Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 BDG, § 13 Abs 1 BDG, § 69 BDG, § 127 Nr 1 BRRG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses - rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 BDG, § 13 Abs 1 BDG, § 69 BDG, § 127 Nr 1 BRRG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses - Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Bewertung der Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbeamten als ein schweres Dienstvergehen; Voraussetzungen für den Milderungsgrund der Geringwertigkeit der gestohlenen oder unterschlagenen Sache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarrechtliche Bewertung der Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbeamten als ein schweres Dienstvergehen; Voraussetzungen für den Milderungsgrund der Geringwertigkeit der gestohlenen oder unterschlagenen Sache
- rechtsportal.de
Disziplinarrechtliche Bewertung der Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbeamten als ein schweres Dienstvergehen; Voraussetzungen für den Milderungsgrund der Geringwertigkeit der gestohlenen oder unterschlagenen Sache
- datenbank.nwb.de
Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 18.07.2014 - DB 8 K 1484/13
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2015 - DB 13 S 1635/14
- BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Das ist der Fall, wenn das Berufungsgericht einen im zu entscheidenden Fall erheblichen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder - für Klagen aus dem Beamtenverhältnis - eines anderen Oberverwaltungsgerichts nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 …und vom 28. Oktober 2008 - 2 B 53.08 - juris Rn. 3).In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz außerdem grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet, weil es sich stets um eine einzelfallbezogene Würdigung handelt, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46 und vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der - gesetzlich nicht bestimmte, sondern lediglich in der gerichtlichen Praxis entwickelte - Milderungsgrund der Geringwertigkeit der gestohlenen oder unterschlagenen Sache voraus, dass der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - NVwZ 2016, 772 Rn. 27 m.w.N.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Das ist der Fall, wenn das Berufungsgericht einen im zu entscheidenden Fall erheblichen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder - für Klagen aus dem Beamtenverhältnis - eines anderen Oberverwaltungsgerichts nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 …und vom 28. Oktober 2008 - 2 B 53.08 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Rn. 6 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Denn sie stellt als solche bereits ein schweres Dienstvergehen dar, da von einem Postbeamten erwartet werden muss, dass er dieses grundrechtlich (Art. 10 Abs. 1 GG) und einfachrechtlich (§ 39 PostG, § 206 StGB) geschützte Rechtsgut achtet und mit besonderer Sorgfalt respektiert (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2007 - 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 34). - BVerwG, 28.10.2008 - 2 B 53.08
Voraussetzungen für eine Divergenz i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Das ist der Fall, wenn das Berufungsgericht einen im zu entscheidenden Fall erheblichen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder - für Klagen aus dem Beamtenverhältnis - eines anderen Oberverwaltungsgerichts nicht anwendet, weil es ihn für unrichtig hält (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 und vom 28. Oktober 2008 - 2 B 53.08 - juris Rn. 3). - BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10
Nichtzulassungsbeschwerde in Disziplinarverfahren; Abweichungsrüge; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz außerdem grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet, weil es sich stets um eine einzelfallbezogene Würdigung handelt, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46 …und vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7). - VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.1007
Diebstahl von Geld aus Briefen in 78 Fällen während eines Zeitraums von …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15
Rn. 11 3. Die Revision ist nicht wegen einer mit der Beschwerde geltend gemachten Abweichung des Berufungsgerichts von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 22. September 2010 - 16b D 09.1007 - (juris) zuzulassen.
- BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18
Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der …
Bei diesem Vorgang handelt es sich vielmehr stets um einen Akt einzelfallbezogener richterlicher Würdigung, der einer revisionsgerichtlichen Überprüfung im Rahmen der Divergenzrüge nicht zugänglich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2016- 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 13 m.w.N. ). - BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 10.17
Bemessung der Disziplinarmaßnahme wegen des Öffnens von Postsendungen und …
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt der - gesetzlich nicht bestimmte, sondern lediglich in der gerichtlichen Praxis entwickelte - Milderungsgrund der Geringwertigkeit der gestohlenen oder unterschlagenen Sache voraus, dass der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 38 Rn. 27 m.w.N., Beschluss vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 9).Denn sie stellt als solche bereits ein schweres Dienstvergehen dar, da von einem Postbeamten erwartet werden muss, dass er dieses grundrechtlich (Art. 10 Abs. 1 GG) und einfachrechtlich (§ 39 PostG, § 206 StGB) geschützte Rechtsgut achtet und mit besonderer Sorgfalt respektiert (BVerwG…, Urteil vom 24. Mai 2007 - 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 34, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 9).
In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz jedoch grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet, weil es sich stets um eine einzelfallbezogene Würdigung handelt, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46, vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7 und vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines …
Rn. 195 vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.06.2016 - 2 B 24.15 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 27 f.; VGH München, Beschluss vom 19.06.2006 - 16b D 05.1555 -, juris Rn. 46.
- BVerwG, 09.06.2021 - 2 B 22.20
Erfolglose Beschwerde gegen disziplinare Höchstmaßnahme wegen Veruntreuung von …
In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aber grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 LDG SH fehlerhaft gewürdigt und gewichtet (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 7 und vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 13 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - 3d A 592/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 3d A 400/18
- BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
Erfolglose Divergenzbeschwerde gegen disziplinare Maßnahmebemessung
Dass die Beschwerde dies anders bewertet, betrifft die Ebene der tatrichterlichen Würdigung im konkreten Einzelfall, begründet aber keine Divergenz in Rechtssätzen und kann daher nicht zum Erfolg einer darauf gestützten Nichtzulassungsbeschwerde führen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 13 m.w.N.). - VG Wiesbaden, 06.12.2018 - 28 K 1489/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis trotz Geringwertigkeit der entwendeten Sache
Der Milderungsgrund der Geringwertigkeit einer gestohlenen Sache setzt aber weiter voraus, dass der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet wird (BVerwG, Beschl. v. 24.06.2016 - 2 B 24/15 -, juris Rdnr. 9;… Urt. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris Rdnr. 27f).
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