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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 27.08.2020 - 2 B 230/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25575
OVG Saarland, 27.08.2020 - 2 B 230/20 (https://dejure.org/2020,25575)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.08.2020 - 2 B 230/20 (https://dejure.org/2020,25575)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. August 2020 - 2 B 230/20 (https://dejure.org/2020,25575)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • VG Schleswig, 28.10.2019 - 2 B 45/19

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus OVG Saarland, 27.08.2020 - 2 B 230/20
    Ebenso wenig wie ein drogenabhängiger Straftäter keinen Anspruch darauf hat, im Rahmen seines Strafvollzugs oder danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann[Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa den Beschluss vom 1.7.2019 - 2 B 45/19 - (m.w.N.)][Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa den Beschluss vom 1.7.2019 - 2 B 45/19 - (m.w.N.)], besteht auch kein Anspruch, eine während des Strafvollzugs begonnene Ausbildung beenden zu können.
  • VG Karlsruhe, 21.04.2026 - 8 K 7914/25

    Ausweisung eines straffälligen Syrers; spezial- und generalpräventive …

    Ebenso wenig hat ein drogenabhängiger Straftäter einen Anspruch darauf, im Rahmen des Strafvollzugs oder danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (vgl. etwa Bay. VGH…, Beschluss vom 25.10.2022 - 19 CS 22.1755 -, juris Rn. 23; OVG Saarland, Beschluss vom 27.8.2020 - 2 B 230/20 -, juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 84/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; Auswirkung der …

    Im Übrigen ist anerkannt, auch wenn es darauf vorliegend nicht mehr ankommt, dass ein drogenabhängiger Straftäter keinen Anspruch darauf hat, im Rahmen seines Strafvollzugs oder danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Prognose gestellt werden kann.[st. Rspr., vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.08.2020 - 2 B 230/20 -, juris, Rz. 12, m.w.N.][st. Rspr., vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.08.2020 - 2 B 230/20 -, juris, Rz. 12, m.w.N.] Gleichermaßen kann dahinstehen, ob eine Abschiebung nach Afghanistan und die damit verbundene Konfrontation mit den dortigen zweifellos schwierigen Verhältnissen bei dem Kläger möglicherweise sogar gewissermaßen eine "Initialzündung" bzw. einen "Weckruf" auslösen könnte, so dass es ihm gelingen könnte, sich von seinem Drogenkonsum zu lösen, nachdem ihm dies während seines bisherigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland trotz mehrerer Haftaufenthalte offensichtlich nicht gelungen ist.
  • OVG Saarland, 01.04.2021 - 2 A 279/20

    Ausweisung von Straftätern

    Mit Blick auf die ebenfalls angesprochene Therapierung hat das Verwaltungsgericht bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein drogenabhängiger Straftäter keinen Anspruch darauf hat, im Rahmen des Strafvollzugs oder danach in einer Bewährungsphase so lange therapiert zu werden, bis ihm möglicherweise eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.8.2020 - 2 B 230/20 -, Nr. 3 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 1.7.2019 - 2 B 45/19 -][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.8.2020 - 2 B 230/20 -, Nr. 3 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 1.7.2019 - 2 B 45/19 -] Die Behauptung in der Antragsbegründung, es habe "gerade keine Einzelfallwürdigung stattgefunden", lässt sich durch die Lektüre des Urteils vom 31.7.2020 eindeutig und unschwer widerlegen.
  • VG Saarlouis, 25.05.2021 - 6 K 1038/19

    AusländerrechtAusweisung eines afghanischen Staatsangehörigen wegen Drogenhandels

    Rn. 45 Beschl. v. 27.08.2020, 2 B 230/20, juris Rn. 12.
  • OVG Saarland, 24.04.2023 - 2 B 21/23

    Ausweisung nach Albanien wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und …

    Rn. 15 Im Rahmen seiner Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Ausreise des Antragstellers und dessen privatem Interesse an einem weiteren Verbleib in Deutschland hat das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall zu Recht ein Überwiegen des Ausweisungsinteresses angenommen.[vgl. zur Ausweisung eines wegen illegalen Drogenhandels verurteilten Ausländers: Beschluss des Senats vom 27.8.2020 - 2 B 230/20 -, juris, Rn. 11-12][vgl. zur Ausweisung eines wegen illegalen Drogenhandels verurteilten Ausländers: Beschluss des Senats vom 27.8.2020 - 2 B 230/20 -, juris, Rn. 11-12].
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