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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.09.2010 - 2 B 224/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15095
OVG Sachsen, 29.09.2010 - 2 B 224/10 (https://dejure.org/2010,15095)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 B 224/10 (https://dejure.org/2010,15095)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 B 224/10 (https://dejure.org/2010,15095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnungen zu Tätigkeiten einer niedrigeren Laufbahn; Zulässigkeit von Abordnungen unter Vornahme einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Beschränkung auf das zwingend Notwendige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abordnungen zu Tätigkeiten einer niedrigeren Laufbahn; Zulässigkeit von Abordnungen unter Vornahme einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Beschränkung auf das zwingend Notwendige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 119
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2010 - 2 B 224/10
    Dabei ist jedoch immer der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG; BVerwG, Urt. v. 18.9.2008, NVwZ-RR 2009, 211, 213; SächsOVG, Beschl. v. 26.1.2009, SächsVBl. 2009, 164 f.) im Blick zu behalten.
  • OVG Sachsen, 26.01.2009 - 2 B 378/08

    Sächsisches Personalübergangsgesetz; Abordnung; Gebiets- und Funktionalreform; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2010 - 2 B 224/10
    Dabei ist jedoch immer der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG;… BVerwG, Urt. v. 18.9.2008, NVwZ-RR 2009, 211, 213; SächsOVG, Beschl. v. 26.1.2009, SächsVBl. 2009, 164 f.) im Blick zu behalten.
  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

    Rn. 33 Hinsichtlich der Differenzierung zwischen den Begriffen des dienstlichen Bedürfnisses und der dienstlichen Gründe im Rahmen der Abordnung wird ebenfalls überwiegend ein am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientiertes Verständnis vorgeschlagen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. September 2010, SächsVBl. 2011, 65;… Battis, BBG, 3. Aufl., § 27 Rn. 12 m. w. N.).

    Der Senat hat allerdings entschieden, dass in der Person des Beamten liegende Gründe eine Abordnung nach § 36 Abs. 2 SächsBG rechtfertigen, wenn diese eine weitere Beschäftigung in der bisherigen Laufbahn unmöglich machen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. September 2010, SächsVBl. 2011, 65).

    Rn. 2 Nach der Rechtsprechung des Senats ist sowohl bei der Anfechtung einer Abordnung wie auch einer Versetzung in ein vergleichbares Amt das wirtschaftliche Interesse mit dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen (Senatsbeschl. v. 29. September 2010, SächsVBl. 2011, 65; Senatsbeschl. v. 24. Februar 2010 - 2 A 322/08 -, juris; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 304/13

    Abordnung zu einem anderen Dienstherrn, dienstliches Bedürfnis, innerdienstliche …

    Hieraus folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen eine Abordnungsverfügung nur ausnahmsweise in Fällen der offensichtlichen Rechtswidrigkeit oder unzumutbaren Härte gerechtfertigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29. September 2010 - 2 B 224/10 -, juris und v. 8. Juni 2010 - 2 B 132/10 -).

    Der Senat folgt der zutreffenden Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, die sich an der Rechtsprechung des Senats orientiert (vgl. Beschl. v. 29. September 2010 - 2 B 224/10 -, juris und v. 9. September 2010 - 2 B 188/10 -).

  • OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17

    Schulzuweisung Oberschule Am Barkhof - Geschwisterkindregelung; Härtefall; …

    Nähere, für die Eltern nachvollziehbare Angaben, was dies praktisch bedeutet, enthält die Broschüre nicht (vgl. zu dieser Broschüre bereits OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2010 - 2 B 224/10).
  • OVG Sachsen, 17.04.2026 - 2 B 16/26

    Amtsangemessene Beschäftigung; Referatsleiterin; Rechnungshof; Vorwegnahme der …

    Der Senat verweist hierzu etwa auf seine Entscheidung betreffend die Verschmelzung von Behörden (…Senatsurt. v. 13. Juni 2017 - 2 A 339/2017 -, juris Rn. 22 ff.) und zur Abordnung zu Tätigkeiten einer niedrigeren Laufbahngruppe (Senatsbeschl. v. 29. September 2010 - 2 B 224/10 -, juris); in letzterem ist ausgeführt (…Rn. 15):.
  • OVG Sachsen, 02.12.2013 - 2 A 380/13

    Bundespolizei, Satzung, Neuorganisation, Dienstvereinbarung, Dienstposten

    Rn. 2 Steht lediglich eine Änderung des Dienstpostens in Streit, die keine Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung hat, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Streitwert in Höhe des Auffangwertes aus § 52 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2009 - 2 B 227/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 24. Februar 2010 - 2 A 322/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 29. September 2010, SächsVBl. 2011, 65; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 18.09.2023 - 2 B 111/23

    Amtsangemessene Beschäftigung

    Der Senat verweist hierzu etwa auf seine Entscheidung betreffend die Verschmelzung von Behörden (…Senatsurt. v. 13. Juni 2017 - 2 A 339/2017 -, juris Rn. 22 ff.) und zur Abordnung zu Tätigkeiten einer niedrigeren Laufbahngruppe (Senatsbeschl. v. 29. September 2010 - 2 B 224/10 -, juris); in letzterem ist ausgeführt (…Rn. 15):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 69.09

    Laufbahngruppe der Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern

    Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 29. September 2010 (- 2 B 224/10 -, juris Rn. 12), der die Abordnung eines Polizeibeamten betraf, unter Verweis auf die Besoldungsordnung A des Bundes zu A 12 und A 13 die Auffassung vertreten, Haupt- und Realschullehrer könnten sowohl dem gehobenen als auch dem höheren Dienst angehören.
  • OVG Sachsen, 31.07.2019 - 2 B 193/19
    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im Allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt sind (…vgl. Senatsbeschl. v. 14. November 2018 - 2 B 302/18 - juris Rn. 24 für die Umsetzung; Senatsbeschl. v. 14. August 2015 - 2 B 126/15 - und v. 29. September 2010 - 2 B 224/10 -, jeweils juris und jeweils zur Abordnung;… vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151;… Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202;… Kathke, in: Schütz/ Maiwald, a. a. O., Teil C, vor §§ 28 f. LBG NW Rn. 44 ff., 55 ff.).
  • OVG Sachsen, 12.09.2012 - 2 B 266/12

    Einstweiliger Rechtsschutz, Versetzung, Personalüberhang

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (etwa Beschluss v. 29. September 2010 - 2 B 224/10 -, juris; Beschl. v. 8. Juni 2010 - 2 B 132/10 - Beschl. v. 29. Juli 2011 - 2 B 76/11 -) davon ausgegangen, dass bei der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu treffenden Entscheidung die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts mit in den Blick zu nehmen ist; wegen der gesetzgeberischen Wertung des § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG, § 54 Abs. 4 BeamtStG kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Abordnungen und Versetzungen nur in den Fällen der offensichtlichen Rechtswidrigkeit oder einer unzumutbaren Härte in Frage.
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