVG LSA, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris).
Eine Zwangsgeldfestsetzung hat keinen Strafcharakter; sie stellt ausschließlich ein Beugemittel dar, mit dem der Pflichtige zu der auferlegten Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst werden soll (OVG LSA, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 210/05
Baueinstellung
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Bei einer Baueinstellung bedarf es - anders als sonst - keines über das allgemeine Vollzugsinteresse hinausgehenden besonderen öffentlichen Interesses am Sofortvollzug (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - sowie Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 210/05 - ).Wenn Bauarbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung oder unter nicht unerheblicher Abweichung von einer erteilten Baugenehmigung ausgeführt werden, ist typischerweise zu befürchten, dass der formell und möglicherweise materielle baurechtswidrige Zustand mit jedem Fortschritt der Bauarbeiten verfestigt wird (vgl. hierzu etwa VG Halle, Beschluss vom 10. Oktober 2011, 2 B 205/11 HAL, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 ; vgl. zudem OVG LSA, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 210/05).
Bei der Bemessung des anzudrohenden Zwangsgelds innerhalb des gesetzlichen Rahmens hat die Behörde ein weites Ermessen; dieses Ermessen hat sie am Zweck der Ermächtigung auszurichten und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 210/05).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und …
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Bei einer Baueinstellung bedarf es - anders als sonst - keines über das allgemeine Vollzugsinteresse hinausgehenden besonderen öffentlichen Interesses am Sofortvollzug (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - sowie Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 210/05 - ).Wenn Bauarbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung oder unter nicht unerheblicher Abweichung von einer erteilten Baugenehmigung ausgeführt werden, ist typischerweise zu befürchten, dass der formell und möglicherweise materielle baurechtswidrige Zustand mit jedem Fortschritt der Bauarbeiten verfestigt wird (vgl. hierzu etwa VG Halle, Beschluss vom 10. Oktober 2011, 2 B 205/11 HAL, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 ; vgl. zudem OVG LSA, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 2 M 210/05).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16
Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des …
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Ein solcher Fall ist aber nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzungen in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (vgl. nur OVG LSA, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, Rn. 115 , juris).Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (OVG LSA, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, Rn. 115 , juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - BVerwG 4 BN 9.12 -, BRS 79 Nr. 19, RdNr. 3 in juris).
- VG Saarlouis, 24.11.2005 - 5 F 34/05
Baueinstellungsverfügung bei formeller Baurechtswidrigkeit
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Die Antragstellerin hat unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des VG Saarlouis vom 25. November 2005 (5 F 34/05) unter dem 1. November 2019 zu den Baukosten vorgetragen (Blatt 20 d.A.). - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes kann nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (OVG LSA…, Urteil vom 29. August 1996 - C 2 S 204/96 -, Rn. 43, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34; Urteil vom 29. April 1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 31. August 1989 - 4 B 161.88 -, Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 18). - BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91
Vorhaben - Erschließung - Bebauungsplan - Funktionslosigkeit
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes kann nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (OVG LSA…, Urteil vom 29. August 1996 - C 2 S 204/96 -, Rn. 43, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34; Urteil vom 29. April 1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 31. August 1989 - 4 B 161.88 -, Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 18). - BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (OVG LSA…, Urteil vom 21. Februar 2017 - 2 K 87/16 -, Rn. 115 , juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - BVerwG 4 BN 9.12 -, BRS 79 Nr. 19, RdNr. 3 in juris). - OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
Baunachbarstreit, Solarpark, Rücksichtnahmegebot, Gebietswahrungsanspruch
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Bei der geplanten Photovoltaikfreiflächenanlage zur Erzeugung von Strom dürfte es sich um einen nach §§ 8, 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO im Gewerbe- und Industriegebiet allgemein zulässigen "Gewerbebetrieb aller Art" handeln (vgl. etwa vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 04. September 2012 - 1 B 254/12 -, juris; BayVGH…, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 15 CS 10.2432 -, Rn. 11, juris). - VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 CS 10.2432
Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19
Bei der geplanten Photovoltaikfreiflächenanlage zur Erzeugung von Strom dürfte es sich um einen nach §§ 8, 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO im Gewerbe- und Industriegebiet allgemein zulässigen "Gewerbebetrieb aller Art" handeln (vgl. etwa vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 04. September 2012 - 1 B 254/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 15 CS 10.2432 -, Rn. 11, juris). - BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine …
- VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 661/13
Bauvorbescheid für eine freistehende Photovoltaikanlage
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 50/10
Festsetzung eines Zwangsgelds
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.1996 - 2 L 60/95
- VG Saarlouis, 09.07.2020 - 5 L 454/20
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Medizinalcannabis und einem "Covid-19-Notstand"
Bei Vorliegen einer den formalen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechenden Begründung der Vollzugsanordnung hat das Gericht keine inhaltliche, gegebenenfalls am Maßstab von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO oder § 114 VwGO ausgerichtete Rechtmäßigkeitsprüfung der Vollzugsanordnung, sondern allein eine an dem Ergebnis einer summarischen Vorausbeurteilung der Hauptsache ausgerichtete eigene Interessenabwägung vorzunehmen.[vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2019 - 2 B 217/19 - unter Hinweis auf die ständige Senatsrechtsprechung und den Beschluss vom 17.06.2016 - 2 B 124/16 -][vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.08.2019 - 2 B 217/19 - unter Hinweis auf die ständige Senatsrechtsprechung und den Beschluss vom 17.06.2016 - 2 B 124/16 -]. - VG Gelsenkirchen, 21.07.2020 - 9a L 916/20
Zweitantrag, Erfolgloser Abschluss, Maßgeblicher Zeitpunkt (hier: offengelassen), …
Rn. 19 Vgl. einerseits unter Verweis auf den eindeutigen Wortlaut der Norm: VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.07.2017 - 6 L 665/17.A - juris Rn. 6; VG Augsburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - Au 4 S 18.31170 -, juris Rn. 10 ff., VG Regensburg, Urteil vom 8. August 2018 - Rn 12 K 18.31824, juris Rn 21, in diese Richtung wohl auch VG Freiburg, Urteil vom A 1 K 5667/17 Rn. 21 ff. (im Ergebnis offengelassen) sowie Bruns, in Hoffmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 71a AsylG/AsylVerfG Rn. 5, sowie andererseits unter Hinweis auf die Systematik der Norm sowie die Intention des europäischen Asylsystems, einen Antrag auf internationalen Schutz grundsätzlich nur in einem Mitgliedstaat einer vollständigen inhaltlichen Prüfung zugänglich zu machen: VG München, Beschluss vom 1. April 2020 - M 13 S 19.33925 -, juris Rn. 19 ff. m.w.N, VG Cottbus Urteil vom 24. April 2020 - 3 K 104/17 -, juris Rn. 22 ff., VG Hannover Beschluss vom 7. Februar 2019 - 2 B 217/19 - juris Rn. 29 ff., wohl auch VG Magdeburg, Beschluss vom 2 B 219/19 juris Rn. 22 ff. (im Ergebnis offen gelassen), sowie weitergehend Neumann, in: GK-AsylG, § 71a Rn. 26 nach dem es erst auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommen soll.Rn. 33 vgl. VG München, Beschluss vom 1. April 2020 - M 13 S 19.33925 -, juris Rn. 19 ff. m.w.N, VG Cottbus Urteil vom 24. April 2020 - 3 K 104/17 -, juris Rn. 22 ff., VG Hannover Beschluss vom 7. Februar 2019 - 2 B 217/19 - juris Rn. 29 ff.,.
- OVG Saarland, 25.09.2019 - 2 A 284/18
Annahme ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen …
Weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte sind bei ihrer Gefahrenprognose an die Entscheidung des Strafgerichts über die Aussetzung der Vollziehung der Strafe und die dabei getroffene Einschätzung gebunden.(Ständige Rspr. des Senats: vgl. etwa die Beschlüsse vom 19.8.2019 - 2 B 217/19 - und vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 -) Vielmehr haben die zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen. - OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 A 85/21
Ausweisung von Straftätern (Staatenlosigkeit)
Dass weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte an die Entscheidung eines Strafgerichts über die Aussetzung der Vollziehung einer Strafe gebunden sind, vielmehr bei ihren Entscheidungen eine eigenständige Gefahrenprognose hinsichtlich einer Wiederholungsgefahr zu treffen haben, hat das Verwaltungsgericht ebenfalls zu Recht herausgestellt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.9.2019 - 2 A 284/18 -, FA 2019, 380, ständige Rechtsprechung des Senats, dazu etwa die Beschlüsse vom 19.8.2019 - 2 B 217/19 - und vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 -, insoweit auch bei Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.9.2019 - 2 A 284/18 -, FA 2019, 380, ständige Rechtsprechung des Senats, dazu etwa die Beschlüsse vom 19.8.2019 - 2 B 217/19 - und vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 -, insoweit auch bei Juris].
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